Übergangsregelung B.Ed./M.Ed.

Die Regelungen zum Übergang vom B.Ed. in den M.Ed. sind für alle Lehrämter durch §17 (6) Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung geregelt.

Studierende können auf Antrag für ein Semester zu Modulen des Masterstudiengangs im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten zugelassen werden. Der Antrag ist über PAUL zu stellen.

Die wichtigsten Eckdaten:

  •  Erwerb von mindestens 156 abschlussrelevanten Leistungspunkten

  • Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit müssen erfüllt sein

Bitte beachten Sie auch folgende Information: "Von der Regelung des Vorziehens kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden, d.h. ein Vorziehen ist nicht mehr möglich, wenn bereits eine Zulassung zu vorgezogenen Mastermodulen, auch außerhalb dieses Studiengangs erfolgte."

Das Institut für Anglistik und Amerikanistik hat folgende Module zum Vorziehen ausgewählt:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen/Lehramt an Berufskollegs     Mastermodul Fachwissenschaft Linguistics
  
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen / Grundschule                        Mastermodul Sprachpraxis

Lehramt an Grundschulen        Vertiefung Englisch

Die bisherigen Regelungen des Instituts sind durch die Regelungen in den Allgemeinen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.