Vorziehen von Master of Education-Kursen im Bachelor of Education
Ab sofort und bis zum Inkrafttreten einer anderen Regelung gilt:
Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende des Bachelor of Education-Studiengangs der Universität Paderborn, die mindestens 156 abschlussrelevante Leistungspunkte erworben haben und außerdem die Zulassungsbedingungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit erfüllen, für ein Semester zu Modulen der Fächer Französisch und Spanisch des Master of Education-Studiengangs im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten zugelassen werden.
Von der Regelung kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden. Das Absolvieren des Praxissemesters (inklusive seiner Begleit- und Begleitforschungsveranstaltungen) und des Forschungskolloquiums ist von dieser Übergangsregelung ausgenommen und kann demnach erst nach der offiziellen Einschreibung in den Master of Education erfolgen.
Des Weiteren ist das Vorziehen von Prüfungsleistungen im Master of Arts in den allgemeinen Bestimmungen des Masters "Kultur und Gesellschaft" in § 14, 2 geregelt. Das Dokument finden Sie hier.