Hinweise zu Plagiaten

Leider finden sich in schriftlichen Arbeiten immer wieder Plagiate. Begründet wird dies u.a. mit:

  • einer unsauberen wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Erstellen der Arbeit unter Zeitdruck/Arbeitsdruck)
  • mit einer - vermeintlich der Arbeitserleichterung dienlichen - Copy-&-Paste-Mentalität
  • dem Unwissen über den Umgang mit Gedanken und Überlegungen anderer (geistigem Urheberrecht)
  • einer fehlenden (Wertschätzung der) eigenen Meinung.

Das Plagiat gewinnt im Laufe eines Studiums besonders dadurch an Bedeutung, dass die einzelnen Bewertungen von Portfolien, Klausuren und schriftlichen Arbeiten studienbegleitend zur Abschlussnote beitragen. Mit einem Plagiat in einer erbrachten Leistung wird somit der Tatbestand der Täuschung in einer Prüfung erfüllt. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden Informationen zur Hand geben, was Plagiate sind, in welchen Formen sie auftreten können und wie das Plagiat von der studienrechtlichen Seite her betrachtet wird.

Bitte bedenken Sie, dass dies nur ein kurzer Überblick über die Materie sein kann. Weitere Informationen finden Sie am Schluss.

Auch wenn es aufgrund der Komplexität des Themas Plagiat schwierig ist, eine allumfassende Definition zu formulieren, soll an dieser Stelle dennoch der umfassende Versuch von Teddi Fishman, Direktorin des International Center for Academic Integrity, vorgestellt werden:

"Ein Plagiat liegt vor, wenn jemand

  1. Wörter, Ideen oder Arbeitsergebnisse verwendet,
  2. die einer identifizierbaren Person oder Quelle zugeordnet werden können,
  3. ohne die Übernahme sowie die Quelle in geeigneter Form auszuweisen,
  4. in einem Zusammenhang, in dem zu erwarten ist, dass eine originäre Autorschaft vorliegt,
  5. um einen Nutzen, eine Note oder einen sonstigen Vorteil zu erlangen, der nicht notwendigerweise ein geldwerter sein muss."

(Zit. n.: Debora Weber-Wulff: Fremde Federn Finden [= plagiat.htw-berlin.de/ff/definition/1_1/defs; Zugriff: 24.06.2015].)

  • KOMPLETTPLAGIAT: Ein Text wird unverändert und ohne Quellenangabe übernommen.
  • EIGENPLAGIAT: Der Autor stiehlt bei sich selbst. Er übernimmt Passagen aus einer eigenen vorherigen Arbeit, ohne kenntlich zu machen, dass er diese Absätze schon einmal veröffentlicht hat. Wie macht man es richtig? Auch hier immer die Quelle und in diesem Fall den eigenen Namen nennen.
  • STRUKTURPLAGIAT: Man formuliert zwar selbst, folgt dabei aber den Gedanken und Argumentationsketten anderer.
  • ÜBERSETZUNGSPLAGIAT: Sätze werden aus einem fremdsprachigen Text ins Deutsche übersetzt, ohne die Quelle zu nennen.
  • COLLAGETECHNIK: Aus verschiedenen Quellen werden Fragmente kopiert und neu zusammengesetzt. Der Text ist neu, die Bestandteile sind aber geklaut.
  • VERSCHLEIERUNG: Die Sätze und Gedanken anderer werden übernommen und dabei leicht umgestellt - ohne Angabe der Quelle. Es gilt: Auch wenn der Gedanke formal anders klingt, ist er noch nicht der eigene.
  • FALSCHES PARAPHRASIEREN: Die Thesen anderer werden sinngemäß zusammengefasst. Dabei darf aber der Wortlaut nicht identisch sein. Und hier gilt ebenfalls: Auch eine Paraphrase braucht eine genaue Quellenangabe.
  • BAUERNOPFER: Man weist einen kleinen Teil des fremden Gedankens mit einer Fußnote aus, schreibt aber dahinter munter weiter ab. Wie immer gilt: Jeder Gedanke, jeder Satz, der nicht von einem selbst stammt, braucht eine Quellenangabe.

(Quelle: Lena Greiner; Miriam Olbrisch: Kopie und Chaos. In: Das große Schummeln. Warum so viele Studenten bei anderen abschreiben. [= www.spiegel.de/spiegel/unispiegel/d-91714687.html; Zugriff: 24.06.2015].)

Im Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) werden unter §63 die rechtlichen Grundlagen zu den Prüfungen festgelegt:

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) (Stand: 13.10.2016)

§63 Prüfungen:
(1) Der Studienerfolg wird durch Hochschulprüfungen, staatliche oder kirchliche Prüfungen festgestellt, die studienbegleitend abgelegt werden sollen; während der Prüfungen müssen die Studierenden eingeschrieben sein. Studiengänge, die mit dem Bachelorgrad, dem Mastergrad oder dem Abschlussgrad „Magister Theologiae“ abgeschlossen werden, sind zu modularisieren und mit einem Leistungspunktesystem auszustatten, das das Europäische Credit-Transfer-System (ECTS) einschließt; Module sind in der Regel mit nur einer Prüfung abzuschließen. Prüfungsleistungen im Rahmen eines Leistungspunktesystems werden benotet, mit Leistungspunkten versehen und um eine Bewertung nach der ECTS-Bewertungsskala ergänzt; diese Bewertung nach der ECTS-Bewertungsskala kann auf die Vergabe der Gesamtnote beschränkt werden. Die Höhe der zu vergebenden Leistungspunkte gibt den durchschnittlichen Arbeitsaufwand der Studierenden für alle zum Modul gehörenden Leistungen wieder. […]
(5) Die Hochschulen und die staatlichen Prüfungsämter können von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Versicherung an Eides Statt verlangen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist. Wer vorsätzlich
1. gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung oder
2. gegen eine entsprechende Regelung einer staatlichen oder kirchlichen Prüfungsordnung
verstößt, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Die Hochschulen können das Nähere in einer Ordnung regeln. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Satz 2 Nummer 1 ist die Kanzlerin oder der Kanzler sowie nach Satz 2 Nummer 2 das staatliche Prüfungsamt. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden.

(Quelle: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen [= recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen; Zugriff: 24.01.2017].)

Das Hochschulgesetz liefert die Grundlage für die Prüfungsordnungen der Studiengänge an der Universität Paderborn.

Die "Erklärung über die selbständige Abfassung einer schriftlichen Arbeit" können Sie hier in der aktuellsten Form herunterladen. Bitte fügen Sie diese Erklärung jeder schriftlichen Arbeit bei, durch die Sie eine Prüfungsleistung erbringen möchten.

Zum Thema Plagiat:

  • Greiner, Lena; Olbrisch, Miriam: Kopie und Chaos. In: Das große Schummeln. Warum so viele Studenten bei anderen abschreiben (= Uni Spiegel 2/2013). (Letzter Zugriff: 24.06.2015)

Zum Hochschulgesetz:

Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) finden Sie hier.

Zu den Prüfungsordnungen:

Zu den Prüfungsordnungen der Fächer am Institut für Germanistik und Vergleichende Literaturwissenschaften kommen Sie hier.