Achtung:

Sie haben Javascript deaktiviert!
Sie haben versucht eine Funktion zu nutzen, die nur mit Javascript möglich ist. Um sämtliche Funktionalitäten unserer Internetseite zu nutzen, aktivieren Sie bitte Javascript in Ihrem Browser.

Info-Icon This content is not available in English
Prof. Dr. Eva-Maria Seng und Studierende des Masterstudiengangs Kulturerbe vor Schloss Solitude, Stuttgart Show image information
Neues Museum, Berlin Show image information
Aufnahme von Corveyer Buchbeständen der EAB/Depositum Dechanei Höxter Show image information
Münsterplatz, Ulm, Steinmetzen bei der Arbeit, 1933 Show image information
Vortrag von Prof. Dr. Chen Chiyu (Tsinghua Universität Beijing) über Wechselbeziehungen chinesischer und westlicher Kunst im VolksbankForum Paderborn Show image information
Städel Museum, Frankfurt am Main Show image information
Ofrenda im Museum für Sepulkralkultur, Kassel Show image information

Prof. Dr. Eva-Maria Seng und Studierende des Masterstudiengangs Kulturerbe vor Schloss Solitude, Stuttgart

Photo: © Paderborner Bildarchiv

Neues Museum, Berlin

Photo: gemeinfrei

Aufnahme von Corveyer Buchbeständen der EAB/Depositum Dechanei Höxter

Photo: © Andreas Bartsch

Münsterplatz, Ulm, Steinmetzen bei der Arbeit, 1933

Photo: © Stadtarchiv Ulm

Vortrag von Prof. Dr. Chen Chiyu (Tsinghua Universität Beijing) über Wechselbeziehungen chinesischer und westlicher Kunst im VolksbankForum Paderborn

Photo: © Paderborner Bildarchiv

Städel Museum, Frankfurt am Main

Photo: © Strandgut87/Wikimedia Commons

Ofrenda im Museum für Sepulkralkultur, Kassel

Photo: © Christine Drah

Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW

Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW unterstützt Bewerbende im Verfahren um die Aufnahme von kulturellen Ausdrucksformen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen und die weiteren nationalen und internationalen Listen.

Sie arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) und ist angesiedelt am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe von Prof. Dr. Eva-Maria Seng an der Universität Paderborn.

Zur Beantwortung von inhaltlichen oder formalen Fragen zu Ihrer Bewerbung steht die Landesstelle Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.

Immaterielles Kulturerbe (IKE) in Nordrhein-Westfalen sind Traditionen, die in das Landesinventar eingetragen sind. Sie dürfen nach der Freigabe durch das MKW das IKE-Landeslogo verwenden.

Aktuelles

Reitlehre, Steigerlied und Zirkus jetzt bundesweit Immaterielles Kulturerbe – Beginn der nächsten Bewerbungsrunde am 1. April 2023

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist um 13 Einträge reicher. Mit dabei sind die klassische Reitlehre in Deutschland, das Singen des Steigerlieds und der Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Kulturformen im letzten Jahr zur Aufnahme vorgeschlagen. Am 1. April 2023 beginnt die nächste Bewerbungsrunde.

Das Immaterielle Kulturerbe steht in diesem Jahr 2023 besonders im Mittelpunkt: Die Welt feiert das 20-jährige Bestehen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Deutschland ist der Konvention vor zehn Jahren beigetreten und erstellt seitdem in einem gemeinsamen Verfahren der Länder und des Bundes das Bundesweite Verzeichnis, das eine Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und Förderung des Immateriellen Kulturerbes ist. Dabei bietet der Aufnahmeprozess auch den Trägergruppen eine gute Gelegenheit, die Geschichte und aktuelle Praxis ihrer Tradition zu reflektieren. Dass die klassische deutsche Reitlehre, das Steigerlied und der Zirkus gesellschaftlich verankert, wandlungsfähig, offen und inklusiv sind und zur kulturellen Vielfalt und Kreativität beitragen, haben die Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen und das Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. als unabhängige, sachkundige Gremien bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Klassische Reitlehre in Deutschland

Singen des Steigerlieds

Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst

Am 1. April 2023 beginnt die inzwischen sechste Bewerbungsrunde zur Aufnahme von Kulturformen in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen und das Bundesweite Verzeichnis. Gruppen und Gemeinschaften, die mündliche Ausdrucksweisen, Bräuche, Rituale, darstellende Künste, traditionelle Handwerkstechniken oder Naturwissen pflegen und weitergeben, können sich bis zum 31. Oktober 2023 in ihrem Bundesland bewerben. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn berät und unterstützt hierbei gerne. Kontakt: landesstelle(at)ike.upb(dot)de, +49 5251 60-5462.

Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert verleiht Urkunden zur Aufnahme in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes in NRW

Drei Kulturformen und ein Gute-Praxis-Beispiel erhalten die Auszeichnung: der Belecker Sturmtag, die klassische deutsche Reitlehre und der Zirkus sowie die Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien.

Im Jahr 2022 ist das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen um vier weitere auf insgesamt 16 Einträge angewachsen. Bei einem Festakt am 24. November im Haus der Stiftungen in Düsseldorf überreicht Gonca Türkeli-Dehnert, Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der neu aufgenommenen „lebendigen Traditionen“ die Urkunde und ein manuell gefertigtes Glasobjekt als Zeichen der Anerkennung. Der Erhalt und die Pflege von Immateriellem Kulturerbe wie mündlichen Ausdrucksweisen, darstellenden Künsten, Bräuchen, Ritualen, Naturwissen und traditionellen Handwerkstechniken sind ein Schwerpunkt der Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf diese Weise soll das Geschichtsbewusstsein gestärkt und das kulturelle Gedächtnis lebendig gehalten werden.

Staatssekretärin Türkeli-Dehnert sagt: „Zahlreiche, oft alltägliche Dinge, Gewohnheiten, Traditionen und Bräuche prägen das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens. Sie sind identitätsstiftend und schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit. Wir wollen diese Traditionen und Bräuche lebendig halten und sichtbar machen. Die Aufnahme ins Landesinventar ist ein Zeichen unserer großen Wertschätzung dieser Bräuche und Traditionen.“

Als Sprecherin der Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe hebt Prof. Dr. Eva-Maria Seng hervor: „In diesem Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals auch ein Gute-Praxis-Beispiel in das Landesinventar eingeschrieben. Die Tätigkeit der Planetarien ist von größter Bedeutung für die Weitergabe von Wissen um die Natur und das Universum an Kinder, Jugendliche und Erwachsene und regt dazu an, Fragen der Nachhaltigkeit und der Endlichkeit von Ressourcen zu reflektieren. Durch ihre Effektivität und Übertragbarkeit auf andere Kulturerbebereiche außerhalb der Astronomie stellt die Praxis ein Modellprogramm der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes dar, das zum Nachahmen anregen soll.“

Hintergrund ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Infolgedessen hat der Staat die Aufgabe, Verzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes auf seinem Gebiet zu erstellen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder können sich Gruppen und Gemeinschaften, die Träger kultureller Ausdrucksformen sind, in einem zweijährigen Turnus in ihrem Bundesland um die Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ bewerben. Nordrhein-Westfalen führt aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein eigenes Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes.

Die nächste Bewerbungsrunde beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Weitere Informationen, Beratung und Unterstützung bietet die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn allen Interessierten und Bewerbenden kostenfrei an. Kontakt: landesstelle(at)ike.upb(dot)de, Tel. 05251 605462. Siehe auch: www.kulturerbe-forschung.de.

Immaterielles Kulturerbe: Landesinventar um vier Einträge reicher – fünf Nominierungen für Bundesweites Verzeichnis

Neueinträge in der Landesliste sind der Belecker Sturmtag, die klassische deutsche Reitlehre, die Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien und der Zirkus 

Lebendige Traditionen wie Bräuche, darstellende Künste und Naturwissen haben eine hohe Bedeutung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Sie sind Ausdruck und zugleich Motor kultureller Vielfalt, Kreativität und nachhaltiger Entwicklung. Alle zwei Jahre können sich Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen um die Anerkennung ihrer Kulturform als Immaterielles Kulturerbe in ihrem Bundesland bewerben. Vier weitere Traditionen werden jetzt neu in das Landesinventar aufgenommen: der Belecker Sturmtag, die klassische deutsche Reitlehre, die Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien und der Zirkus. Damit wächst das Landesinventar auf insgesamt 16 Einträge an. 

Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen gratuliert den Trägergruppen der Kulturformen zu diesem Erfolg: „Wir möchten die Anerkennung, Erhaltung und Entwicklung des Immateriellen Kulturerbes sicherstellen. Das Verzeichnis trägt dazu bei, das Bewusstsein für den Wert menschlichen Wissens und Könnens in der Gesellschaft zu stärken und insbesondere auch junge Menschen dafür zu sensibilisieren. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis sollen außerdem der Austausch und kritische Diskurs angeregt sowie die Forschung zu den kulturellen Praktiken vorangetrieben werden.“

Die Neuaufnahmen im Auswahlverfahren 2021–23 in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen sind:

Belecker Sturmtag
Der „Belecker Sturmtag“ inszeniert die Verteidigung der Stadt Belecke in der Soester Fehde von 1448. Zum Brauch gehören Böllerschüsse, ein Festumzug und eine Feier für alle Generationen, Alteingesessene, Zugezogene und Gäste. Anliegen sind die Vermittlung eines zeitgemäßen Geschichtsbewusstseins, die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Mahnung zu Frieden und Gewaltfreiheit.

Die klassische deutsche Reitlehre
Die klassische deutsche Reitlehre ist eine schonende Ausbildungsmethode von Pferden und Reiterinnen und Reitern mit mündlich und schriftlich überlieferten und bewährten Grundsätzen, eigener Fachsprache und klaren Regeln. Sie zielt auf ein harmonisches Zusammenspiel von Tier und Mensch und ein daraus entstehendes Gefühl von Natur-Faszination und Reit-Glück ab. Gewaltfreiheit gegenüber Tier und Mensch in der Ausbildung ist oberstes Gebot und Selbstverständlichkeit.

Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien
Planetarien sind Orte der Bildung, wo Wissen im Bereich der Astronomie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und weitergeben wird. Sie vermitteln Verständnis für die Naturphänomene am Himmel, für deren Wahrnehmung durch die Menschen im Wandel der Geschichte, für den Aufbau des Universums und den Planeten Erde. Neben Fakten transportieren sie auch Staunen, Wundern, Ehrfurcht und Faszination. Der Besuch von Planetarien kann dazu anregen, selbst aktiv zu werden, z.B. als Amateurastronomin oder Amateurastronom. Die Eintragung in das Landesinventar erfolgt als Gute-Praxis-Beispiel der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Planetarien als Modell für Erhaltungsmaßnahmen dienen kann.

Zirkus
Der Zirkus ist eine eigenständige Form der darstellenden Künste, in der auf außerordentlichen Fähigkeiten und Talenten basierende Darbietungen einem Publikum präsentiert werden. Als Ergebnis eines kreativen Prozesses werden Emotionen und Inhalte vermittelt. Im Zirkus können Elemente anderer Kunstbereiche wie z.B. Theater, Tanz, Musik, aber auch des Sports, der Medien und der Technik aufgegriffen werden. Kritisch reflektiert werden sollen im Zuge der Aufnahme in das Landesinventar die Geschichte des Zirkus‘ hinsichtlich kolonialer Aspekte sowie die Tier-Mensch-Beziehung. Die Einhaltung der geltenden Tierschutzgesetze ist Voraussetzung für die Bezeichnung als Immaterielles Kulturerbe.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus fünf Kulturformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert: 
•    Bolzplatzkultur,
•    die klassische deutsche Reitlehre,
•    Steigerlied,
•    Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien, 
•    Zirkus.

Die Bolzplatzkultur ist bereits seit 2018, das Steigerlied seit 2020 in das Landesinventar in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Ob die nominierten Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden, steht nach weiterer Prüfung auf Bundesebene und abschließender Bestätigung spätestens zu Beginn des Jahres 2023 fest.

Hintergrund der Erstellung der Verzeichnisse auf Landes- und Bundesebene ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Das Landesinventar dokumentierte bislang Kulturformen mit ausgeprägtem Landesbezug. Diese Voraussetzung entfiel mit der Auswahlrunde 2021–23, sodass die Fülle von verschiedenen Kulturpraktiken im Land besser abgebildet werden kann. Das nächste Bewerbungsverfahren beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2023. 

Interessierte können sich jederzeit an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn wenden (E-Mail: landesstelle@ike.upb.de, Tel.: 05251 605462), um weiterführende Informationen zu beziehen.

Bericht: Auszeichnungsveranstaltung zur Eintragung des Steigerlieds und der Trinkhallenkultur in das NRW-Landesinventar

Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet sind am 9. Juni 2021 offiziell als Immaterielles Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet worden. Vertreterinnen und Vertreter der antragstellenden Kulturformen erhielten auf der Auszeichnungsveranstaltung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Urkunde sowie ein handwerklich gefertigtes Glasobjekt. Bereits im vergangenen Jahr waren beide Ausdrucksformen in das Landesinventar für Immaterielles Kulturerbe aufgenommen worden. Neben der Auszeichnung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der antragstellenden Akteure wurde im Rahmen der Veranstaltung auch der Status quo des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen reflektiert und die bisherige Eintragungspraxis in das Landesinventar unter Berücksichtigung der Neuaufnahmen vorläufig bilanziert.

Das Landesinventar Immaterielles Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen

In einem fortlaufenden Prozess ermittelt und dokumentiert das Land Nordrhein-Westfalen das kulturelle Erbe auf seinem Gebiet und führt dafür ein eigenes Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes. Für eine entsprechende Eintragung können sich die Kulturträger beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW bewerben. Gesichtet werden die eingegangenen Bewerbungen zunächst von einer unabhängigen Landesjury, der die Kulturdezernentinnen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Präsident der NRW-Stiftung sowie berufene Mitglieder aus den Bereichen Handwerk, Museum und Universität angehören. Die Evaluation der Landesjury dient dem Ministerium dann als Empfehlung, auf deren Grundlage über die Eintragungen entschieden wird. Neuaufnahmen in dieses Verzeichnis finden ebenso wie eine offizielle Auszeichnungsveranstaltung alle zwei Jahre statt. Letztere konnte dank sinkender Inzidenzwerte in diesem Jahr erfreulicherweise in Präsenz durchgeführt werden, auch wenn die Teilnehmerzahl entsprechend den Abstandsreglungen begrenzt war.

Begrüßung und Programm

Das Land wurde bei der diesjährigen Auszeichnungsveranstaltung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft vertreten. Er nahm dabei die Würdigung, Urkundenübergabe und Auszeichnung der Trägergruppen des Steigerlieds und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet vor. Die Veranstaltung wurde von Claudia Determann, Referatsleiterin für Föderale Kulturpolitik, Bundesrecht und UNESCO-Angelegenheiten im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, eröffnet. Es folgte eine Ansprache von Professorin Eva-Maria Seng, Sprecherin der Landesjury und Leiterin der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW. Nach der Würdigung und Urkundenübergabe äußerten sich die Trägergruppen in kurzen Statements zu dem Bewerbungsverfahren, der Auszeichnung und ihren weiterführenden Überlegungen und Zielen auf nationaler und internationaler Ebene.

Status quo des Immateriellen Kulturerbes und Einordnung der Neuaufnahmen in das Landesinventar

Mit der reflexiven Frage „Wo stehen wir beim Immateriellen Kulturerbe?“ eröffnete Professorin Seng ihre Ansprache. Zunächst verortete sie die Eintragungspraxis in das nordrhein-westfälische Landesinventar als einen wichtigen föderalen Beitrag im Rahmen der UNESCO-Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes. Das Ziel der 2003 verabschiedeten und von mittlerweile 180 Vertragsstaaten ratifizierten Konvention sei die Förderung der Sichtbarkeit und des Bewusstseins der kulturellen Vielfalt auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Nachdem Deutschland der Konvention 2013 beigetreten ist, finden auch hier Eintragungen auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene statt.

Neben den von der UNESCO geführten internationalen Listen mit mittlerweile 584 Einträgen, wird auf nationaler Ebene seitens der Bundesrepublik das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes mit derzeit 126 Eintragungen geführt. Auf föderaler Ebene wiederum dokumentieren einige (nicht alle) Bundesländer entsprechende Kulturformen in Landeslisten. Das nordrhein-westfälische Landesinventar umfasst aktuell zwölf Eintragungen, wobei besonders zu betonen ist, dass aus allen Bereichen der Konvention (Bräuche, Handwerkstechniken, darstellende Künste, mündlich überlieferte Traditionen) sowie aus allen Landesteilen entsprechende Kulturformen vertreten sind.

Zu einer ausgeglichenen Liste kultureller Phänomene in Nordrhein-Westfalen tragen auch die neuesten Eintragungen – das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet – als urbane Kulturformen bei. Die bewusstere Wahrnehmung von Großstadtphänomenen ist dem Kulturministerium ein wichtiges und langfristiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits 2019 die Tagung „StadtGemeinsamkeiten. Immaterielles Kulturerbe im urbanen Raum“ ins Leben gerufen (vgl. Tagungsbericht https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8598).

Glasobjekte als sichtbares Zeichen der Anerkennung

Bevor es zur offiziellen Urkundenübergabe kam, wurden seitens des Ministeriums und der Landesstelle zwei Glasobjekte sowie ein Film vorgestellt, der deren Fertigung zeigt. Die amorphen Glasgebilde mit farbigem Einschluss, der auf das Logo des Landesinventars Bezug nimmt, wurden erstmals verliehen und sind eigens von Glasmachern entworfen und handgefertigt worden. Die Besonderheit der Objekte besteht darin, dass die „Manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas“ selbst als Immaterielles Kulturerbe im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen ist, wodurch die neuen Aufnahmen in NRW durch ein von anderen Kulturerbeträgern hergestelltes Werk geehrt werden. Dadurch wird symbolisiert, dass beim Immateriellen Kulturerbe ganz unterschiedliche Kategorien von Kultur gleichwertig nebeneinanderstehen.

Auszeichnung des Steigerlieds

Nach der allgemeinen Reflexion zum Status quo des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen wurden die beiden Neueintragungen gewürdigt. Unter den mehr als 1.000 Bergmannsliedern, die im Laufe der deutschen Bergbaugeschichte entstanden sind, habe das Steigerlied eine Sonderstellung inne, konstatierte der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Kaiser. Es sei die „Hymne und das bekannteste Lied des Bergbaus“ und habe dort, aber auch in anderen Milieus, eine große und bis heute anhaltende Popularität erlangt. Im Steigerlied drückten sich das Standesbewusstsein der Bergleute und die Bergmannsehre aus. Bis heute entfalte es seine identitätsstiftende Wirkung über den Kontext des Bergbaues hinaus in Nordrhein-Westfalen.

Bei der Übergabe der Urkunde und des Glasobjekts an die beiden Vertreter des antragstellenden Vereins Ruhrkohle Musik wies der Parlamentarische Staatssekretär Kaiser darauf hin, dass das Steigerleid, welches er als Schüler gelernt habe, „als Nationalhymne des Bergbaus“ zu verstehen sei, die aber nicht nur für das Ruhrgebiet, sondern darüber hinaus auch für andere Bergbaugebiete prägend sei. Damit war auch das Erzgebirge gemeint, welches als Entstehungsort des Steigerlieds gilt. Entscheidend für die Eintragung in die Landesliste ist aber nicht die lokale Verortung des Ursprunggebietes, sondern der Sitz der antragsstellenden Organisation (Anmerkung des Autors). Das Steigerlied, so Kaiser weiter, stifte Zusammenhalt und werde auch in 100 Jahren noch einen besonderen Stellenwert im Ruhrgebiet einnehmen.

Nach der offiziellen Urkundenübergabe bedankte sich Vorstandsmitglied Andreas Artmann im Namen des Ruhrkohle Musik e.V. für die Auszeichnung und Unterstützung im Laufe des Bewerbungsverfahren. Die Eintragung in das Landesinventar sei eine „große Freude und Ehre zugleich“ und ein besonderes Zeugnis der Wertschätzung der bergmännischen Leistungen und ihrer Kultur. Das Anliegen des Ruhrkohle-Chores bestehe darin, die Bedeutung des Liedes und der darin zum Ausdruck kommenden bergmännischen Tradition auch künftigen Generationen vertraut zu machen. Vor diesem Hintergrund sei die heutige Auszeichnung auf Landesebene als Etappe und Ermutigung zu verstehen, denn ein entsprechender Antrag zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis solle noch in diesem Jahr gestellt werden. Diesbezüglich seien bereits Gespräche mit anderen nationalen und internationalen Akteuren und Chören geführt worden, um eine gemeinsame Bewerbung voranzutreiben. Der Austausch mit den verschiedenen Akteuren und Landesverbänden zeige auf, „dass die bergmännische Liedtradition, die Identifikation und das Engagement für diese in ganz Deutschland mit Hand und Herz gelebt und in die Zukunft getragen wird“, so Artmann. Da auch in vielen anderen europäischen Ländern die bergmännische Kultur gepflegt werde, sehe man auch die Chance, „dass eine mögliche Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis eine Etappe auf dem Weg zur Anerkennung der Bergmannslieder als europäisches Kulturgut darstellt.“

Auszeichnung der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet

Nach dieser folgte die offizielle Auszeichnung der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet. Trinkhallen seien Orte mit wichtiger sozialer Funktion, die einen Treffpunkt der Nachbarschaft und darüber hinaus einen Ort der Integration und des Austausches darstellen würden, machte der Parlamentarische Staatssekretär Kaiser bei der Urkundenübergabe und Verleihung des Glasobjekts deutlich. Ein besonderer Bezug zu Nordrhein-Westfalen sei unzweifelhaft gegeben, da kaum ein Ort seine Region so gut in seiner sozialen Struktur beschreibe, wie die Trinkhalle das Ruhrgebiet. Die Trinkhalle zeichne sich durch ihr typisches Sortiment und ihre Offenheit als Kontaktbörse aus. Sie sei ein „Kristallisationspunkt“ und Forum, um sich beispielsweise über Sport, den Wohnungsmarkt oder Politik auszutauschen. Auch aus historischer Sicht habe die Trinkhalle vielschichtig ihre Region und das Zeitalter der Industrialisierung geprägt. Der amerikanische Stadtsoziologe Ray Oldenburg spreche bei der Analyse ähnlicher Typologien von sogenannten „Dritten Orten“ neben dem zu Hause (erster Ort) und dem Arbeitsplatz (zweiter Ort).

Die Auszeichnung nahm stellvertretend Marie Enders entgegen, die sich für die Bewerbung verantwortlich zeigte und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Städtebau an der RWTH Aachen die sozialen Funktionen der Trinkhallen als „Dritter Ort“ untersucht. Bereits in ihrer Masterarbeit hatte sie sich mit den Trinkhallen auseinandergesetzt und arbeitete vor dem Hintergrund ihrer soziokulturellen Bedeutung für das Ruhrgebiet die Bewerbung zur Aufnahme in das Landesinventar aus. Ihr Anliegen bestehe darin, das Logo des Landesinventars und die Auszeichnung an die Akteure und Träger der Trinkhallen zurückzuführen. Derzeit werde eine Inventarisierung der Trinkhallen im Ruhrgebiet durchgeführt, auf deren Grundlage ein Trägerschaftsmodell entwickelt werden könne. So gesehen sei die heutige Auszeichnung nur ein „Trittstein auf einem weiteren Weg“, so Enders.

Austausch und Ausblick

Im Anschluss an das Programm zeigten sich im gemeinsamen Gespräch Überschneidungen und Wechselwirkungen der beiden ausgezeichneten Kulturformen. So wies Andreas Artmann vom Ruhrkohle Musik e.V. darauf hin, dass es durchaus passend sei, dass die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet und das Steigerlied „hier und heute gemeinsam ausgezeichnet werden“. Denn die dritte Schicht des Bergmanns sei traditionell „anner Bude“ gewesen, ehe es zum Feierabend nach Hause ging. Allein an diesem kleinen Beispiel wird deutlich, dass eine solche Auszeichnungsveranstaltung nicht nur der Anerkennung der Kulturformen dient, sondern darüber hinaus Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten schafft, die verschiedene Trägergruppen und kulturelle Phänomene zusammenführt und für diese neue Verknüpfungspunkte schaffen und Reflexionsprozesse anregen kann.

Für die nächste Runde des Auswahlverfahrens können sich Kulturträger noch bis zum 30. November 2021 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft bewerben. Unterstützung beim Bewerbungsprozess leistet die Landestelle Immaterielles Kulturerbe NRW, die am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe der Universität Paderborn angesiedelt ist.

Landesinventar Immaterielles Kulturerbe NRW
https://www.mkw.nrw/kultur/arbeitsfelder/immaterielles-kulturerbe

Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW, Universität Paderborn
https://kw.uni-paderborn.de/historisches-institut/kulturerbe/landesstelle-immaterielles-kulturerbe-nrw/

Auszeichnung von Steigerlied und Trinkhallenkultur als Immaterielles Kulturerbe in NRW & Film „Ein Glasobjekt entsteht …“

Vertreterinnen und Vertreter von Steigerlied und Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet haben am 9. Juni 2021 im Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Urkunde zur Eintragung in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes erhalten. Für die Auszeichnung haben Glasmacher eigens ein Glasobjekt entworfen und manuell gefertigt. Ein Film mit dem Titel „Ein Glasobjekt entsteht … Immaterielles Kulturerbe in NRW“, der den Herstellungsprozess eindrucksvoll festhält, ist ab sofort hier abzurufen.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt ein eigenes Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes. Neuaufnahmen in dieses Verzeichnis finden alle zwei Jahre statt. Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet sind seit 2020 als immaterielles, kulturelles Erbe auf Landesebene anerkannt. Jetzt fand im Ministerium für Kultur und Wissenschaft der Festakt anlässlich der Aufnahme statt. Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Kulturministerium, überreichte den Vertreterinnen und Vertretern der Kulturformen die Urkunde zur Eintragung.

„Trinkhallen mit bewährtem Sortiment bilden für ihre Stammkundschaft eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus“, sagt Prof. Dr. Eva-Maria Seng als Sprecherin der Landesjury. „Auch das Singen des Steigerliedes entfaltet in Nordrhein-Westfalen eine hohe identitätsstiftende Wirkung über den engeren Kontext des Bergbaus hinaus.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Kaiser händigte den Kulturerbeträger mit den Urkunden ein Glasobjekt aus, das Glasmacher der Glashütte Gernheim eigens hierfür entworfen und heiß am Ofen hergestellt haben. Dieses repräsentiert das enorme Wissen und Können der manuellen Glasfertigung und damit eines Handwerks, das in Nordrhein-Westfalen aktiv praktiziert, weitergegeben und entwickelt wird. Gleichzeitig symbolisiert das Objekt, dass beim Immateriellen Kulturerbe ganz unterschiedliche Bereiche von Kultur gleichwertig nebeneinanderstehen: hier mündliche Ausdrucksweisen, gesellschaftliche Bräuche und Rituale sowie traditionelle Handwerkstechniken.

Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis – Kulturformen auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Das Buchbinderhandwerk, die Demoszene und das Papiertheater gehören zu den insgesamt 20 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie zeigen die Vielseitigkeit lebendiger Traditionen, die durch die Weitergabe und -entwicklung von Wissen und Können eine wichtige kulturelle Ressource darstellen.

Aus dem Bewerbungsverfahren 2019–2021 haben deutschlandweit 18 Kulturformen und zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis geschafft. Auf Empfehlung der sachkundigen, unabhängigen Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe hat Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Buchbinderhandwerk, die Demoszene und das Papiertheater nominiert. Grundlage der Entscheidung bildeten die Bewerbungsunterlagen, welche die Trägergruppen in ihrem Bundesland eingereicht haben. Buchbinderhandwerk, Demoszene und Papiertheater werden dabei nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch länder- und staatenübergreifend ausgeübt. Sie fanden im mehrstufigen nationalen Auswahlverfahren auf allen Ebenen Zustimmung zur Anerkennung als kulturelles Erbe.

Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis soll zu mehr öffentlicher Bekanntheit, Aufmerksamkeit und Wertschätzung beitragen. Dadurch soll Risiken für die Weitergabe und das Fortbestehen der Kulturformen begegnet werden, zu denen z.B. rückläufige Aufträge in der Buchbinderei, der Verlust der ursprünglichen digitalen und analogen Trägermedien in der Demoszene oder das vergleichsweise hohe Durchschnittsalter der Spielerinnen und Spieler beim Papiertheater zählen können. Außerdem sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit zu bedenken. Für die Gesellschaft stellen die gewachsenen und tradierten Kulturformen einen Speicher von Wissen und Fertigkeiten dar, der die Basis für Innovationen bildet. Immaterielles Kulturerbe wirkt gemeinschafts-, identitäts- und sinnstiftend und regt Reflexionsprozesse über die Verständigung und den Zusammenhalt zwischen den Menschen an.

Als positiv für die Ausgewogenheit des Bundesweiten Verzeichnisses ist hervorzuheben, dass die drei nordrhein-westfälischen Vorschläge einerseits dem bislang nicht genügend repräsentierten urbanen Raum zuzuordnen sind, andererseits mit der anteiligen Verortung der Demoszene im Digitalen eine neue Raumkategorie beim Immateriellen Kulturerbe zutage tritt. Ein Beispiel einer noch nicht geschlossenen Leerstelle sind migrantische Traditionen, die in Deutschland vielerorts praktiziert werden. Eine breite, vielfältige und kreative Teilnahme am Bewerbungsverfahren 2021 vom 1. April bis 30. November 2021 ist deshalb sehr zu wünschen.

Weitere Informationen, Beratung und Unterstützung bietet die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn allen Interessierten und Bewerbenden kostenfrei an. Eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Beteiligung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. findet am 10. Mai 2021 als Online-Videokonferenz statt. Kontakt und Anmeldung unter: landesstelle(at)ike.upb(dot)de. Siehe auch: www.kulturerbe-forschung.de.

Leitung

Prof. Dr. Prof. h.c. mult. (HAUST, LIT) Eva- Maria Seng

Fakultät für Kulturwissenschaften > Historisches Institut > Materielles und Immaterielles Kulturerbe

Inhaberin des Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe und federführende Vertrauensdozentin der Studienstiftung des…

Eva- Maria Seng
Phone:
+49 5251 60-5488
Office:
W1.111
Web:

Office hours:

Werden bis auf weiteres telefonisch durchgeführt (i. d. R. nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail)

Ansprechpartnerin

Dr. Maria Harnack

Fakultät für Kulturwissenschaften > Historisches Institut > Materielles und Immaterielles Kulturerbe

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Maria Harnack
Phone:
+49 5251 60-5462
Office:
W1.109

Office hours:

dienstags, 16–17 Uhr

The University for the Information Society