Forschungsreserve und -kommission
Die Fakultät für Kulturwissenschaften erhält jährlich eine Forschungsreserve, die insbesondere zur finanziellen Unterstützung von Forschungsvorhaben (Kleinprojekte, Starthilfe) und Reisekosten der Mitarbeitenden sowie zur Förderung von Stipendien eingesetzt wird.
Die Entscheidung über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel trifft die Forschungskommission bzw. der Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften.
- Antragstellung – Hinweise und notwendige Unterlagen
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- Der Antrag auf einen Reisekostenzuschuss oder Sach- und Personalmittel erfolgt über entsprechende Antragsformulare an den Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften.
- Bitte beachten Sie die Neuerung ab 2021:
Reichen Sie Ihren Antrag ab sofort bitte in digitaler Form an dekan-kw[at]uni-paderborn[dot]de im Dekanat ein! - Die Formulare (FK) Reisekostenzuschuss Gewährungsantrag und (FK) Sach- und Personalmittelantrag sind sowohl auf den Formularseiten der Universität als auch auf den Seiten der zentralen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK) zu finden.
- Bitte beachten Sie, das Formular vollständig ausgefüllt und von Ihnen und Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten unterschrieben einzureichen.
- Anträge können ganzjährig gestellt werden. Im April/Mai erfolgt jährlich eine Gesamtverteilung der zugewiesenen Mittel (hierüber informiert der Dekan mit einem Schreiben).
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der zentralen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK).
Es gelten grundsätzlich die von der zentralen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs festgelegten Förderungsrichtlinien für die Zuweisung von Mitteln aus der Forschungsreserve, diese sind ebenfalls auf den Webseiten der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK) aufgeführt. - Fördergrundsätze der Fakultät für Kulturwissenschaften
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Folgende Fördergrundsätze der Fakultät für Kulturwissenschaften werden wegen der knappen Ressourcen fest- und zugrunde gelegt:
Bei Anträgen für Reisekostenzuschüsse:Bitte beachten Sie generell, dass es sich um einen Reisekostenzuschuss handelt, d.h. es wird grundsätzlich die Übernahme eines Eigenanteils von der bzw. dem Reisenden erwartet. Bitte geben Sie dennoch alle entstehenden Reisekosten in tatsächlicher Höhe an!
- Reisekostenzuschüsse werden ausschließlich für Tagungs-, Informations- und Forschungsreisen des wissenschaftlichen Nachwuchses (Mittelbau und Juniorprofessor*innen) gewährt
- Übernachtungskosten können pro Tag mit max. € 35,- gefördert werden
- Tagegeld kann nicht übernommen werden
- Kinderbetreuungskosten werden zu 50% übernommen
- wurde der/die Antragstellende in den Vorjahren bereits einmal oder mehrfach unterstützt, werden bei Tagungsgebühr und Fahrtkosten Kürzungen vorgenommen
- Reisebeihilfen für Reisen im Inland und ins Ausland mit eigenem Vortrag/Poster oder für Forschungsreisen werden pro Person und Jahr mit einer Höchstsumme von max. € 625,- bewilligt; kann kein Nachweis für einen Vortrag/Poster vorgelegt werden, wird die Reise als Informationsreise gewertet
- Reisebeihilfen für Informationsreisen im Inland und ins Ausland sind pro Person nur 1x pro Jahr möglich und werden mit höchstens € 300,- gewährt
- Reisekostenzuschüsse von weniger als € 50,- werden nicht gewährt
- Wird eine Reise durch Zuschüsse Dritter finanziert, wird i.d.R. keine zusätzliche Unterstützung aus der Forschungsreserve gewährt.
Bei Anträgen für Kleinprojekte/Starthilfe:- Druckkosten im Rahmen von Promotionen werden nicht gefördert
- eine Unterstützung weiterer Druckkosten, z.B. für Sammelbände oder im Rahmen von Habilitationen, wird mit max. € 1.000,- gewährt, wenn ein Bezug zur Universität Paderborn erkennbar ist
Hinweis:
Sach- oder Personalmittel, die im Kontext mit Dissertationsprojekten beantragt werden, können nicht bewilligt werden.
Bitte beachten Sie bei Ihren beantragten Mittel die geänderten Löhne von studentischen Hilfskräften. - Mitglieder der Forschungskommission der Fakultät für Kulturwissenschaften
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Gruppe der Hochschullehrer*innen (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)
- Prof. Dr. Andrea Becher
- Prof. Dr. Merle Tönnies
beratend:
Prof. Dr. Volker Peckhaus
Mittelbauvertretung (Amtszeit 3 Jahre; Oktober 2021 - September 2024)
- Dr. Kerstin Drossel
- Dr. Alexander Dunst
Studierendenvertretung (Amtszeit 1 Jahr; Oktober 2022 - September 2023)
- Moritz Falke