Fachstudienberatung

Sie haben Fragen zu Ihrem Studium, zur Studienordnung, zu Prüfungsleistungen
oder zur Anerkennung von Studienleistungen? Dann lassen Sie sich beraten!

Für Kunst und Kunstvermittlung

Für Kunst Grundschule und für sonderpädagogische Förderung

Für Kunst HRSGe, GyGe und BK

Die Sprechstunde dient insbesondere der Beratung bei Fragen bezüglich der Prüfungsordnungen und zur Planung des Studienverlaufs. Sie richtet sich an Studieninteressierte sowie Studierende aller Semester.

Lehramtsstudiengänge
Die Fachstudienberatung für die Lehramtsstudiengänge findet nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail bei Helena Frontzek statt: donnerstags, 13-14 Uhr

Kunst und Kunstvermittlung
Für den Zwei-Fach-Bachelor "Kunst und Kunstvermittlung" steht Ihnen per E-Mail und während seiner Sprechstundenzeit Tim Pickartz zur Verfügung.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen anderer Fächer

Innerhalb der Modulbereiche Kunstdidaktik, Kunstwissenschaft und Kunstpraxis kann im Falle eines künstlerischen Schwerpunktes jeweils ein Schein auch im Fach Textil erworben werden. Anrechungsmöglichkeiten von Scheinen mit künstlerischem Schwerpunkt aus anderen Fächern müssen im Einzelnen abgesprochen werden.

Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen
Beratungsgespräche und Hilfestellung bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Kunst, alle Lehramtsstudiengänge im Bachelor of Education betreffend, bietet Ihnen Carolin Israel nach Absprache per Email und während ihrer Sprechstundenzeit an. Für den Zwei-Fach-Bachelor "Kunst und Kunstvermittlung" steht Ihnen per E-Mail und während seiner Sprechstundenzeit Dr. Tim Pickartz zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich zudem vorab auf der entsprechenden Website des PLAZ.

Die finale fachliche Anerkennung erfolgt für die Lehramtsstudiengänge durch die Unterschrift von Prof. Max Schulze und Carolin Israel. Für den Teilstudiengang „Kunst und Kunstvermittlung" erfolgt die finale Anerkennung durch die Unterschrift von Prof. Dr. Sabiene Autsch.
Zur Anerkennung von Studienleistungen im Master sowie Anrechnungen von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Dr. Inga Lemke (Vertretung: Prof. Dr. Sabiene Autsch und Prof. Dr. Ulrike Heinrichs).

Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren sowie Formulare für den Bachelor of Education finden Sie hier. Für entsprechende Informationen für den Master of Education klicken Sie bitte hier.

Für die Beantragung benötigen Sie eine Übersicht der erbrachten ECTS-Leistungspunkte des Zentralen Prüfungssekretariats. In vielen Fällen reicht diese schon aus und das Erstellen des Formblattes 5 durch die BAföG-Beauftragten ist nicht erforderlich.

Wenden Sie sich daher zuerst mit Ihrer Übersicht der erbrachten ECTS-Leistungspunkte an das BAföG-Amt um herauszufinden, ob das Formblatt 5 erforderlich ist. Wenn ja, stellen die BAföG-Beauftragten fachbezogene Bescheinigungen (Formblatt 5) aus.

­Die BAföG-Beauftragten im Fach Kunst sind:
Prof. Dr. Karina Pauls und
Prof. Max Schulze (Vertretung)

Zu Beginn des neuen Semesters werden am Institut Kunst HuDi-Sprechstunden angeboten, in denen eine Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in PAUL nachgeholt werden kann, wenn Studierende laut Studienverlaufsplan zu wenig Lehrveranstaltungen belegen konnten. Sie dienen dazu, die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit zu gewährleisten.
Sie müssen begründen können, inwiefern bei Ihnen ein solcher Härtefall vorliegt. Bringen Sie dazu unbedingt Ihren aktuellen Stundenplan und eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Leistungen mit.
Die Termine der HuDi-Sprechstunde finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Mutterschutz im Fach Kunst ist Dr. Larissa Eikermann.
Alle Informationen zum Mutterschutz für Studierende finden Sie hier.