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von links nach rechts sind dargestellt: Martin Wagenschein(03.12.1896-03.04.1988), Johann Heinrich Pestalozzi(12.01.1746-17.02.1827), John Dewey (20.10.1859-01.06.1952), Montessori, Maria (31.08.1870-06.05.1952), Anton Semjonowitsch Makarenko (13.01.1888-01.04.1939), Janusz Korczak (22.01.1878-05.08.1942) Bildinformationen anzeigen
von links nach rechts sind dargestellt: Joachim Heinrich Campe(29.6.1746-22.10.1818), Ruth Cohn (27.8.1912-30.01.2010), Platon (428 v.Chr.-348/347 v.Chr.), Adolph Diesterweg (29.10.1790-07.07.1866), Johann Amos Comenius (28.03.1592-15.11.1670), Wilhelm von Humboldt (22.06.1767-08.04.1835)
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von links nach rechts sind dargestellt: Martin Wagenschein(03.12.1896-03.04.1988), Johann Heinrich Pestalozzi(12.01.1746-17.02.1827), John Dewey (20.10.1859-01.06.1952), Montessori, Maria (31.08.1870-06.05.1952), Anton Semjonowitsch Makarenko (13.01.1888-01.04.1939), Janusz Korczak (22.01.1878-05.08.1942)

Foto: Viktor K. Esau und Prof. Dr. Florian Söll

von links nach rechts sind dargestellt: Joachim Heinrich Campe(29.6.1746-22.10.1818), Ruth Cohn (27.8.1912-30.01.2010), Platon (428 v.Chr.-348/347 v.Chr.), Adolph Diesterweg (29.10.1790-07.07.1866), Johann Amos Comenius (28.03.1592-15.11.1670), Wilhelm von Humboldt (22.06.1767-08.04.1835)

Foto: Viktor K. Esau und Prof. Dr. Florian Söll

Informationen zum Unterrichtsfach Pädagogik

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Beachten Sie bitte die Anleitung.

Prüfungen (Lehramt Gy/Ge, Sto 2003/04)

Zwischenprüfungsordnung

Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Pädagogik mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Paderborn

Erste Staatsprüfung (Staatsexamen)

Die drei gemäß § 14 Abs. 4 Buchst. a oder b der StO vorgesehenen Prüfungen beziehen sich auf die folgenden Module:

  • HS 1 (Fachdidaktik)
  • HS 5 (Mitwirkung an einem erziehungswissenschaftlichen Forschungsvorhaben)
  • HS 6 (Vertiefung)
  1. Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung in der Fachwissenschaft (gemäß § 14 Abs. 4 Buchst. a oder b) im Unterrichtsfach Pädagogik ist der Erwerb von zwei der drei im Hauptstudium zu erbringenden Leistungsnachweise. Vor der Meldung zum erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium sind die Studienleistungen des Hauptstudiums nachzuweisen.
  2. Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung in der Fachdidaktik gemäß § 14 Abs. 4 Buchst. a oder b ist der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis der Fachdidaktik.
  3. Eine der drei Prüfungen wird als Klausur durchgeführt. Eine weitere kann ebenfalls als Klausur oder (nach Genehmigung durch das Staatliche Prüfungsamt) als Disputation der eigenen Forschungsaktivitäten im Rahmen des Moduls HS 5 erfolgen. Die dritte Prüfungsleistung wird als mündliche Prüfung erbracht. Sie wird von zwei Prüfern abgenommen.
  4. Zur Ermittlung der Note im Unterrichtsfach Pädagogik wird das arithmetische Mittel der Noten der Prüfungsleistungen gemäß § 14 Abs. 4 Buchst. a oder b gebildet.
  5. Wird die schriftliche Hausarbeit (gem. § 14 Abs. 4 Buchst. e) im Unterrichtsfach Pädagogik geschrieben, so soll das Thema aus einem der Module des Hauptstudiums (HS 1 - HS 4) erwachsen. Zulassungsvoraussetzung ist der Erwerb eines Leistungsnachweises in dem entsprechenden Modul. Die schriftliche Hausarbeit kann sowohl einen fachwissenschaftlichen als auch einen fachdidaktischen Schwerpunkt besitzen.

Die Universität der Informationsgesellschaft