Hinweise für Studienbewerber

 

Hinweise für Studienbewerber im Fach Kunst

an der Universität Paderborn

Bitte beachten:

Entsprechend zu den neuen Studienordnungen BA und MA Lehrämter Kunst ab dem Wintersemester 2011 haben sich die Kriterien für die Eignungsprüfung/ Mappe verän­dert!!

Der Zugang zu den Studiengängen KUNST bzw. Kunst/Gestalten (TEXTIL) wird durch das Ablegen einer EIGNUNGSPRÜFUNG ermöglicht.

Diese ist durch die „Ordnung für den Nachweis der besonderen Eignung für das Unter­richtsfach Kunst/Eignungsprüfung" vom 03. Januar 1983 (Amtl. Bekanntmachung Nr. 10/1983) geregelt.

Die besondere Eignung wird dem Bewerber zuerkannt, wenn dessen Arbeitsproben von der Kommission mit einer Note von mindestens 2,3 im Durchschnitt bewertet wer­den.

In Zweifelsfällen werden Bewerber zu einem ergänzenden Gespräch oder/und einer kunstpraktischen Klausur eingeladen oder aufgefordert, noch einige Arbeiten nachzu­reichen.

Die Entscheidung der Kommission wird dem Bewerber unmittelbar nach Beendigung des Feststellungsverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Der/Die Studienbewerber/in muss einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Eig­nungsprüfung beim Studierendensekretariat stellen. Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist unabhängig vom üblichen Einschreibungsverfahren.

Dieser Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung gehört nicht in die Mappe; er ist beim Studierendensekretariat abzugeben; sie können den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung hier downloaden und ausdrucken. (ab Anfang Dezem­ber bzw. Mitte April).

Der Antrag muss beim Studierendensekretariat abgegeben werden.

  

Abgabetermin Mappe

Die Mappe muss abgegeben werden

  

in der Woche vom 03. bis 07. Juni 2013

  

und zwar im Kunstsilo, Raum S 2.103 (täglich 09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr).

Anfahrtsplan zur Uni s. http://www.uni-paderborn.de/anreiselageplan/

  

  

MappenberatunG

v      Wir bitten, von telefonischen Anfragen abzusehen

Termin        Dienstag, 23. April 2013 

Uhrzeit:         18.00 Uhr

Ort/Raum:    Kunstsilo, Raum S 2.106

  

Mappenabholung

Termin wird nach Prüfung bekannt gegeben.

Falls die Mappe nicht persönlich abgeholt werden kann und jemand in Vertretung diese abholt, denke Sie bitte an die schriftliche Bevollmächtigung. Dies gilt auch für Verwandte.

 

Mappenberatung

Für alle Interessierten, die sich für ein Kunststudium (HRG, Gy/Ge, BK), Kunst/Gestaltung Studium (Primarstufe) oder für das Fach Kunstvermittlung, Kunst und Kontext an der Universität entscheiden, bieten wir ein Mappenforum an. Nach einer kurzen Vorstellung der Lehrenden, die außerdem Einbli­cke in künstlerische, gestalterische und wissenschaftliche Schwerpunkte in unserem Fach kurz darlegen, besteht zu diesem Termin die Möglichkeit, über individuelle Map­pen, d.h. eigene künstlerische Praktiken und gestalterische Ansätze zu diskutieren. Gemeinsam mit den Dozenten und Dozentinnen wird überlegt, wo Ihre Stärken und Ihre Interessen liegen, welche Ansätze sichtbar werden, wie diese vertieft, weiterentwi­ckelt und präsentiert werden können. Erfahrungen von der Fachschaft Kunst bzw. Tex­til so­wie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Faches ergänzen die Beratungen.

  

Die Mappe

Die universitäre Ausbildung im Fach Kunst/Kunstpädagogik, Kunst- und Medienwissen­schaft versteht sich als exemplarisches Handlungsfeld zur Erprobung und Vermittlung verschiedener Formen ästhetischer, bildnerischer und wissenschaftlicher Denk- und Vorgehensweisen.

Die Arbeiten in Ihrer Mappe sollen eigene gestalterische Zugänge, praktische Erpro­bun­gen und Inszenierungen und damit einen individuellen Blick auf die Welt deutlich ma­chen. Es ist nicht notwendig, sich auf ein übergreifendes Thema zu beschränken.  An­hand selbst gewählter Motive und Projekte können auf diese Weise künstlerische und ästhetische Prozesse sichtbar werden. Die Eigenständigkeit und Intensität des Blicks ist bei den eingereichten Arbeiten, die aus dem vielfach zeitlich begrenzten Kunstunterricht aus der Schule und den dort vorgegebenen Themenstellungen resultie­ren, häufig noch nicht erkennbar. Daher ist es empfehlenswert, über die schulischen Arbeiten hinaus, vor allem auch solche Werke auszuwählen, die die individuellen Po­tenziale, Erfahrungen und Perspektiven transparent machen. Die Wahl gegeigneter und adäquater Präsenta­tionsstrategien bildet neben einer sorgsamen Auswahl von Arbeiten ein weiteres wichti­ges Kriterium.

  

Eignungsprüfung (Prüfungsordnungen, gültig ab WS 2011)

Für die Bachelorstudiengänge der Lehrämter Grundschule, HRG, Gymna­sium/Gesamtschule, Berufskolleg mit dem Unterrichtsfach Kunst muss vor Beginn des Studiums eine Mappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten, auf Basis derer die Eignung für den Studiengang festgestellt wird. Mit der Mappe wird die künstlerische Begabung überprüft. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompeten­zen ist Voraussetzung für die Einschreibung.

  

Die Arbeitsmappe muss folgendes enthalten:

1.      eine Versicherung des Studienbewerbers, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. der begleitende Text von ihm selbst gefertigt worden ist,

2.      ein tabellarischer Lebenslauf,

3.      eine Erklärung darüber, ob der/die Bewerber/in bereits an einem Verfahren zur Fest­stellung der besonderen künstlerischen Eignung teilgenommen hat oder zum aktu­ellen Zeitpunkt teilnimmt,

4.      mindestens 20 künstlerische bzw. gestalterische Arbeitsproben des Studienbewer­bers im Original (Ausnahme Skulptur/ Installation und Performance s. u.) in ver­schiedenen künstlerischen Medien und Techniken. Es müssen nicht alle Techniken/ Bereiche vertreten sein - Schwerpunktsetzungen sind möglich (mind. 4 Bereiche):

- Zeichnung (auch Skizzenbücher)

- Malerei

- Skulptur und Installation (fotografische Dokumentation)

- Fotografie

- Digitale Bildbearbeitung

- Grafik

- Collage

- Performance

Die künstlerischen bzw. gestalterischen Arbeitsproben sind mit einer Werklegende zu versehen: (Name, Titel [falls vorhanden, ansonsten ohne Titel], Technik, Maße, Jahr).

  

  

Für das Fach „Kunstvermittlung, Kunst und Kontext“ muss vor Beginn des Studiums eine Mappe mit eigenen künstlerischen und schriftlichen Arbeiten, d. h. der Skizze eines Museums- oder Ausstellungsbesuchs eingereicht werden, auf Basis derer die Eignung für den Studiengang festgestellt wird. Mit der Mappe wird sowohl die künstlerische Be­gabung als auch die Befähigung, sich mit Vermittlungsfragen auseinanderzusetzen, überprüft. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompeten­zen ist Voraussetzung für die Einschreibung. Außerdem sind kunsttheoretische und kunstwissenschaftliche wünschenswert. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen wird durch einen bestandenen Eignungstest er­bracht. Dieser besteht aus einer Prüfung der einzureichenden Arbeitsmappe. Diese muss folgendes enthalten:

1.   eine Versicherung des Studienbewerbers, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. der begleitende Text von ihm selbst gefertigt worden ist

2.   ein tabellarischer Lebenslauf

3.   eine Erklärung darüber, ob der/die Bewerber/in bereits an einem Verfahren zur Fest­stellung der besonderen künstlerischen Eignung teilgenommen hat oder zum aktu­ellen Zeitpunkt teilnimmt

4.   die künstlerischen bzw. gestalterischen Arbeitsproben sind mit einer Werklegende zu versehen: (Name, Titel [falls vorhanden, ansonsten ohne Titel], Technik, Maße, Jahr)

5.   mindestens 20 Arbeitsproben des Studienbewerbers im Original (Ausnahme Skulp­tur/Installation und Performance s. u.) in verschiedenen künstlerischen Medien und Techniken. Es müssen nicht alle Techniken /Bereiche vertreten sein Schwerpunkt­setzungen sind möglich (mind. 4 Bereiche):

            - Zeichnung (auch Skizzenbücher)

            - Malerei

            - Skulptur und Installation (fotografische Dokumentation)

            - Fotografie

            - Digitale Bildbearbeitung

            - Grafik

            - Collage

            - Performance

6.   Exposé: Besuch einer Ausstellung eines international agierenden, lebenden Künst­lers (Format: 2 Seiten / Schriftgröße 12 / zwei eigene Fotografien). Eine Mappe ohne das Exposé (Nr. 6) wird nicht angenommen.

Auf dieser Basis wird die Eignung für den Studiengang festgestellt. Mit der Mappe wird sowohl die künstlerische Begabung als auch die Befähigung sich mit Vermittlungsfragen auseinanderzusetzen, überprüft. Der Eignungstest ist bestanden, wenn die Prüfungs­kommission nach Bewertung der Arbeiten zu der Gesamtbeurteilung gelangt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um den spezifischen Anforderungen des Bachelorstudiengangs „Kunstvermittlung, Kunst und Kontext“ gerecht zu werden.

  

  

Der Eignungstest ist bestanden, wenn die Prüfungskommission nach Bewertung der Arbeiten zu der Gesamtbeurteilung gelangt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um den spezifischen Anforderungen des Bachelorstudiengangs „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst“ gerecht zu werden.

Der Prüfungsausschuss bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission bzw. Prü­fungskommissionen zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens. Der Prü­fungskommission bzw. den Prüfungskommissionen gehört jeweils mindestens ein Mit­glied aus der Gruppe der Hochschullehrer, ein Mitglied aus der Gruppe der akademi­schen Mitarbeiter sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden mit beratender Funktion an.

Die Entscheidung der Kommission wird dem Bewerber unmittelbar nach Beendigung des Feststellungsverfahrens schriftlich mitgeteilt. Der/die Studienbewerber/in muss ei­nen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung beim Studierendensekreta­riat stellen. Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist unabhängig vom übli­chen Einschreibungsverfahren.

  

Mappenformat

-                 Größe max. DIN A 0

-                 Außen auf die Mappe (groß - mind. 18er Schriftgröße - und gut leserlich):

          Name, Anschrift (Straße/Nr., PLZ/Wohnort/Bundesland)

          Telefonnummer u. eMail-Adresse

          der angestrebte Studiengang (LGG, LHR oder LGS)  

-                 Bitte keine Kunstwerke u. a. außen an die Mappe kleben! 

  

  

Nachrückverfahren für Bewerber:

Eignungsprüfungen, die an anderen Universitäten und Kunsthochschulen bestanden wurden, werden nach erneuter Überprüfung für dasselbe Lehramt bei Gleichwertigkeit anerkannt.

Eine Abgabe der Mappe nach den auf der Homepage/in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Bedingungen im Sekretariat mit Vorlage der Eignungsbescheinigung ist dazu unbedingt notwendig (Termin Mappenabgabe: s. oben)

Änderungen Eignungsprüfungsordnung Kunst

   

Aktuelle Information zur Erweiterungsprüfung/ zum Drittfach

Für die Einschreibung für eine Erweiterungsprüfung ist das Studierendensekretariat zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den entsprechenden Regelungen für das kommende Wintersemester direkt dorthin.

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