Aktuelle Hinweise zu den Sprachanforderungen

Bitte beachten Sie:

Entsprechend der Verordnung zur Änderungen der Lehramtszugangsverordnung (LZV) gelten ab dem 01.10.2021 die neuen Sprachanforderungen für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule im Bachelor und Master of Education:

Das Studium des Unterrichtsfaches Kath. Religionslehre im Bachelor of Education setzt Kenntnisse in Latein (auf dem Niveau eines Kleinen Latinums) voraus. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit und spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringen. 

Darüber hinaus müssen bis zur Einschreibung in den Master of Education Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch nachgewiesen werden. 

 

Die Universität Paderborn bietet Kurse an, in denen Fremdsprachenkenntnisse erworben werden können:

http://www.uni-paderborn.de/zfs/

Kenntnisse in Latein (Niveau eines Kleinen Latinums): i.d.R. jedes Semester

Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch (4 SWS): i.d.R. im Wintersemester

Grundkenntnisse im Biblischen Hebräisch (4 SWS): i.d.R im Sommersemester