Allgemeine Fragen zum Studium Bachelor of Arts (2-Fach Bachelor) / Master of Arts (Kultur und Gesellschaft) sowie Bachelor/Master of Education

Die Zulassung zum 2-Fach Bachelor (in Kombination mit einem weiteren Fach) oder dem Bachelor of Education (ebenfalls in Kombination mit einem weiteren Fach) setzt Sprachkenntnisse in Französisch bzw. Spanisch auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) voraus. Der Nachweis wird erbracht durch

  • Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist
  • Abiturzeugnisse aus NRW, aus denen sich ergibt, dass Französisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der Einführungsphase oder als neu einsetzende Fremdsprache am Ende der Qualifikationsphase 2 der gymnasialen Oberstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde
  • DELF-Zertifikat B1 bzw. DELE-Zertifikat B1 (nivel inicial) oder UNIcert I (Niveau B1), welches nicht älter als zwei Jahre sein darf, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird

Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. Zu Beginn des Semesters ist darüber hinaus die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus. Es wird empfohlen die Ergebnisse dieses Tests ernst zu nehmen und ggf. Rücksprache mit den jeweiligen Dozierenden der Sprachpraxis zu halten.

Kann jemand das Sprachniveau B1 nicht nachweisen, lassen Sie sich bitte von Prof. Dr. Schreckenberg beraten.

Zudem müssen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden, die aber in der Regel mit dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erlangt worden sind und durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung spätestens zur Zulassung der Bachelorarbeit nachgewiesen werden müssen. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.

Ein Latinum ist für die lehramtsbezogenen Studiengänge ab dem Wintersemester 2016/17 nicht mehr erforderlich! 

Die Studiengänge Bachelor of Arts/Master of Arts sowie Bachelor of Education/Master of Education (Lehramt) können alle sowohl zum Winter (01.10.) als auch zum Sommersemester (01.04.) begonnen werden.

Die Studiengänge Bachelor of Arts (2-Fach-Bachelor) und Bachelor of Education (Lehramt) sind, abgesehen vom Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, zulassungsfrei.

Der Master of Education (Lehramt) ist ebenfalls zulassungsfrei. Für die Einschreibung in den Master of Arts (Kultur und Gesellschaft) benötigen Sie bestimmte Sprachkenntnisse (vgl. Frage "Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich für den Master vorweisen?"). Beide Masterstudiengänge setzen allerdings den Abschluss eines entsprechenden Bachelorstudiums voraus. Für die genauen Bedingungen konsultieren Sie bitte die jeweiligen Prüfungsordnungen.

Genauere Informationen zum Diagnostiktest erhalten Sie in der ersten Sitzung der Kurse Curso básico bzw. Cours de base.

Für alle Lehramtsstudierenden des Faches Französisch oder Spanisch (auch für Drittfachstudierende) sowie für alle Studierenden des Zwei-Fach-Bachelors Romanistik/Französisch bzw. Romanistik/Spanisch besteht die Pflicht, einen Diagnostiktest zur Überprüfung der Sprachkenntnisse zu Beginn des Semesters zu absolvieren. Der Test orientiert sich an dem Leistungsniveau des Europäischen Referenzrahmens gemäß der dort vorgeschlagenen Stufen A1-A2-B1-B2-C1-C2. (Mehr Information zum "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" unter: Common European Framework und GERS.)

Wer in diesem Test nicht 60% der möglichen Punkte erreicht, sollte sich vor Besuch der sprachpraktischen Übungen unbedingt beraten lassen.

Es ist keine Anmeldung für den Diagnostiktest erforderlich, da dieser in den Grammatikkursen integriert ist. Hier finden Sie Hilfe zu PAUL und PANDA.

Die Kontaktperson für den Diagnostiktest und Sprachberatung im Bereich Spanisch ist Mireya Maldonado. E-Mail

Die Kontaktperson für den Diagnostiktest und Sprachberatung im Bereich Französisch ist Nicolas Toublanc. E-Mail

Für den Bachelor of Arts (2-Fach-Bachelor) sind keine Lateinkenntnisse erforderlich. Allerdings benötigt man das Latinum für den Abschluss des Master of Arts „Kultur und Gesellschaft“, der den Aufbaumaster zum Bachelor of Arts (2-Fach-Bachelor) darstellt (vgl. Frage "Welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich für den Master of Arts (Kultur und Gesellschaft) vorweisen?"). 

Für den Bachelor of Education (Lehramt) gilt: Ab dem WS 2016/17 ist für die lehramtsbezogenen Studiengänge das Latinum nicht mehr erforderlich. 

Machen Sie sich am besten bereits vor dem Studienbeginn mit den Inhalten der jeweiligen Prüfungsordnung vertraut. Die Prüfungsordnung ist zur Stundenplanerstellung wichtig. Außerdem ist es dringend zu empfehlen, dass Sie an der zu Beginn eines jeden Semesters stattfindenden Orientierungswoche und den dazugehörenden Einführungsveranstaltungen in das Studium der Romanistik teilnehmen. Sie können Ihre Fragen auch im Vorfeld Ihres Studiums mit der Studienberatung der Romanistik oder mit der Fachschaft des Fachbereichs (Fachschaft Romanistik, Anglistik, Germanistik: fs.sprache-literatur@gmx.de; Fachschaft Lehramt: fachschaftlehramt@upb.de) klären.

Bevor Sie Ihren Stundenplan erstellen, sollten Sie sich mit ihrer Prüfungsordnung vertraut machen. Lassen Sie sich gegebenenfalls im Institut für Romanistik von den jeweiligen Fachstudienberatern beraten und nutzen Sie die Kleingruppenphasen der Orientierungswoche. In der Prüfungsordnung finden Sie einen exemplarischen Studienverlaufsplan für Ihr Fach. Betrachten Sie diesen als Orientierung (aber nicht als Verpflichtung) bei der Entscheidung, welche Lehrveranstaltungen Sie in dem jeweiligen Semester belegen sollten. Wichtig: Bitte beachten Sie in den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen die Reihenfolge Einführung, Basis- und dann erst Aufbauseminar. In der Sprachpraxis Französisch und Spanisch ist es dringend empfohlen, die Reihenfolge einzuhalten, da die Veranstaltungen aufeinander aufbauen. Halten Sie sich an die entsprechenden Wegweiser:

Wegweiser der 'alten' Lehramts-Studienordnung, Studienbeginn vor WS 2022-23:

Wegweiser der Sprachpraxis Spanisch im Bachelor of Education

Wegweiser der Sprachpraxis Französisch im Bachelor of Education

Wegweiser der neuen Lehramts-Studienordnung ab WS 2022-23:

Wegweiser Sprachpraxis Spanisch und Französisch

Als nächstes schauen Sie im Vorlesungsverzeichnis nach, wann die von Ihnen benötigten Lehrveranstaltungen angeboten werden. Manchmal gibt es Parallelveranstaltungen, die Sie alternativ wählen können, wenn es zu Überschneidungsproblemen kommt. Dann können Sie Ihren Stundenplan erstellen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Belegen Sie nicht zu viele Veranstaltungen, damit Sie die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen mit dem nötigen Erfolg erbringen können. Bedenken Sie, dass in den Bachelor-/Masterstudiengängen jede Modulprüfungsnote in die Abschlussnote des Bachelors einfließt! Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium nach sechs Semestern abschließen möchten, sollten Sie versuchen, jedes Semester ungefähr 30 Leistungspunkte (LP) zu absolvieren (für Details vgl. Frage "Muss ich pro Semester 30 LP erbringen?").
     
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Stundenplanerstellung die Anzahl und Art der Studien- und Prüfungsleistungen (Referate, Hausarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen). Sie sollten diese – soweit möglich – gleichmäßig verteilen, damit sich die Prüfungsleistungen nicht zu einem bestimmten Zeitraum zu sehr häufen. Beachten Sie außerdem bei der Zeitplanung für Hausarbeiten die Abgabefristen, die von den Dozenten gestellt werden und die Sie in der Regel auf den jeweiligen Homepages finden.
     
  • Dass es bei der Stundenplanerstellung zu Überschneidungen kommen kann, lässt sich nie ganz vermeiden. In solchen Fällen müssen Sie sich für eine Veranstaltung entscheiden und die andere später besuchen. Genauere Hinweise hierzu finden sich bei der Frage "Was mache ich, wenn sich meine Lehrveranstaltungen überschneiden?".

Für die Lehrveranstaltungen können Sie sich als Erstsemester erst kurz vor Semesterbeginn über die Internetplattform PAUL der Universität anmelden. Die Kleingruppenphasen der Orientierungswoche bieten die Möglichkeit der gemeinsamen Stundenplanerstellung mit den Teamern und anderen Erstsemestern.

Ein Vollzeitstudium im Rahmen der Regelstudienzeit und umfangreiche Arbeitsbelastungen neben dem Studium lassen sich nur schwer vereinbaren. Prüfen Sie, ob Sie Arbeit und Studium zeitlich vereinbaren können und lassen Sie sich ggf. beraten (Ansprechpartnerin Prof. Dr. Thiem). Wenn Sie BAföG beziehen, sollten Sie beachten, dass es bei der Überschreitung der Regelstudienzeit zu Problemen mit dem BAföG-Amt kommen kann.

Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden. Die exemplarischen Studienverlaufspläne lassen immer einen gewissen Spielraum, so dass Sie einige Veranstaltungen auch ein Semester später, andere ein Semester früher als vorgesehen belegen können, sofern die Veranstaltungen nicht aufeinander aufbauen oder nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden. Wenn es zu Überschneidungen kommt, sollten Sie die Lehrveranstaltung mit höherer Priorität vorziehen. Wie erkennt man solche Prioritäten? Lehrveranstaltungen, die nur einmal im Jahr angeboten werden, haben dann Vorrang vor denen, die jedes Semester stattfinden. Hinweise zur Häufigkeit des Angebots finden Sie in den Modulbeschreibungen in den Prüfungsordnungen unter „Häufigkeit des Angebots“ oder aber Sie wenden sich an die jeweilige Modulbeauftragte bzw. den jeweiligen Modulbeauftragten.

Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium nach sechs Semestern abschließen möchten, sollten Sie versuchen, jedes Semester ungefähr 30 LP zu absolvieren. Dies ist allerdings nur ein Richtwert. Aufgrund von Stundenplanüberschneidungen kann es durchaus vorkommen, dass Sie nicht in der Lage sind, Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 30 LP zu studieren. Die LP-Angaben sind somit lediglich als Hilfestellung für Ihre Stundenplangestaltung zu sehen, denn sie geben Auskunft über den zu erbringenden Arbeitsaufwand und ermöglichen Ihnen, realistisch einzuschätzen, ob Sie den erforderlichen Aufwand erfolgreich (!) erbringen können. Bedenken Sie, dass das Ziel nicht sein sollte, Ihr Studium so schnell wie möglich, sondern so erfolgreich wie möglich zu absolvieren.  Bitte beachten Sie, dass in Bachelor-Studiengängen jede Modulprüfungsnote in die Abschlussnote des Bachelors einfließt!

Unterschieden wird in Studienleistungen (qualifizierte Teilnahme, unbenotet) und Prüfungsleistungen (Modulprüfungen, benotet). Wurde eine Studienleistung nicht erfolgreich erbracht, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Prüfungsleistungen können zwei Mal wiederholt werden (drei Versuche).

Sobald eine Prüfungsleistung bestanden ist, kann sie nicht wiederholt und die Note somit nicht verbessert werden.

Welche Prüfungsleistung (z. B. Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) als Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten verlangt wird, bestimmt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Die konkreten Prüfungsmodalitäten (z. B. Termin der Klausur oder der mündlichen Prüfung, Abgabefristen der Hausarbeit usw.) werden entweder in PAUL oder aber zu Beginn der Veranstaltung von der Dozentin/dem Dozenten persönlich und ggf. auf den jeweiligen Homepages bekanntgegeben. Grundsätzlich müssen Sie sich für die Prüfungsleistung in PAUL anmelden. Dafür gibt es bestimmte Fristen (im Wintersemester in der Regel im Januar/Februar, im Sommersemester i.d.R. im Juni/Juli).

Falls Sie sich nach der Anmeldung entscheiden, doch nicht an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie sich unbedingt bis spätestens eine Woche vor der Prüfung in PAUL wieder abmelden, weil die Prüfung sonst als 'nicht bestanden' bewertet wird. Die von den Studierenden erbrachten Prüfungsleistungen werden von den Dozentinnen und Dozenten und Prüfungsämtern in PAUL eingetragen und dort zentral gespeichert. Über dieses System können Sie Ihr Prüfungsergebnis einsehen.

Bei der Bachelorarbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Hausarbeit, die Sie am Ende des Bachelorstudiums in einem der von Ihnen studierten Fächer (oder bei Lehramtsstudierenden nach Wahl ggf. in der Bildungswissenschaft schreiben (in den exemplarischen Studienverlaufsplänen wird als Zeitpunkt das 6. Semester empfohlen). Um die Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen Sie 120 LP nachweisen können (s. PO). Sie ist – wenn auch umfangreicher – wie jede wissenschaftliche Hausarbeit aufgebaut, sollte jedoch einen Umfang von 30-40 Seiten nicht überschreiten. Das Thema der Arbeit kann – entsprechend Ihren Interessensschwerpunkten – aus einer Lehrveranstaltung hervorgehen. Sie besprechen es mit dem/der Prüfenden, den Sie wählen und der Ihre Arbeit auch betreut. Die Bachelorarbeit umfasst 10 LP. Zusätzlich zum Verfassen muss eine mündliche Verteidigung mit 2 LP, ca. 30 Minuten, bestritten werden, die zu einem angemessenen Teil in der Fremdsprache geführt wird. Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Fragen zu den Bachelor-/Master of Arts Studiengängen (2-Fach Bachelor/Master „Kultur und Gesellschaft“)

Für den Master of Arts (Kultur und Gesellschaft) im Fach Spanisch gelten die entsprechenden Zulassungsbeschränkungen:

  • Kenntnisse in Spanisch auf dem Niveau C1 (Nachweis bei der Einschreibung),
  • Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau B1 (Nachweis bis zum Belegen der Lehrveranstaltungen in Modul 3)

Für den Master of Arts (Kultur und Gesellschaft) im Fach Französisch gelten die entsprechenden Zulassungsbeschränkungen:

  • Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau C1 (Nachweis bei der Einschreibung),
  • Kenntnisse in Spanisch auf dem Niveau B1 (Nachweis bis zum Belegen der Lehrveranstaltungen in Modul 3)

Mögliche Berufsfelder könnten sein:

  • Nichtstaatliche, außerschulische Bildungsarbeit (Institutionen der Erwachsenenbildung, betriebliche Weiterbildung, private Schulen und Sprachschulen)
  • Verlagswesen (Lektorat, Übersetzung)
  • Bibliotheken
  • Werbung und Marketing
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Online-, Print-, Fernsehjournalismus, Übersetzungen, Pressesprecher)
  • Kultur- und Projektmanagement
  • Tourismus
  • Freie Wirtschaft (international agierende Unternehmen)

Spezifische Fragen zu den lehramtsbezogenen Studiengängen (Bachelor of Education und Master of Education)

Zum WS 2022-23 tritt im Lehramt (B.Ed. und M.Ed.) eine neue Studienordnung in Kraft. Sie gilt zunächst nur für Studierende, die das Studium neu beginnen. Es besteht aber die Möglichkeit, auf Antrag von der alten in die neue Studienordnung zu wechseln.

Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Prüfunugsordnungen zu kennen und auch den Wechsel (falls gewünscht) vorzunehmen. 

Hier finden Sie die Prüfungsordnungen (PO 2016 und PO 2022) nach Fächern und Studiengängen sortiert und gebündelt: Bachelor of Education und Master of Education

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Beratung des PLAZ.

Das Fächerangebot der verschiedenen Lehramtsstudiengänge (Gymnasien und Gesamtschulen / Haupt-, Real- und Gesamtschulen / Berufskollegs) sowie die Kombinationsmöglichkeiten mit Französisch und Spanisch können unter diesem Link abgerufen werden.

Das Vorziehen von Veranstaltungen aus dem Master of Education ist nur in Ausnahmefällen und unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Sie müssen im Bachelor of Education mindestens 156 abschlussrelevante Leistungspunkte erworben haben.
  • Es müssen in der Master-Veranstaltung noch freie Plätze verfügbar sein

Sie können dann für ein Semester zu Modulen der Fächer Französisch und Spanisch des Master of Education-Studiengangs im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten zugelassen werden. Von der Regelung kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden. Sie können lediglich Veranstaltungen aus dem Mastermodul 1 vorziehen.

Des Weiteren ist das Vorziehen von Prüfungsleistungen im Master of Arts in den allgemeinen Bestimmungen des Masters "Kultur und Gesellschaft" in § 14, 2 geregelt. Das Dokument finden Sie hier.

Beim Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang handelt es sich um einen Studiengangwechsel, der entsprechend zu beantragen ist. Der Master of Education ist ein zulassungsfreier Studiengang. Sie müssen jedoch bei Einschreibung den Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen erbringen. Genauere Informationen zum Übergang in den Master of Education (Termine, Unterlagen) finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Schreiben Sie sich so früh wie möglich in den Masterstudiengang ein. Eine sehr späte Einschreibung (z.B. wg. Nachreichung von Unterlagen) kann zu studienorganisatorischen Problemen im Masterstudiengang führen. Sie sollten sich frühzeitig mit den relevanten Fristen (Fristen für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen, Anmeldung zu Prüfungen, Praxissemesterbewerbung etc.) auseinandersetzen, da es auch hier Ausschlussfristen gibt. Dem Veranstaltungskalender des Zentrums für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) können die Termine der Informationsveranstaltungen entnommen werden. Weitere Informationen zur Zulassung und Bewerbung finden Sie unter diesem Link.

Zusätzlich (!) zur PAUL-Anmeldung gibt es ein romanistikinternes Anmeldeformular (jeweils gesondert für GyGe/BK bzw. für HRGe). Sie müssen diese Formulare – von den betroffenen Dozenten/innen und dem/r Studierenden unterschrieben – bei Jun.-Prof. Dr. Victoria del Valle (als Modulbeauftragte) abgeben.

Das Praxissemester im Masterstudium der Lehramtsstudiengänge ist ein Kernelement der Reform der Lehrerbildung und hat eine doppelte Funktion: Zum einen soll das forschende Lernen und die Intensivierung des Studiums durch eine enge Theorie-Praxis-Verzahnung gefördert werden. Zum anderen dient die berufsfeldbezogene Basis-Qualifizierung zur Vorbereitung für die spätere Aufnahme des Referendariats.

Im Rahmen des Praxissemesters sind Sie ein Semester an einer Schule und absolvieren an einem Studientag (derzeit ist dies der Mittwoch) Begleitveranstaltungen sowie eine Begleitforschungsveranstaltung, aber keine sonstigen Lehrveranstaltungen.

Das Praxissemester ist in ein Studienjahr eingebettet. In dem Semester, das dem Praxissemester vorausgeht, i.d.R. im ersten Semester des Masters of Education, besuchen Sie die vorbereitenden Lehrveranstaltungen in jedem Ihrer Fächer und in den Bildungswissenschaften.

Das Praxissemester ist je nach Studiengang im zweiten oder dritten Semester des Masters of Education verortet:

Lehrämter HRGe, GyGe und BK (mit gleichwertigen Fächern): 2. Semester

Lehramt BK mit einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung sowie

Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs: 3. Semester

Das Praxissemester ist auf ein Schulhalbjahr bezogen. Es beginnt in der Regel am 15.2. bzw. 15.9. eines jeden Jahres. Es besteht aus einem schulpraktischen Teil und einem Schulforschungsteil und findet an den drei Lernorten Schule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Universität statt. Der schulpraktische Teil des Praxissemesters wird durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch abgeschlossen. Grundlage dieses Gesprächs ist das Portfolio, das die Studierenden im Rahmen ihres Eignungspraktikums beginnen und im Praxissemester fortführen. Der Schulforschungsteil wird mit einer Modulabschlussprüfung an der Universität abgeschlossen. Diese Modulabschlussprüfung stellt die einzige Note des Praxissemesters da, alle anderen Elemente sind bewertungsfrei.

Die Bewerbung findet zu Beginn des Masterstudiums statt. Die Frist wird auf der Homepage des PLAZ bekannt gegeben. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist!

Beantragung und Vergabe der Praxissemesterplätze erfolgen landesweit durch ein onlinegestütztes Verfahren (PVP, https://www.pvp-nrw.de/anmelden/). Nach Eingabe der Schulform und der Fächerkombination werden alle in Frage kommenden Schulen der Ausbildungsregion der Universität Paderborn angezeigt.

Im nächsten Schritt ist eine Auswahl von Wunschschulen und eine Priorisierung vorzunehmen. Dabei müssen die Schulwünsche auf verschiedene Bezirke der Ausbildungsregion (Regionalklassen) verteilt werden. Es ist ein Ortspunkt anzugeben (z.B. die eigene Adresse oder die Adresse der Eltern).

Etwa zwei Monate vor Beginn des Praktikums erfolgt die Zuweisung. Falls keine Wunschschule zugewiesen werden kann, wird eine Schule zugewiesen, die noch freie Plätze hat und dem Ortspunkt am nächsten liegt. Eine Berücksichtigung von sozialen Kriterien ist auf frühzeitigen Antrag (mit Nachweisen) möglich.

Nähere Informationen zum Verfahren der Platzvergabe und zur Berücksichtigung sozialer Kriterien finden Sie unter plaz.upb.de.