Hinweise für Studienbewerber im Fach Kunst
an der Universität Paderborn
Bitte beachten:
Entsprechend zu den neuen Studienordnungen BA und MA Lehrämter Kunst ab dem Wintersemester 2011 haben sich die Kriterien für die Eignungsprüfung/ Mappe verändert!!
Der Zugang zu den Studiengängen KUNST bzw. Kunst/Gestalten (TEXTIL) wird durch das Ablegen einer EIGNUNGSPRÜFUNG ermöglicht.
Diese ist durch die „Ordnung für den Nachweis der besonderen Eignung für das Unterrichtsfach Kunst/Eignungsprüfung" vom 03. Januar 1983 (Amtl. Bekanntmachung Nr. 10/1983) geregelt.
Die besondere Eignung wird dem Bewerber zuerkannt, wenn dessen Arbeitsproben von der Kommission mit einer Note von mindestens 2,3 im Durchschnitt bewertet werden.
In Zweifelsfällen werden Bewerber zu einem ergänzenden Gespräch oder/und einer kunstpraktischen Klausur eingeladen oder aufgefordert, noch einige Arbeiten nachzureichen.
Die Entscheidung der Kommission wird dem Bewerber unmittelbar nach Beendigung des Feststellungsverfahrens schriftlich mitgeteilt.
Der/Die Studienbewerber/in muss einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung beim Studierendensekretariat stellen. Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist unabhängig vom üblichen Einschreibungsverfahren.
Dieser Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung gehört nicht in die Mappe; er ist beim Studierendensekretariat abzugeben; sie können den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung hier downloaden und ausdrucken. (ab Anfang Dezember bzw. Mitte April).
Der Antrag muss beim Studierendensekretariat abgegeben werden.
Abgabetermin Mappe
Die Mappe muss abgegeben werden
in der Woche vom 03. bis 07. Juni 2013
und zwar im Kunstsilo, Raum S 2.103 (täglich 09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr).
Anfahrtsplan zur Uni s. http://www.uni-paderborn.de/anreiselageplan/
MappenberatunG
v Wir bitten, von telefonischen Anfragen abzusehen
Termin: Dienstag, 23. April 2013
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Ort/Raum: Kunstsilo, Raum S 2.106
Mappenabholung
Termin wird nach Prüfung bekannt gegeben.
Falls die Mappe nicht persönlich abgeholt werden kann und jemand in Vertretung diese abholt, denke Sie bitte an die schriftliche Bevollmächtigung. Dies gilt auch für Verwandte.
Mappenberatung
Für alle Interessierten, die sich für ein Kunststudium (HRG, Gy/Ge, BK), Kunst/Gestaltung Studium (Primarstufe) oder für das Fach Kunstvermittlung, Kunst und Kontext an der Universität entscheiden, bieten wir ein Mappenforum an. Nach einer kurzen Vorstellung der Lehrenden, die außerdem Einblicke in künstlerische, gestalterische und wissenschaftliche Schwerpunkte in unserem Fach kurz darlegen, besteht zu diesem Termin die Möglichkeit, über individuelle Mappen, d.h. eigene künstlerische Praktiken und gestalterische Ansätze zu diskutieren. Gemeinsam mit den Dozenten und Dozentinnen wird überlegt, wo Ihre Stärken und Ihre Interessen liegen, welche Ansätze sichtbar werden, wie diese vertieft, weiterentwickelt und präsentiert werden können. Erfahrungen von der Fachschaft Kunst bzw. Textil sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Faches ergänzen die Beratungen.
Die Mappe
Die universitäre Ausbildung im Fach Kunst/Kunstpädagogik, Kunst- und Medienwissenschaft versteht sich als exemplarisches Handlungsfeld zur Erprobung und Vermittlung verschiedener Formen ästhetischer, bildnerischer und wissenschaftlicher Denk- und Vorgehensweisen.
Die Arbeiten in Ihrer Mappe sollen eigene gestalterische Zugänge, praktische Erprobungen und Inszenierungen und damit einen individuellen Blick auf die Welt deutlich machen. Es ist nicht notwendig, sich auf ein übergreifendes Thema zu beschränken. Anhand selbst gewählter Motive und Projekte können auf diese Weise künstlerische und ästhetische Prozesse sichtbar werden. Die Eigenständigkeit und Intensität des Blicks ist bei den eingereichten Arbeiten, die aus dem vielfach zeitlich begrenzten Kunstunterricht aus der Schule und den dort vorgegebenen Themenstellungen resultieren, häufig noch nicht erkennbar. Daher ist es empfehlenswert, über die schulischen Arbeiten hinaus, vor allem auch solche Werke auszuwählen, die die individuellen Potenziale, Erfahrungen und Perspektiven transparent machen. Die Wahl gegeigneter und adäquater Präsentationsstrategien bildet neben einer sorgsamen Auswahl von Arbeiten ein weiteres wichtiges Kriterium.
Eignungsprüfung (Prüfungsordnungen, gültig ab WS 2011)
Für die Bachelorstudiengänge der Lehrämter Grundschule, HRG, Gymnasium/Gesamtschule, Berufskolleg mit dem Unterrichtsfach Kunst muss vor Beginn des Studiums eine Mappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten, auf Basis derer die Eignung für den Studiengang festgestellt wird. Mit der Mappe wird die künstlerische Begabung überprüft. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Die Arbeitsmappe muss folgendes enthalten:
1. eine Versicherung des Studienbewerbers, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. der begleitende Text von ihm selbst gefertigt worden ist,
2. ein tabellarischer Lebenslauf,
3. eine Erklärung darüber, ob der/die Bewerber/in bereits an einem Verfahren zur Feststellung der besonderen künstlerischen Eignung teilgenommen hat oder zum aktuellen Zeitpunkt teilnimmt,
4. mindestens 20 künstlerische bzw. gestalterische Arbeitsproben des Studienbewerbers im Original (Ausnahme Skulptur/ Installation und Performance s. u.) in verschiedenen künstlerischen Medien und Techniken. Es müssen nicht alle Techniken/ Bereiche vertreten sein - Schwerpunktsetzungen sind möglich (mind. 4 Bereiche):
- Zeichnung (auch Skizzenbücher)
- Malerei
- Skulptur und Installation (fotografische Dokumentation)
- Fotografie
- Digitale Bildbearbeitung
- Grafik
- Collage
- Performance
Die künstlerischen bzw. gestalterischen Arbeitsproben sind mit einer Werklegende zu versehen: (Name, Titel [falls vorhanden, ansonsten ohne Titel], Technik, Maße, Jahr).
Für das Fach „Kunstvermittlung, Kunst und Kontext“ muss vor Beginn des Studiums eine Mappe mit eigenen künstlerischen und schriftlichen Arbeiten, d. h. der Skizze eines Museums- oder Ausstellungsbesuchs eingereicht werden, auf Basis derer die Eignung für den Studiengang festgestellt wird. Mit der Mappe wird sowohl die künstlerische Begabung als auch die Befähigung, sich mit Vermittlungsfragen auseinanderzusetzen, überprüft. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen ist Voraussetzung für die Einschreibung. Außerdem sind kunsttheoretische und kunstwissenschaftliche wünschenswert. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen wird durch einen bestandenen Eignungstest erbracht. Dieser besteht aus einer Prüfung der einzureichenden Arbeitsmappe. Diese muss folgendes enthalten:
1. eine Versicherung des Studienbewerbers, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. der begleitende Text von ihm selbst gefertigt worden ist
2. ein tabellarischer Lebenslauf
3. eine Erklärung darüber, ob der/die Bewerber/in bereits an einem Verfahren zur Feststellung der besonderen künstlerischen Eignung teilgenommen hat oder zum aktuellen Zeitpunkt teilnimmt
4. die künstlerischen bzw. gestalterischen Arbeitsproben sind mit einer Werklegende zu versehen: (Name, Titel [falls vorhanden, ansonsten ohne Titel], Technik, Maße, Jahr)
5. mindestens 20 Arbeitsproben des Studienbewerbers im Original (Ausnahme Skulptur/Installation und Performance s. u.) in verschiedenen künstlerischen Medien und Techniken. Es müssen nicht alle Techniken /Bereiche vertreten sein Schwerpunktsetzungen sind möglich (mind. 4 Bereiche):
- Zeichnung (auch Skizzenbücher)
- Malerei
- Skulptur und Installation (fotografische Dokumentation)
- Fotografie
- Digitale Bildbearbeitung
- Grafik
- Collage
- Performance
6. Exposé: Besuch einer Ausstellung eines international agierenden, lebenden Künstlers (Format: 2 Seiten / Schriftgröße 12 / zwei eigene Fotografien). Eine Mappe ohne das Exposé (Nr. 6) wird nicht angenommen.
Auf dieser Basis wird die Eignung für den Studiengang festgestellt. Mit der Mappe wird sowohl die künstlerische Begabung als auch die Befähigung sich mit Vermittlungsfragen auseinanderzusetzen, überprüft. Der Eignungstest ist bestanden, wenn die Prüfungskommission nach Bewertung der Arbeiten zu der Gesamtbeurteilung gelangt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um den spezifischen Anforderungen des Bachelorstudiengangs „Kunstvermittlung, Kunst und Kontext“ gerecht zu werden.
Der Eignungstest ist bestanden, wenn die Prüfungskommission nach Bewertung der Arbeiten zu der Gesamtbeurteilung gelangt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um den spezifischen Anforderungen des Bachelorstudiengangs „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst“ gerecht zu werden.
Der Prüfungsausschuss bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission bzw. Prüfungskommissionen zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens. Der Prüfungskommission bzw. den Prüfungskommissionen gehört jeweils mindestens ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer, ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden mit beratender Funktion an.
Die Entscheidung der Kommission wird dem Bewerber unmittelbar nach Beendigung des Feststellungsverfahrens schriftlich mitgeteilt. Der/die Studienbewerber/in muss einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung beim Studierendensekretariat stellen. Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist unabhängig vom üblichen Einschreibungsverfahren.
Mappenformat
- Größe max. DIN A 0
- Außen auf die Mappe (groß - mind. 18er Schriftgröße - und gut leserlich):
Name, Anschrift (Straße/Nr., PLZ/Wohnort/Bundesland)
Telefonnummer u. eMail-Adresse
der angestrebte Studiengang (LGG, LHR oder LGS)
- Bitte keine Kunstwerke u. a. außen an die Mappe kleben!
Nachrückverfahren für Bewerber:
Eignungsprüfungen, die an anderen Universitäten und Kunsthochschulen bestanden wurden, werden nach erneuter Überprüfung für dasselbe Lehramt bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Eine Abgabe der Mappe nach den auf der Homepage/in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Bedingungen im Sekretariat mit Vorlage der Eignungsbescheinigung ist dazu unbedingt notwendig (Termin Mappenabgabe: s. oben)
Änderungen Eignungsprüfungsordnung Kunst
Aktuelle Information zur Erweiterungsprüfung/ zum Drittfach
Für die Einschreibung für eine Erweiterungsprüfung ist das Studierendensekretariat zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den entsprechenden Regelungen für das kommende Wintersemester direkt dorthin.
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