FAQ

Wo bekomme ich Informationen über Studiengänge in der Medienwissenschaft?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen berät Sie gern die Zentrale Studienberatung der Universität, die evtl. auch Alternativvorschläge zu Studiengängen der Medienwissenschaft parat halten kann. Wenn es Ihnen um detaillierte Informationen geht, können Sie beispielsweise einen Blick in die kommentierten Vorlesungsverzeichnisse bzw. auf die Studienverlaufspläne werfen oder gern auch für ein persönliches Gespräch das Geschäftszimmer Medienwissenschaften kontaktieren.

 

Wie bewerbe ich mich und wo finde ich die Bewerbungsunterlagen?

Da alle Studiengänge der Medienwissenschaft zulassungsbeschränkt sind (Orts-NC-Verfahren), müssen Sie sich schriftlich bewerben. Alle Informationen zum Verfahren, Formulare usw. finden Sie in der Regel ab April unter den Seiten des Studierendensekretariates.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen NICHT an die Fakultät oder das Geschäftszimmer, sondern unbedingt an die angegebene Adresse des Studierendensekretariats!

 

Kann man sich auch zum Sommersemester bewerben?

Nein. Alle Studiengänge in der Medienwissenschaft werden nur zum Wintersemester angeboten.

 

Gibt es einen Numerus Clausus?

Ja, die Ein- und Zweifach-Bachelor-Studiengänge der Medienwissenschaft an der UPB sind zulassungsbeschränk. Die NC Werte ändern sich jedes Jahr mit den Noten der Bewerber*innen. Die Auswahlgrenzen der letzten Jahre sind auf unter der Rubrik Formalitäten auf den Seiten des Studierendensekretariats einsehbar.

 

Gibt es ein Losverfahren? Wie bewerbe ich mich dafür?

Ja. Unter folgendem Link finden Sie mehr Informationen.

 

Ist ein Quereinstieg möglich?

Generell besteht die Möglichkeit eines Quereinstiegs. Sie werden von einem Fachvertreter in ein Fachsemester der Medienwissenschaft mit den bereits erbrachten Studienleistungen eingestuft. Das nötige Formular erhalten Sie im Geschäftszimmer (E2.154, Öffnungszeiten siehe hier). Damit wenden Sie sich bitte an die zuständige Dozentin Frau Nolte. Bitte bringen Sie unbedingt einen Ausdruck über Ihre erbrachten Leistungen Ihres Prüfungssekretariats mit. Die Bewerbungsfrist für einen Quereinstieg ist der 15.09.  Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es aber nicht, denn um Plätze an Quereinsteiger zu vergeben, müssen Studierende aus dem Semester, in das Sie eingestuft werden, ihren Studienplatz aufgeben.

Wo finde ich Informationen zum BAföG? / An wen wende ich mich bezüglich des BAföG als Student*in der Universiät Paderborn?

Alle das BAföG betreffenden Informationen erhalten sie beim Studierendenwerk Paderborn.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum BAföG habe?

Die Kontaktinformationen der zuständigen Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

 

Wo finde ich die BAföG-Anträge?

Alle Anträge und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Wo kann ich mir BAföG betreffende Formulare unterzeichnen/stempeln lassen?

Das ist bei allen prüfungsberechtigten Dozent*innen möglich.



Wo erhalte ich Leistungsnachweise?

Die Leistungsnachweise werden vom Prüfungssekretariat ausgestellt.

Sind Seminare für das Studium Generale frei wählbar?

Seminare für das Studium Generale sind komplett frei wählbar. Empfohlen wird aber diesen Bereich nicht durch Scheine der Medienwissenschaft abzudecken.

 

Welche Seminare kann ich für den Optionalbereich belegen?

Sie können im Optionalbereich Kurse des Moduls "Schreiben, Präsentieren, Argumentieren" und des Studium Generale wählen. Der Katalog des Studium Generales umfasst Lehrangebote der verschiedene Fachbereiche und Fakultäten der Universität Paderborn.

Wer darf Betreuer*in meiner Arbeit sein?

Im Einfach-BA Medienwissenschaften können alle Professor*innen und promovierte sowie - in Ausnahmefällen - auch nicht promovierte Mitarbeiter*innen die Betreuung übernehmen. Übernimmt ein*e Mitarbeiter*in die Betreuung muss der/die Zweitprüfer*in professoral sein.

Im Zweifach-Bachelor müssen in der Regel beide Prüfenden professoral sein, promovierte Mitarbeiter*innen können lediglich die Zweitkorrektur übernehmen und müssen beim Prüfungsausschuss der Fakultät einen Sonderantrag stellen.
Nicht promovierte Mitarbeiter*innen scheiden ganz aus.

Was mache ich, wenn ich keine passende Antwort gefunden habe?

Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in diesem Bereich aufgeführt ist, können Sie uns telefonisch (0 52 51 / 60 32 84) erreichen oder direkt eine Mail an das Geschäftszimmer senden.