Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen

Wichtige Hinweise:

BAföG-Bescheinigungen im alten Lehramt:
Im alten Lehramt werden alle Bescheinigungen von den BAföG-Beauftragten für die Fächer ausgestellt.

BAföG-Bescheinigungen im neuen Lehramt:
Für die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen benötigen Sie einen Leistungsausdruck, den Sie im Zentralen Prüfungssekretariat erhalten. Eine Ausstellung der BAföG-Bescheinigung erfolgt im Zentralen Prüfungssekretariat, wenn alle Unterrichtsfächer aus der Fakultät KW stammen (z.B. kein Grundschullehramt) und darüber hinaus alle Fächer im gleichen Fachsemester sind. Sollten die Voraussetzungen für die Bescheinigung durch das Zentrale Prüfungssekretariat nicht erfüllt sein, können nur die BAföG-Beauftragten einzelne fachbezogene Bescheinigungen ausstellen.

Bitte bringen Sie zur Bescheinigung im Rahmen der Erziehungswissenschaft hierzu die folgenden Unterlagen mit:

  • das zugehörige Formular des BAföG-Amtes
  • eine offizielle Bescheinigung über Ihr Studiensemester (z.B. Semesterbescheinigung oder Studienbuch)
  • sämtliche Scheine, die Sie bisher im Rahmen Ihres erziehungswissenschaftlichen Studiums erworben haben
Zuständigkeit für die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen

Eine Übersicht über die Beauftragten für BAföG-Bescheinigungen Sie hier.