Außerschulisches Praktikum für das Unterrichtsfach Pädagogik (Studienanfänger bis SoSe 2011)
Anmeldung und Beratung
Vor Antritt des Praktikums sind Zeitraum und Einrichtung in jedem Fall mit der zuständigen Beauftragten (an der Universität) abzusprechen und anzumelden.
Anmeldung und Beratung für das außerschulische Praktikum: in den Sprechstunden von Herrn Schwerdt.
In den Semesterferien nach Vereinbarung
Vordruck: Anmeldung zum außerschulischen Praktikum für das Unterrichtsfach Pädagogik (pdf)
Zielsetzung
Das außerschulische Praktikum im Unterrichtsfach Pädagogik dient der intensiven Auseinandersetzung mit einem pädagogischen oder therapeutischen Arbeitsfeld außerhalb der Schule. Hierbei sind vor allem solche Einrichtungen geeignet, die im Unterricht der Sekundarstufe II thematisiert werden, so dass in der späteren Berufspraxis vertiefte eigene Erfahrungen genutzt werden können.
Mögliche Praktikumsfelder
Die Studierende wählen ihre Praktikumsstelle selbstständig. Als besonders geeignet haben sich erwiesen:
- Behindertenarbeit (Wohngruppen, Therapieeinrichtungen)
- Jugendhilfe (Kindertagesstätten, Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Jugendamt)
- Jugendarbeit (HOT, Jugendtreff)
- Sucht- und Drogenberatung und Therapie
- Psychotherapie
- Erwachsenenbildung (Volkshochschule, Bildungsstätten)
- Altenarbeit (Wohngruppen, Bildungseinrichtungen)
- Museen mit breitem museumspädagogischem Angebot
- Justizvollzug
Die Wahl anderer Einrichtungen ist möglich. Dies gilt auch für das Praktikum im Kindergarten, das aufgrund der Tatsache, dass dieses pädagogische Arbeitsfeld in der Regel bereits relativ gut bekannt ist, jedoch weniger geeignet erscheint. Kommerzielle Angebote (etwa von Reiseveranstaltern) können nicht als Praktikumsstellen akzeptiert werden. Dies gilt auch für nicht-kommerzielle Kinder- und Jugendreisen ohne spezifische pädagogische Ausrichtung. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass das Praktikum durchgängig durch eine Person betreut wird, die eine abgeschlossene pädagogische oder therapeutische Berufsausbildung besitzt. Das Praktikum ist an keinen bestimmten Ort gebunden. Praktika im Ausland werden besonders empfohlen.
Es entsteht momentan eine Übersicht von Einrichtungen, in denen ehemalige Praktikanten gute Erfahrungen gemacht haben. Auf diese Übersicht können Interessierte bei der Wahl ihrer Praktikumseinrichtung zurückgreifen. Sie kann bei Beratung zum außerschulischen Praktikum eingesehen werden.
Rahmenbedingungen
Das Praktikum umfasst i.d.R. die Dauer von 4 Wochen. Die Arbeitszeit entspricht derjenigen der professionellen Praktikumsbetreuung (Vollzeit - im Regelfall also 38,5 - 40 Wochenstunden). Die konkreten Arbeitszeiten werden in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt. Die Regelung von Versicherungs- und Haftpflichtfragen ist Sache der Studierenden. Ein Versicherungs- bzw. Haftungsanspruch gegenüber der Hochschule besteht nicht.
Außerschulisches Praktikum
Außerschulisches Praktikum für das Unterrichtsfach Pädagogik und Ergänzungspraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums
Das außerschulische Praktikum für das Unterrichtsfach Pädagogik gilt als Äquivalent für das Ergänzungspraktikum im Rahmen des Lehramtsstudium (gem. §6 Abs.3d StO).
Außerschulisches Praktikum für das Unterrichtsfach Pädagogik und Profilpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums
Bei entsprechender inhaltlicher Ausrichtung kann das außerschulische Praktikum des Unterrichtsfaches Pädagogik im Rahmen der Paderborner Studienprofile anerkannt werden.
Praktikumsbericht
Über das Praktikum ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Praktikums ein schriftlicher Bericht zu verfassen. Über die Modalitäten der Berichtserstellung und -bewertung informiert der "Leitfaden für die Erstellung des außerschulischen Praktikumsberichts".
Lesen Sie diesen unbedingt vor Beginn des Praktikums!
Nachweise
Der erfolgreiche Verlauf des Praktikums wird durch einen "Praktikumsnachweis" durch die Einrichtung, in der das Praktikum absolviert wurde, zertifiziert. Der ausgefüllte Nachweis ist dem Praktikumsbericht beizulegen. Der Abschluss der Praktikums wird durch den Beauftragten des Faches mit dem "Praktikumsschein" bescheinigt. Der "Praktikumsschein" ist bei der Meldung zur Prüfung vorzulegen.