Berufsfeldpraktikum für den Bachelor Unterrichtsfach Pädagogik (Gy/Ge, BK - Studienanfänger ab 2011/12)
Anmeldung und Beratung
Vor Antritt des Praktikums sind Zeitraum und Einrichtung in jedem Fall mit der zuständigen Beauftragten (an der Universität) abzusprechen und anzumelden.
Zielsetzung
Das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Pädagogik umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens vierwöchiges Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des Schuldienstes eröffnet. Es wird empfohlen, ein außerschulisches Berufsfeldpraktikum in einem pädagogischen Praxisfeld (z.B. im Bereich der vorschulischen Erziehung und Bildung, der außerschulischen Kinder-, Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung, der Fort- und Weiterbildung) durchzuführen. Es dient dazu, ein pädagogisches Arbeitsfeld außerhalb der Schule mit seinen spezifischen Rahmenbedingungen, Aufgaben, pädagogischen Handlungsfeldern und professionellen Herausforderungen kennen zu lernen. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, konkrete berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes zu erwerben. Die Studierenden führen ein „Portfolio Praxiselemente“ und fertigen einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen reflektieren.
Mögliche Praktikumsfelder
Die Studierenden wählen ihre Praktikumsstelle selbstständig. Als besonders geeignet haben sich erwiesen:
- Behindertenarbeit (Wohngruppen, Therapieeinrichtungen)
- Jugendhilfe (Kindertagesstätten, Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Jugendamt)
- Jugendarbeit (HOT, Jugendtreff)
- Sucht- und Drogenberatung und Therapie
- Psychotherapie
- Erwachsenenbildung (Volkshochschule, Bildungsstätten)
- Altenarbeit (Wohngruppen, Bildungseinrichtungen)
- Museen mit breitem museumspädagogischem Angebot
- Justizvollzug
Die Wahl anderer Einrichtungen ist möglich. Dies gilt auch für das Praktikum im Kindergarten, das aufgrund der Tatsache, dass dieses pädagogische Arbeitsfeld in der Regel bereits relativ gut bekannt ist, jedoch weniger geeignet erscheint. Kommerzielle Angebote (etwa von Reiseveranstaltern) können nicht als Praktikumsstellen akzeptiert werden. Dies gilt auch für nicht-kommerzielle Kinder- und Jugendreisen ohne spezifische pädagogische Ausrichtung. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass das Praktikum durchgängig durch eine Person betreut wird, die eine abgeschlossene pädagogische oder therapeutische Berufsausbildung besitzt. Das Praktikum ist an keinen bestimmten Ort gebunden. Praktika im Ausland werden besonders empfohlen.
Es entsteht momentan eine Übersicht von Einrichtungen, in denen ehemalige Praktikanten gute Erfahrungen gemacht haben. Auf diese Übersicht können Interessierte bei der Wahl ihrer Praktikumseinrichtung zurückgreifen. Sie kann bei Beratung zum außerschulischen Praktikum eingesehen werden.
Rahmenbedingungen
Das Praktikum umfasst i.d.R. die Dauer von 4 Wochen. Die Arbeitszeit entspricht derjenigen der professionellen Praktikumsbetreuung (Vollzeit - im Regelfall also 38,5 - 40 Wochenstunden). Die konkreten Arbeitszeiten werden in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt. Die Regelung von Versicherungs- und Haftpflichtfragen ist Sache der Studierenden. Ein Versicherungs- bzw. Haftungsanspruch gegenüber der Hochschule besteht nicht.