Bewerbung und Zulassung Bachelor Populäre Musik und Medien WS2016/17

Das Bachelorstudium "Populäre Musik und Medien" ist zulassungsbeschränkt und kann stets nur zum Wintersemester begonnen werden. Die Zahl der Studienplätze beläuft sich derzeit auf 60. Die Bewerbungsfrist ist in der Regel der 15. Juli eines jeden Jahres.

Das Zulassungsverfahren zum Bachelorstudium gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Online-Bewerbung

  2. Online-Eignungsfeststellungsverfahren (Fachliche Eignungsprüfung)

  3. Persönliches Gespräch über die fachliche Eignung vor Ort

  4. Örtliches NC-Verfahren

Dies wird deshalb so gehandhabt, um nicht ausschließlich auf Grundlage der schulischen Vorleistungen unter den BewerberInnen auszuwählen, sondern auch spezifische, studienrelevante Vorbildungen und Motivationen mit berücksichtigen zu können.

Online-Bewerbung

Die erste Bewerbung läuft über das <link https: paul.uni-paderborn.de scripts>Online-Bewerbungsportal der Universität. Alle nötigen Informationen zu den Bewerbungsformalitäten finden Sie auf den <link http: www.uni-paderborn.de zv formalitaeten>Informationsseiten des Studierendensekretariats. Bei diesbezüglich weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die telefonische Hotline des Studierendensekretariats unter 05251 - 60 50 40. <link https: paul.uni-paderborn.de scripts>Zum Bewerbungs-Portal

Online-Eignungsfeststellungsverfahren

Allen Kandidatinnen und Kandidaten wird es ermöglicht, sich im Zuge eines Online-Eignungsfeststellungsverfahrens für eine Zulassung zum Studiengang zu qualifizieren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein thematisch breites Spektrum an fachspezifischem Wissen abgefragt. Selbstverständlich müssen die KandidatInnen sich nicht bereits im Vorfeld des Studiums in allen studienrelevanten Bereichen bestens auskennen. Sie sollten aber glaubhaft machen können, dass sie sich für die im Rahmen des Studiums behandelten Themen(-felder) interessieren und sich auch bereits im Vorfeld damit auseinandergesetzt haben bzw. sich kontinuierlich mit dem aktuellen Musikgeschehen auseinandersetzen. Obligatorisch ist also ein besonderes Interesse für den Themenkomplex Populäre Musik und Medien und damit verbunden die Bereitschaft, sich intensiv und kontinuierlich mit historischen und aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu beschäftigen. Demgemäß haben sich die BewerberInnen ihren individuellen Interessen entsprechend bereits einschlägige Kenntnisse und/oder Fähigkeiten angeeignet - sei es im Bereich der Musikproduktion, des Musikjournalismus, der Musiktheorie und -geschichte, der Instrumentalpraxis oder des Eventmanagements. Die Qualifikationsprofile der geeigneten BewerberInnen sind damit durchaus sehr heterogen, was der interdisziplinären Konzeption des Studiengangs entgegenkommt. Eine musikpraktische Prüfung ist NICHT Bestandteil des Eignungsfeststellungsverfahrens. Instrumentalkenntnisse sind zwar sehr wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. 

Zur Vorbereitung empfehlen wir folgende Lektüre:

  • Diederichsen, Diedrich (2014): Über Pop-Musik. Köln: Kiepenheuer&Witsch
  • Jacke, Christoph (2009): Einführung in Populäre Musik und Medien. Münster: LIT.
  • Rumpf, Wolfgang (2011): Popmusik und Medien. Münster: LIT. 
  • Wicke, Peter (2011): Rock und Pop. Von Elvis Presley bis Lady Gaga. München: Beck.
  • Fritsch, Markus; Lonardoni, Andreas & Kellert, Peter (2008): Harmonielehre und Songwriting. Bergisch-Gladbach: LEU-Verlag. 
  • Keil, Werner (2012): Musikgeschichte im Überblick. München: Wilhelm Fink

Außerdem finden Sie Informationen zum aktuellen Musikleben in Deutschland beim <link http: www.miz.org>MIZ und beim <link http: www.musikindustrie.de>Bundesverband Musikindustrie.

Das Online-Eignungsfeststellungerverfahren gliedert sich wie folgt:

Der Link zum Online-Test wir den wird Kandidatinnen und Kandidaten nach der Bewerbung über das Studierendensekretariat per Mail zugeschickt. Spezielle Lektüre für einzelne Sektionen des Tests wird vorab zur Verfügung gestellt. 

Persönliches Gespräch zur fachlichen Eignungsfeststellung vor Ort

Sollte sich der Fall ergeben, dass nach dem Online-Eignungsfeststellungsverfahren weitaus mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber, als freie Plätze zur Verfügung stehen, behält sich das Fach vor, zu einem persönlichen Gespräch an der Universität Paderborn einzuladen.

Örtliches NC-Verfahren

Sollte es nach dem Eignungsfeststellungsverfahren mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber, als Studienplätze geben, wird vom Studierendensekretariat das NC-Verfahren durchgeführt. Der Numerus Clausus ist dabei nicht statisch, sondern errechnet sich immer aus den Noten der jeweiligen BewerberInnen eines Jahrgangs. Weitere Informationen über das NC-Verfahren finden Sie <link https: www.uni-paderborn.de zv formalitaeten _self>HIER