Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften
Die Habilitation befähigt zur selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) an einer wissenschaftlichen Hochschule und ist Voraussetzung für die Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis). Das Verfahren einer Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften ist in der Habilitationsordnung festgelegt.
Ansprechpartnerin
Stefanie Koru
Fakultät für Kulturwissenschaften >
Dekanat Kulturwissenschaften
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