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Team Sozialpädagogik

Foto: Universität Paderborn, Christian Sofilkanitsch

Fachpraktische Tätigkeit

Bis zum Referendariat müssen Sie insgesamt 52 Wochen Praktika in Vollzeit (TZ möglich, kann entsprechend umgerechnet werden) nachweisen. Ziel der Fachpraktischen Tätigkeit ist es, künftige Lehrer*innen am Berufskolleg mit den Lernorten und Arbeitswelten der Schüler*innen vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll.

Für die Beratung zur Anerkennung der Fachpraktischen Tätigkeit vereinbaren Sie bitte über fptsp(at)mail.uni-paderborn(dot)de einen Termin bei Jun.-Prof'in Dr. Nina Göddertz.

Die Anerkennung aller fachpraktischen Tätigkeiten wird aufgrund einer individuellen fachlichen Prüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls vorgenommen. Die Anerkennung der FPT nimmt das Landesprüfungsamt (LPA) in Paderborn vor.

 

Wichtige Links und Formulare:

Das Landesprüfungsamt NRW ist für die Anerkennung Ihrer FPT zuständig, alle dafür notwendigen Formulare (z.B. zur Bestätigung Ihrer FPT durch die Institution, in der Sie die FPT geleistet haben oder zur Antragsstellung auf Anerkennung) finden Sie HIER.

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