Frist für Prüfungsleistungen

Liebe Studierenden des Popstudiengangs,

seit diesem Semester sind alle Lehrenden dazu verpflichtet, noch vor Semesterende eine Frist für die Prüfungsleistungen an das Prüfungsamt zu übermitteln. Sofern nicht anders von den Dozierenden gewünscht, wird diese Frist automatisch auf den letzten offiziellen Tag des jeweils laufenden Semesters gesetzt (in diesem Semester der 31.3. und nicht das Ende der Vorlesungszeit). Das bedeutet für Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, sich bis eine Woche vor dieser Frist von der Prüfungsleistung im Prüfungssekretariat abzumelden. Die Abgabefrist sollte in der Regel der in Paul gesetzten Prüfungsfrist entsprechen, die Dozierenden können die Leistungseingabe auch nach Ablauf der Prüfungsfrist noch durchführen. Eine Verkürzung oder Verlängerung dieser Fristen wird von den Dozierenden individuell geregelt.