Am ersten Tag seiner diesjährigen, 15. Sitzung vom 14. bis 19. Dezember 2020 hat der Zwischenstaatliche Ausschuss der Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes Prof. Dr. Eva-Maria Seng als Beobachterin seiner 16. Sitzung 2021 akkreditiert. Der Beobachter-Status eröffnet die Möglichkeit, während der Debatte oder unmittelbar nach der Beschlussfassung das Wort zu ergreifen. Grundlage hierfür ist eine nachgewiesene Sachkenntnis auf den verschiedenen Gebieten des Immateriellen Kulturerbes. Seng ist seit 2006 Inhaberin des Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn. Sie leitet die Landesstelle IKE NRW und begleitet langjährig die Umsetzung der UNESCO-Konvention auf allen Ebenen. Zahlreiche ihrer Forschungen und Publikationen widmen sich dem Themengebiet.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss entscheidet über die Aufnahme von Kulturformen in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes anhand der Bewerbungen, die von den Vertragsstaaten nominiert werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Auswahl 2021 das deutsch-dänische Minderheitenmodell vorgeschlagen, das unter der Bezeichnung „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“ seit 2018 als gutes Praxisbeispiel im nationalen Kulturerbe-Register geführt wird. Bereits in diesem Jahr verfolgt Seng die Verhandlungen auf UNESCO-Ebene als registrierte Teilnehmerin. Bis zum Ende dieser Woche wird feststehen, ob das Bauhüttenwesen im Jahr 2020 Immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO wird.
Weitere Informationen unter: https://ich.unesco.org/en/15com