FAQ zum Studium im Ausland

 

Wann kann ich ein Auslandsstudium absolvieren?

Der Zeitraum für ein Auslandssemester ist teilweise abhängig vom Studiengang. Es gibt Partnerschaften an der Universität Paderborn, die bereits im ersten Semester einen Auslandsaufenthalt erlauben. Zumeist ist es am sinnvollsten frühestens im zweiten Semester (aber besser noch 1-2 Semester später) ein Auslandssemester zu absolvieren, da man sich bis dahin mit dem eigenen Hochschulsystem und einigen fachlichen Inhalten vertraut machen konnte und so besser für viele neue Eindrücke und Inhalte gewappnet ist.

 

Kann ich mir meine Hochschule im Ausland selbst aussuchen?

Generell: Ja. Sie können sich an jeder Hochschule im Ausland bewerben und, wenn Sie angenommen werden, auch dort studieren.

Es hat allerdings viele Vorteile ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der UPB zu machen und die meisten Studierenden tun dies auch. Vorteile sind u.a.: Keine Studiengebühren, vereinfachte Anerkennung von Leistungen an Partnerhochschulen, spezielle Fördermöglichkeiten und mehr Beratung, Hilfe sowie Expertise vor Ort.

 

Welche Partnerhochschulen gibt es an der KW?

Die Fakultät für Kulturwissenschaften unterhält derzeit (Stand 02/2022) ca. 150 Austauschmöglichkeiten an einer Vielzahl von Partnerhochschulen. Damit haben wir fast die Hälfte aller Mobilitätsmöglichkeiten der UPB (ca. 350) und darüber freuen wir uns sehr, weil dies die Austauschmöglichkeiten der Studierenden immens verbessert!
Hier geht's zur Übersicht über unsere Partnerschaften!

Gibt es eine Impfpflicht an meiner (zukünftigen) Gasthochschule im Ausland?

Ob eine Impfpflicht als Gast- oder Austauschstudient*in besteht, können Sie direkt bei den jeweiligen ausländischen Hochschulen erfragen/nachlesen. Sie können sich außerdem auf folgender Webseite einen Überblick über Hochschulen verschaffen, die eine Test- oder Impfpflicht eingeführt haben: https://erudera.com/university-vaccine-requirement-checker/. Informieren Sie sich auch immer auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über den Einreise- und Quarantänestatus des Ziellandes.

Wie und wann bewerbe ich mich für ein Auslandssemester?

Sollten Sie wissen, dass Sie auf jeden Fall ein Auslandssemester absolvieren wollen/müssen, schadet es nicht, sich bereits früh zu informieren.

Auf den zentralen Seiten der Fakultät finden Sie Informationen zu Partnerhochschulen und Sie können sich ganz allgemein über die Möglichkeiten eines Auslandssemesters informieren und beraten lassen.

Auch das International Office bietet Beratungen zu Austauschprogrammen und -möglichkeiten an.

Die Fristen für die Bewerbung werden vom International Office festgelegt und können dort eingesehen werden. Außerdem gibt es weitere Informationen über die nötigen Bewerbungsunterlagen. Auch über die Art und Weise, wie die Auswahl der Studierenden für Partnerhochschulen getroffen werden, können Sie sich schon vorab informieren.

Tipp: Schauen Sie sich die Checkliste für Auslandssemester an!

 

Wer kann mir bei der Planung helfen und wo kann ich mich informieren?

An der UPB haben wir ein stufenartiges Beratungs- und Informationsmodell, welches vom Allgemeinen zum Spezifischen aufgebaut ist und Sie so auf jeder Stufe optimal mit den richtigen, detaillierten Infos versorgen kann:

Universitäts- und damit fakultätsübergreifend informiert das International Office.

Institutsübergreifend und damit für alle Studierende der Fakultät KW können Sie Beratung bei Anke Riebau (Referentin für Internationalisierung der Fakultät KW) erhalten.

Instituts- bzw. studiengangsspezifische Beratung erhalten Sie bei den Instituten selbst (Links finden Sie unter dem jeweiligen Institut, wenn Sie dem Link folgen).

Bei den jeweiligen Programmbeauftragten bekommen Sie gezielte Informationen zu der Partnerhochschule, für die Sie sich interessieren.

Beim Zentrum für Sprachlehre erhalten Sie Infos und Möglichkeiten, wie Sie (ggf. nötige) Sprachzertifikate oder -zeugnisse erhalten. Sie können sich bei den Kolleg*innen ebenfalls sprachlich auf einen Auslandsaufenthalt vorbereiten, indem Sie einen oder mehrere der zahlreichen Sprachkurse besuchen.

 

Muss ich überall Studiengebühren zahlen?

Nein, Sie müssen nicht „überall“ Studiengebühren zahlen – zumindest nicht, wenn Sie ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule absolvieren. Sollten Sie als Freemover an eine Hochschule ins Ausland wollen, dann fallen Studiengebühren an. Diese können (teilweise) z.B. über Stipendien reduziert oder komplett finanziert werden.

Die Höhe der Studiengebühren im Ausland variiert von Land zu Land sowie Hochschule zu Hochschule stark. Während in einigen europäischen Ländern keine Studiengebühren gezahlt werden müssen, sind diese z.B. in den USA oder Kanada, aber auch in einigen anderen Ländern vergleichsweise (sehr) hoch.

 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten oder Stipendiengeber*innen. Wenn Sie an eine Partnerhochschule der KW gehen, dann können Sie von den internen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren und sich unbürokratisch für eine Erasmus+ oder Promos Förderung beim International Office bewerben. Eine allgemeine Übersicht mit einer Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien finden Sie auf den Seiten zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Eigenständig und nach eigenen Wünschen kann man z.B. auf den Seiten des Stipendienlotsen filtern (Stipendiendatenbank des BMBF).

 

Brauche ich ein Visum?

Sollten Sie ein Auslandssemester außerhalb Europas ablegen wollen, so werden Sie i.d.R. ein Visum oder sog. „study permit“ benötigen.
Sollten Sie sich für eine Partnerhochschule der UPB bewerben, so erhalten Sie Unterstützung aus dem International Office.

Ein Visum wird generell und i.d.R. bei der jeweiligen Botschaft des Landes beantragt und man sollte sich frühzeitig informieren, damit man das Visum frühzeitig erhält.

 

Welche Versicherungen brauche ich – was ist empfehlenswert?

Bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über nötige oder empfehlenswerte sowie optionale Versicherungen zu machen. Hier sind v.a. Auslandskrankenversicherungen, Haftpflicht und Unfallversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen sowie Gepäckversicherungen einen Gedanken wert bzw. teilweise zwingend notwendig.

Auslandskrankenversicherung

Gehen Sie für längere Zeit studienbedingt ins Ausland, so empfiehlt sich (und wird zumeist auch zwingend gefordert) eine spezielle Auslandskrankenversicherung, da die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb Europas einen finanziellen und gesundheitlichen Schutz bietet. Außerhalb Europas oder bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Wochen greift die „heimische“ Krankenversicherung nicht mehr und man ist weder finanziell (bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen muss man selbst zahlen und die Medikamente kommen auch noch oben drauf), noch gesundheitlich abgesichert.

Empfehlenswert ist es einmal bei der eigenen Krankenversicherung anzurufen und nachzufragen, ob diese ebenfalls ein günstiges Angebot für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung anbietet und via Suchmaschine im Internet einmal einen Auslandskrankenversicherungsvergleich anzustreben. So hat man schnell einen Überblick und kann ggf. einschätzen, worauf es ankommt.

Haftpflicht- & Unfallversicherung

Haftpflicht- sowie Unfallversicherungen gelten ebenfalls als wichtige und notwendige Versicherungen für einen Auslandsaufenthalt, denn durch einen Abschluss dieser Versicherungen erhält man einen Schutz, falls man einen Gegenstand o.ä. einer anderen Person beschädigt. Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherungen hilft die Unfallversicherung dabei Sie vor hohen Kosten im Falle eines Unfalls zu schützen (z.B. für Rettung und Behandlung).

Auch hier gilt: Einfach bei (möglichen) bestehenden Versicherungen nachfragen und sich beraten lassen und auf Vergleichsportalen schauen, wie sich die Angebote voneinander unterscheiden. Sollten Sie z.B. noch unter 25 Jahre alt sein, dann ist es sehr gut möglich, dass Sie noch über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern versichert sind. In diesem Fall sollten Sie mit Ihren Eltern sprechen.

Sollten Sie bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzen, oder über Ihre Eltern versichert sein, so kann es gut sein, dass diese Versicherung bereits Auslandsaufenthalte abdeckt und Sie keine neue Versicherung nur für den Aufenthalt im Ausland abschließen müssen. Hier ist es aber so oder so wichtig, dass bei den Eltern und/oder der Versicherung nachgefragt wird.

Reiserücktrittsversicherung

Mit einer Reiserücktrittsversicherung vermeiden Sie hohe Stornierungsgebühren, falls Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können oder absagen müssen. Häufig sind Reiserücktrittsversicherungen bereits in Kreditkarten enthalten, hier ist allerdings zu prüfen, was die Versicherungen jeweils abdecken, damit man keine bösen Überraschungen erlebt.

Wie bei allen anderen Versicherungen gilt auch hier: Informieren Sie sich frühzeitig bei ggf. bereits bestehenden Versicherungen oder über die Tragweite integrierter Versicherungen (z.B. bei Kreditkarten). Auch ein Versicherungsvergleich auf entsprechenden Portalen im Internet ist immer eine gute Idee.

Gepäckversicherung

Eine Gepäckversicherung ist eine weitere optionale Versicherung, welche Sie vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Gepäcks (meist durch andere Personen) schützen kann. Hier ist darauf zu achte, welche Versicherung zu Ihrer Reisedauer und Ihrem persönlichen Gepäck passt. Meist ist nur das eigene Gepäck versichert und nicht automatisch auch Gepäck von Familie (die Sie ggf. besuchen kommt) oder Mitreisenden.

Wie bei allen anderen Versicherungen gilt auch hier: Informieren Sie sich frühzeitig bei ggf. bereits bestehenden Versicherungen oder über die Tragweite integrierter Versicherungen (z.B. bei Kreditkarten). Auch ein Versicherungsvergleich auf entsprechenden Portalen im Internet ist immer eine gute Idee.

 

Wie finde ich eine Unterkunft? Wird mir eine Unterkunft von der Gasthochschule gestellt?

Häufig stellen Partnerhochschulen Unterkünfte in Studierendenwohnheimen, in der Nähe des Campus oder Informationen dahingehend bereit oder zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie im Regelfall nicht mit der Wohnungssuche alleine gelassen werden und es immer bereits Anprechpartner*innen an der Partnerhochschule gibt.

Sollten Sie als Freemover einen Auslandsaufenthalt planen, so kann dies schon anders aussehen, doch in der Regel gibt es auch dann Ansprechpartner*innen und Informationen von der Gasthochschule.

Gibt es keine Informationen, oder sagen Ihnen die Angebote der Hochschule im Ausland nicht zu, so können Sie natürlich auch selbst auf Wohnungssuche gehen. Auch im Ausland gibt es Online-Portale für die Wohnungssuche, spezielle studentische Angebote oder Informationen und Angebote in den sozialen Medien.

Bisher hatte noch jede*r Studierende ein Dach über dem Kopf!

 

Was kostet mich ein Auslandssemester?

Das ist eine Frage, die nur sehr schwer bis gar nicht zu beantworten ist. Ausrechnen können Sie es wahrscheinlich noch am besten selbst, wenn Sie folgende Fragen für sich beantworten:

  • Zahle ich Studiengebühren?
  • Bekomme ich finanzielle Förderung (z.B. über Austauschprogramme, Auslands-BAföG oder Stipendien)?
  • Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Zielland? Sind diese mit meinen Lebenshaltungskosten in Deutschland vergleichbar? (Daher dann ggf. keine Mehrausgaben?)
  • Wieviel bezahle ich für die Unterkunft im Ausland? Zahle ich eine Pauschale für Essen an der Gasthochschule (z.B. in den USA häufig für sog. „meal plans“)?
  • Brauche ich ein ÖPNV-Ticket um von meiner Unterkunft zum Campus zu kommen?

 

Verlängert ein Auslandssemester meine Regelstudienzeit?

Eine verlängerte Studienzeit muss nicht sein, solange Sie eine vergleichbare Anzahl an ECTS an der Hochschule im Ausland belegen und sich vor Ihrem Studium im Ausland ein Learning Agreement, mit allen Kursen und Leistungen, von der*dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Instituts/(Anteils-)Faches bzw. Studiengangs unterzeichnen lassen. Sollten sich keine Kursänderungen während Ihrer Mobilität ergeben, bleibt das Learning Agreement „before the mobility“ häufig bestehen, ansonsten müssen Sie zumeist die Änderungen entsprechend angeben und auch diese von der*dem Anerkennungsbeauftragten des Instituts der UPB unterzeichnen lassen. Nach Ihrer Rückkehr und nachdem Sie alle Kurse im Ausland bestanden haben, können Sie Ihre Leistungen dann aktiv anerkennen (Learning Agreement + Nachweise über Bestehen der Kurse, etc.) und in PAUL eintragen lassen.

 

Kann ich neben dem Studium im Ausland arbeiten?

Auch diese Frage ist nur sehr schwierig zu beantworten, da dies von Land zu Land sowie von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ist. Es kommt ganz auf die Einreise- und Visabestimmungen an, ob z.B. neben einem Studierendenvisum noch ein Arbeitsvisum nötig oder überhaupt möglich ist. In den USA oder Kanada, zum Beispiel, darf neben dem Studium im Ausland nicht gearbeitet werden, in Australien ist dies mit bis zu 20 Stunden die Woche erlaubt.

Informieren Sie sich am besten über die Länderinformationen des DAAD sowie die Seiten des Auswärtigen Amtes zu Visa- und Einreisebestimmungen der einzelnen Länder.

 

Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Solange Sie für Ihr Studium im Ausland ein Learning Agreement mit allen Kursen und Leistungen von der*dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Instituts/(Anteils-)Faches bzw. Studiengangs unterzeichnen lassen, werden Ihre Leistungen i.d.R. anerkannt. Für viele Mobilitäten mit Partnerhochschulen sind Learning Agreements z.B. verpflichtend und auch für alle anderen (z.B. auch für Freemover) ist ein Learning Agreement nur dringend zu empfehlen, damit es nach der Mobilität keine bösen Überraschungen gibt.

Sollten sich keine Kursänderungen während Ihrer Mobilität ergeben, bleibt das Learning Agreement „before the mobility“ häufig bestehen, ansonsten müssen Sie die Änderungen zumeist entsprechend angeben und auch diese von der*dem Anerkennungsbeauftragten des Instituts der UPB unterzeichnen lassen. Nach Ihrer Rückkehr und nachdem Sie alle Kurse im Ausland bestanden haben, können Sie Ihre Leistungen dann aktiv anerkennen (Learning Agreement + Nachweise über Bestehen der Kurse, etc.) und in PAUL eintragen lassen.

Informationen zum Learning Agreement und Anerkennung für den weltweit-Raum (außerhalb von Erasmus+)

Informationen zum (Online) Learning Agreement und Anerkennung für den Erasmus+-Raum

 

Welche Sprachkenntnisse/-voraussetzungen brauche ich für ein Auslandssemester?

Das kommt ganz darauf an in welchem Land und an welche Hochschule Sie ein Auslandsstudium absolvieren wollen.

Für die Partnerhochschulen der KW finden Sie in Mobility Online (Partnerhochschulportal) unter der jeweiligen Partnerhochschule das Agreement zwischen der UPB und der Hochschule im Ausland und dort ist vermerkt für welche Sprache Sie welche sprachlichen Voraussetzungen mitbringen müssen.

Welche Sprachzertifikate oder -nachweise die Partnerhochschule akzeptiert, hängt ebenfalls von der jeweiligen Hochschule ab. Aber auch diese Informationen finden Sie im angesprochenen Agreement. Häufig anerkannt werden z.B.: TOEFL, IELTS oder das DAAD-Sprachzertifikat. Letzteres können Sie beim Zentrum für Sprachlehre (ZfS) kostenlos ablegen und erhalten. Auch zu den anderen Sprachzertifikaten oder -nachweisen können Sie sich bei den Expter*innen aus dem ZfS beraten lassen.

Bei Freemovern können wir keine allgemeine Übersicht über notwendige oder akzeptierte Sprachzertifikate bieten, da dies von Hochschule zu Hochschule verschieden ist. Sollten Sie sich für eine bestimmte Hochschule im Ausland interessieren, können Sie dort direkt nachfragen, welche sprachlichen Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und welche Sprachnachweise akzeptiert werden.

 

Kann ich mich für die Dauer meines Auslandssemesters an der UPB beurlauben lassen?

Ja, Sie können ein Urlaubssemester beantragen. Sie können sich dann auch einen Teil Ihrer Studiengebühren an der UPB zurückerstatten lassen. Allerdings gibt es auch ein paar Dinge zu beachten, lesen Sie sich daher die Informationen auf den Seiten zur Beurlaubung durch.

 

Woher bekomme ich einen internationalen Studierendenausweis (ISIC)?

Die International Student Identity Card, kurz: ISIC, können Sie direkt über die zugehörige Webseite beantragen.

 

Die Partnerhochschule/Gasthochschule im Ausland verlangt ein englisches Transcript of Records. Was ist das und woher bekomme ich das?

Es kann gut sein, dass Partnerhochschulen oder andere ausländische Hochschulen (bei Freemovern) eine englischsprachige Leistungsübersicht, das sog. "Englische Transcript of Records", von Ihnen benötigen. Diese unterscheidet sich inhaltlich nicht von Ihrer deutschen Leistungübersicht, jedoch ist Sie ins Englische übersetzt (bzw. zu übersetzen), damit die ausländischen Hochschulen auch verstehen, welche Kurse Sie bereits belegt und bestanden haben.

Ausländische Hochschulen benötigen dieses englische Transcript of Records z.B. um einschätzen zu können auf welchem inhaltlichen Level Sie sich befinden, bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt an der Gasthochschule beginnen. Die Kolleg*innen an der Gasthochschule können so erkennen, welche Inhalte Sie bereits während Ihres Studiums kennengelernt haben und so ist es einfacher, Sie z.B. bei der Kurswahl zu unterstützen.

Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihr englisches Transcript of Records erhalten.

 

Gibt es Erfahrungsberichte von ehemaligen Studierenden an Partnerunis der UPB?

Ja, die gibt es. Da diese Erfahrungsberichte aber teilweise (persönliche) Daten oder Emotionen beinhalten, die nicht für jede*n andere*n x-beliebige Person einseh- und lesbar sein soll, finden Sie die Erfahrungsberichte nur in Mobility Online (Partnerhochschuleportal) unter der jeweiligen Partnerhochschule im Detailansichtsbereich.

So finden Sie die Erfahrungsberichte in Mobility Online: Studienrichtung auswählen > Mobilitätsmöglichkeiten im Detail anzeigen lassen > Partnerhochschule auswählen, die von Interesse ist (auf i klicken, für mehr Informationen) > Unter Kontaktdaten der Partnerinstitution und Dokumente finden Sie die eingestellten Erfahrungsberichte.

Vielleicht waren aber auch schon andere Studierende von anderen Universitäten an einer unserer Partnerhochschulen und haben bei der DAAD-Kampagne „Studierenden weltweit – Erlebe es“ mitgemacht und Erfahrungsberichte (als Blog) oder Videos veröffentlich. Schauen Sie auch dort mal rein, es lohnt sich!

**Die gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen können im Einzelfall abweichen. Sie dienen zur Orientierung und Information für die Vor- und Nachbereitung auf ein Auslandsstudium.** 

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Anke Riebau

Dekanatsmitarbeiter/in Kulturwissenschaften

Referentin für Internationalisierung / Fakultätskoordination Incoming- & Outgoing-Studierende

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