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Photo: Thorsten Hennig

Wichtiger Hinweis

Bitte nutzen Sie, für die Erstellung Ihres Learning Agreements, das PDF-Formular, welches Ihnen vom International Office zugesandt wird und lassen Sie das ausgefüllte Formular direkt von Ihrer*m Anerkennungsbeauftragten unterzeichnen.

Wichtig: Sollte die ausländische Partnerhochschule auf ein Online Learning Agreement (OLA) bestehen, so reichen Sie das von (allen nötigen Anerkennungsbeauftragten) unterzeichnete PDF-Formular (entweder das PDF-Formular vom International Office nutzen, oder das PDF-Formular der Fakultät) über die E-Mail-Adresse erasmus-ola(at)kw.upb(dot)de ein und erstellen über die EU-Webseite für OLAs ein Online Learning Agreement. Auf dem OLA muss die eben genannte E-Mail-Adresse als Mail-Adresse der "responsible person at the sending institution" eingetragen werden. Danach wird dann zeitnah i.A. unterzeichnet.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie die Modulnummern (M.XXX.XXXX) und Modulbausteinnnummern (K.XXX.XXXX) in Table B eintragen und keine Veranstaltungsnummern (keine L.XXX.XXXX Nummern!)

Alle nötigen Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne per E-Mail bei mir.

Drei wichtige Dinge vorab:

Was kann überhaupt anerkannt werden?

Generell gilt: Das entscheiden die Expert*innen aus den jeweiligen Instituten/Fächern/Studiengängen – die sog. Anerkennungsbeauftragten.

Es ist wichtig, dass die Kurse, die Sie wählen möchten, inhaltlich sinnvoll für Ihren Studiengang/Ihr Fach und Ihren Studienabschnitt gewählt werden. Kurse an der Partnerhochschule sollten also Kompetenzen und Inhalte abdecken, die Sie in Ihrem Studium an der UPB erwerben sollten. Schauen Sie daher in Ihrer Prüfungsordnung nach, welche Kurse oder Module sich für eine Anerkennung eignen würden und vergleichen Sie – hierfür gehen Sie am besten in die Beratung zu dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten. Diese Expert*innen können Sie entsprechend inhaltlich-wissenschaftlich beraten! Für die Beratungen zur Anerkennung müssen Sie auch Kursbeschreibungen der Kurse an der Partnerhochschule mitbringen, damit Inhalts- und Kompetenzerwerb abgestimmt werden können.

Wo finde ich das Learning Agreement (PDF-Formular)?

Das Erasmus+ Learning Agreement erhalten Sie momentan nur auf Anfrage im International Office. Schreiben Sie den zuständigen Kolleg*innen einfach eine E-Mail und diese senden Ihnen das PDF-Formular dann zu.

Wie lasse ich mir nach meiner Rückkehr meine Leistungen anerkennen?

Möglichst bald nachdem Sie die Zeit im Ausland beendet haben, sollten Sie sich um den Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen kümmern. Hierzu müssen SIe alle entsprechenden Nachweise einreichen, die Ihre erbrachten Leistungen belegen. Dazu zählen folgende Dokumente: (Online) Learning Agreement, Transcript of Records der ausländischen Hochschule und der jeweilige "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland". Der "Antrag" ist für Lehramt (B.Ed. und M.Ed.) sowie Nicht-Lehramt unterschiedlich. 

Das jeweils richitge Dokument finden Sie hier:

Für alle Nicht-Lehramt-Studiengänge: Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Für alle Lehramt: Anerkennungsformular im Bachelor of Education

Für Lehramt: Anerkennungsformular im Master of Education

 

So erstellen Sie ein Learning Agreement für Ihren Erasmus+ Aufenthalt im Ausland

Sind Sie in der Vorbereitung auf ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule im Erasmus+-Raum?

Dann benötigen Sie ein Erasmus+ (Online) Learning Agreement!

Für die fachliche Beratung zu, sowie der Betreuung und Unterzeichnung von Learning Agreements gibt es innerhalb der Fakultät Ansprechpersonen, sogenannte "Anerkennungsbeauftragte". Die Anerkennungsbeauftragten beraten und unterstützen Sie bei allen inhaltichen Fragen rund um die Anerkennung von Veranstaltungen, die Sie an der Partnerhochschule besuchen und im Nachhinein anerkennen lassen wollen.

Gut zu wissen: Mit einem ausgefüllten und von dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Learning Agreement können Sie sicherstellen, dass Ihnen die Leistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, auch anerkannt werden können. Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt und unterzeichnet bekommen haben, heißt es: ab ins Ausland und alle Leistungen im Ausland bestehen!

Wie fülle ich mein Erasmus+ Learning Agreement aus?

Schritt 1: Vor der Abreise

  • Learning Agreement "Before the Mobility" ausfüllen (Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass Sie die Modulnummern (M.XXX.XXXX) und Modulbausteinnnummern (K.XXX.XXXX) in Table B eintragen und keine Veranstaltungsnummern (keine L.XXX.XXXX Nummern!)) und die gewünschten Anerkennungen mit dem*der jeweiligen Anerkennungsbeauftragten besprechen und von der Person unterschreiben lassen
    • Dran denken: Sie brauchen mindestens 24 ECTS in "Table A", damit Sie mit Eramsus+ finanziell gefördert werden können!

Schritt 2: Während des Auslandssemesters

  • Sollte sich Ihre Kurswahl während des Auslandsstudiums - im Vergleich zum bereits ausgefüllten und unterschriebenen Learning Agreement "Before the mobility" ändern - müssen Sie noch ein Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen, besprechen und von den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten unterschreiben lassen. 
  • Denken Sie daran sich alle erbrachte Leistungen von der Partnerhochschule dokumentieren zu lassen und sammeln Sie alle Nachweise über die bestandenen Leistungen sammeln. Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums erhalten Sie i.d.R. ein Transcript of Records über Ihre dort bestandenen Leistungen, welches alle Ihre bestandenen Leistungen automatisch dokumentiert.

Schritt 3: Anerkennung an der UPB

  • Detaillierte Infos zur Anerkennung finden Sie im Absatz unten!

Jetzt einmal im Detail: Der Anerkennungsprozess Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen

Nachdem Sie Ihr Auslandsstudium erfolgreich beendet haben und zurück an der UPB sind, müssen Sie für die erfolgreiche Anerkennung Ihrer Studienleistungen alle nötigen Dokumente einreichen.

Und das geht so:

  • Anerkennungsdokument der UPB für Ihren Studiengang/Ihr Fach ausfüllen (Links unten)
  • Alle relevanten Unterlagen bei den jew. Anerkennungsbeauftragten vorlegen (1. letztes unterzeichnetes Learning Agreement, 2. Transcript of Records der Partnerhochschule & 3. Anerkennungsdokument der UPB) 
    • nach Unterschrift der jew. Anerkennungsbeauftragten > Dokument an den entspr. Prüfungsausschuss senden 
    • Letzer Schritt: Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat senden und dort werden Ihre Leistungen dann in PAUL eintragen

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland nochmal im Überblick (nach Studiengängen):

Für alle Nicht Lehramtsstudiengänge: Anerkennungsdokument inkl. Merkblatt

Anerkennung im Lehramt: Bachelor of Education oder Master of Education

Anerkennungsbeauftragte der Institute/Studiengänge der Fakultät KW

Für die Anerkennung der Lehrveranstaltungen aus dem Ausland von den jew. Anerkennungsbeauftragten besprochen und abgezeichnet werden. Sollten Sie mehr als ein Fach im Ausland studieren wollen/studiert haben, müssen Sie zu unterschiedlichen Anerkennungsbeauftragten und sich Unterschriften holen.

Liste der Anerkennungsbeauftragten der Fakultät KW

**Die gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen können im Einzelfall abweichen. Sie dienen zur Orientierung und Information für die Vor- und Nachbereitung auf ein Auslandsstudium.** 

Wissenschaftlich-inhaltliche Beratung zur Anerkennung

Inhatliche Beratung zu Anerkennung von Kursen und Modulen können nur von den Anerkennungs- und Programmbeauftragten durchgeführt werden!

Bei allgemeine Fragen zum (Online) Learning Agreement

Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

Internationalization / Faculty Coordinator Incoming & Outgoing Students

Anke Riebau
Phone:
+49 5251 60-4013
Office:
C5.319
Web:

Office hours:

Thursdays 1-2pm (no registration needed)

No office hour: 30.03.

Incoming-students
Feel free to contact me if you have questions reg.:
Learning Agreements
Study-related and academic questions & problems
Course registration
Exam registration

Outgoing-Studierende
Feel free to contact me if you have questions... more

Gut zu wissen #1

Das Learning Agreement ist der Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierendem*r über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung.

Studierende, die sich in ihrem Learning Agreement Kurse verschiedener Fakultäten anerkennen lassen möchten, beachten bitte die fakultätsspezifischen Anerkennungsverfahren. Die Gesamtunterschrift wird abschließend von der Fakultät geleistet, die die meisten ECTS anerkannt hat.

Gut zu wissen #2

Anerkennungsbeauftragte sind für die Anerkennung Ihrer Kurse zuständig.

Programmbeauftragte sind verantwortlich für die Kooperation mit einer bestimmten Partnerhochschule.

Programmbeauftragte und Anerkennungsbeauftragte können ein und die selbe Person sein!

Gut zu wissen #3

Wenn Sie über Erasmus+ gefördert werden, müssen Sie an der Partnerhochschule Veranstaltungen in einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester studieren und diese auf dem Learning Agreement aufführen (Table A).

Von diesen 24 ECTS, müssen Sie mind. 15 ECTS erfolgreich bestehen und auf Ihrem Transcript of Records (ToR) der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurück zahlen.

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