Forschungsreserve und -kommission

Die Fakultät für Kulturwissenschaften erhält jährlich eine Forschungsreserve, die insbesondere zur finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben (Kleinprojekte, Starthilfe) und Reisekosten der Mitarbeitenden sowie zur Förderung von Stipendien eingesetzt wird.

Die Entscheidung über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel trifft die Forschungskommission bzw. der Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften.

  • Der Antrag auf einen Reisekostenzuschuss oder Sach- und Personalmittel erfolgt über entsprechende Antragsformulare an den Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte als eine .pdf-Datei in digitaler Form an dekan-kw@uni-paderborn.de im Dekanat ein!
  • Die Formulare (FK) Reisekostenzuschuss Gewährungsantrag und (FK) Sach- und Personalmittelantrag sind sowohl auf den Formularseiten der Universität als auch auf den Seiten der zentralen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK) zu finden.
  • Bitte beachten Sie, das Formular vollständig ausgefüllt und von Ihnen und Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten unterschrieben einzureichen.
  • Anträge können ganzjährig gestellt werden. Im Mai/Juni erfolgt jährlich eine Gesamtverteilung der zugewiesenen Mittel (hierüber informiert der Dekan mit einem Schreiben).

Folgende Fördergrundsätze der Fakultät für Kulturwissenschaften werden wegen der knappen Ressourcen fest- und zugrunde gelegt:

Bei Anträgen für Reisekostenzuschüsse:

Bitte beachten Sie generell, dass es sich um einen Reisekostenzuschuss handelt, d.h. es wird grundsätzlich die Übernahme eines Eigenanteils von der bzw. dem Reisenden erwartet. Bitte geben Sie dennoch alle entstehenden Reisekosten in tatsächlicher Höhe an!

  • Reisekostenzuschüsse werden ausschließlich für Tagungs-, Informations- und Forschungsreisen des wissenschaftlichen Nachwuchses (Mittelbau und Juniorprofessor*innen) und für Promovierende gewährt
  • Eine Förderung von Reisen für ausschließlich in Drittmittelprojekten Beschäftigte ist nicht möglich
  • Übernachtungskosten können pro Tag mit max. 40 € gefördert werden
  • Tagegeld wird nicht übernommen
  • Kinderbetreuungskosten werden zu 50% übernommen
  • wurde der/die Antragstellende in den Vorjahren bereits einmal oder mehrfach unterstützt, werden bei Tagungsgebühr und Fahrtkosten Kürzungen vorgenommen
  • Reisebeihilfen für Reisen im Inland und ins Ausland mit eigenem Vortrag/Poster oder für Forschungsreisen werden pro Person und Jahr mit einer Höchstsumme von max. 625 € bewilligt; kann kein Nachweis für einen Vortrag/Poster vorgelegt werden, wird die Reise als Informationsreise gewertet
  • Reisebeihilfen für Informationsreisen im Inland und ins Ausland sind pro Person nur 1x pro Jahr möglich und werden mit höchstens 300 € gewährt
  • Reisekostenzuschüsse von weniger als 50 € werden nicht gewährt
  • Wird eine Reise durch Zuschüsse Dritter finanziert, wird i.d.R. keine zusätzliche Unterstützung aus der Forschungsreserve gewährt

Bei Anträgen für Kleinprojekte/Starthilfe:

  • Druckkosten im Rahmen von Promotionen werden nicht gefördert
  • eine Unterstützung weiterer Druckkosten, z.B. für Sammelbände oder im Rahmen von Habilitationen, wird mit max. 1.000 € gewährt, wenn ein Bezug zur Universität Paderborn erkennbar ist

 

Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

  • Prof. Dr. Eva-Maria Seng (Prodekanin für Forschung, akademische Karrieren und Internationalisierung)
  • Prof. Dr. Merle Tönnies

Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)

  • Dr. Kerstin Drossel
  • Marco Silvestri 

Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2023 - September 2024)

  • Malin Müller