Der Datenschutz ist – nicht zuletzt durch die immer stärker werdende Digitalisierung – ein bedeutsames Thema. Empirische Forschungsdaten bilden jedoch gleichsam die Grundlage didaktischer Forschung und somit auch studentischer Forschungstätigkeit. In diesem Spannungsfeld eröffnet sich für jede/jeden Forschende/n sowohl forschungsethisch als auch rechtlich die Frage, welche Daten wie und wovor geschützt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um eine punktuelle Thematik, sondern um einen Aspekt, der von der Erhebung über die Speicherung und Aufbereitung bis hin zur Veröffentlichung und Löschung der Daten Beachtung finden muss.

Besonderen Schutz bedürfen die personenbezogenen Daten, die vor dem Missbrauch durch Dritte behütet werden müssen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen rund um die relevanten Richtlinien und Bestimmungen zum Datenschutz, die im Kontext von Schule je nach Bundesland unterschiedlich ausgeprägt sein können. Je nachdem, welche Art von Daten Sie für Ihr Forschungsvorhaben erheben möchten, sind Sie dazu verpflichtet, angemessene Einwilligungserklärungen (= informierte Einwilligung) einzuholen. Der Verbund Forschungsdaten Bildung bietet hier weiterführende Informationen sowie Vordrucke für Einwilligungserklärungen an.

Vor der Datenerhebung

Die Bildungspolitik liegt in Deutschland in den Händen der einzelnen Bundesländer. Vor der Datenerhebung an einer Schule sollten Sie sich mit den jeweils geltenden Genehmigungsverfahren der betroffenen Länder vertraut machen. 

Wenn Sie im Rahmen einer Forschungsarbeit Daten von Schülerinnen und Schülern oder Lehrerinnen und Lehrern erheben möchten, setzt dies für fast alle denkbaren Erhebungssituationen die schriftliche Einwilligung der Probanden bzw. derer Erziehungsberechtigten voraus. Eine informierte Einwilligungserklärung ist immer dann notwendig, wenn personenbezogene Daten erhoben werden. Hilfestellungen für das Erstellen einer informierten Einwilligung finden Sie hier (folgt).

Literatur & Links

Auf der verlinkten Seite können Sie die Datenschutz-Grundverordnung abrufen.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten ist ein 2004 erstmals berufener Beirat der Bundesregierung. Die im Januar 2017 erschienene Handreichung Datenschutz vermittelt Interessierten und Forschenden die Regelungen zum Datenschutz in Deutschland.

Eines der Ziele des Verbundes Forschungsdaten Bildung (VerbundFDB) ist es, hinsichtlich Datenmanagement, d.h. dem Umgang mit Forschungsdaten von der Erhebung bis zur Löschung, zu informieren. Auf den Internetseiten des VerbundFDB finden sich eine Reihe hilfreicher Hinweise.

Im Juli 2017 wurde das am 25.05.2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) veröffentlicht.

Der Verbund Forschungsdaten Bildung bietet eine umfassende Übersicht über die Besonderheiten für Erhebungen an Schulen in den unterschiedlichen Bundesländern.