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Bericht: 10/20 Jahre UNESCO-Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes – Auftaktveranstaltung zum Doppeljubiläum

Die Generalkonferenz der UNESCO hat am 17. Oktober 2003 in Paris das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet, das die Bundesrepublik Deutschland zehn Jahre später, am 10. April 2013, angenommen hat. Im Jahr 2023 feiern Bund, Länder, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen das 20-jährige Jubiläum dieses völkerrechtlichen Vertrags und dessen 10-jährige Umsetzung in Deutschland. Am 2. März hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission die Auftaktveranstaltung der Länder zum Festjahr ausgerichtet. Dabei wurden Kulturerbeträger:innen, Vertreter:innen aus der Kulturpolitik, Kulturverwaltung und von Nichtregierungsorganisationen, Forschende und Studierende aus unterschiedlichen Fachrichtungen (u.a. Kulturerbe, Empirische Kulturwissenschaft, Geschichte, Kunstgeschichte, Sprachwissenschaft, Geografie, Städtebau) sowie interessierte Bürger:innen zusammengebracht. Anliegen der Tagung war es, die historischen Entwicklungen der Konvention, ihre Umsetzung in Deutschland sowie aktuelle Positionen zum Immateriellen Kulturerbe in vergleichender Perspektive mit Beiträgen und Erfahrungsberichten aus China, Lettland, Frankreich, Luxemburg und Deutschland zu reflektieren und zu diskutieren. Weiterhin diente die Veranstaltung dem Austausch und der Vernetzung der am Immateriellen Kulturerbe beteiligten Organisationen und Personen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

In ihrem Eröffnungsvortag führte Eva-Maria Seng (Paderborn), die als Inhaberin des Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe sowie Leiterin der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn die Veranstaltung moderierte, zunächst in die Genese und historische Entwicklung des Übereinkommens und seiner Umsetzung in Deutschland ein. In der Konvention und dem Umsetzungsverfahren werde neben dem Kriterium der dynamischen Tradierung insbesondere Wert auf eine offene, inklusive und partizipative Praxis sowie eine differenzierte historische Reflexion gelegt. Dabei erzeuge „die Fluidität des Konzeptes und die Offenheit des Begriffs auch im Hinblick auf die Nivellierung von Hoch- und Alltagskultur sowie Stadt- und Landkultur gesellschaftliche Akzeptanz und Relevanz in der Bevölkerung.“ Bezugnehmend auf die programmatische Ausrichtung der Veranstaltung verwies Seng darauf, dass die Konzeption dem Anliegen der UNESCO-Konvention von 2003 folge, das Bewusstsein für das Immaterielle Kulturerbe in der Öffentlichkeit zu stärken, eine möglichst weitreichende Beteiligung der Trägergruppen zu ermöglichen und die wissenschaftliche Forschung, Begleitung und Unterstützung im Bereich des Immateriellen Kulturerbes zu forcieren.

In seinem Grußwort hob Falko Mohrs, niedersächsischer Minister für Kultur und Wissenschaft sowie Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, die zentrale Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade auch in herausfordernden Zeiten hervor und erklärte die Umsetzung des Übereinkommens zu einer der wichtigsten Aufgaben in seinem Haus. Das Immaterielle Kulturerbe sei regional und lokal verankert und entspreche so der föderalen Struktur und dem demokratischen Bewusstsein in Deutschland in besonderer Weise. Die Umsetzung der Konvention erzeuge auch einen wichtigen und wertvollen Austausch zwischen Bund, Ländern, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte in ihrem Grußwort die prägende Wirkung von Immateriellem Kulturerbe und die Relevanz der Konvention in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Sie verwies dabei auf die wichtige Aufgabe der Wissenschaft, beratend und unterstützend mit den Akteurinnen und Akteuren zusammenzuarbeiten. Stellvertretend hob sie das große Engagement und die erfolgreiche Arbeit der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn hervor. Eine zentrale Aufgabe für die Bildung und Forschung sei es weiterhin, den etwas sperrig klingenden Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ zu „entstauben“ und insbesondere für junge Menschen zugänglich zu machen und das Bewusstsein der zivilgesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes zu stärken. Der stellvertretende Intendant des tanzhaus nrw, Stefan Schwarz, stellte die symbolische Bedeutung der Veranstaltungslokation heraus, sei diese doch ein lebendiger Ort des Immateriellen Kulturerbes, an dem Menschen aller Altersgruppen und aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammenkommen, um sich kreativ, körperlich und tänzerisch auszudrücken.

Die Sektion der Vorträge eröffnete Susanne Schnüttgen (Paris), die kurzfristig Tim Curtis, Sekretär des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO, vertrat. Sie reflektierte in ihrem Beitrag die Meilensteine der Konvention und ihrer weltweiten Umsetzung sowie die Potenziale des Übereinkommens. Das große Interesse an der Konvention und ihre nahezu universelle Anerkennung durch die Ratifizierung von 181 Mitgliedstaaten sei der offensichtlichste Ausdruck des Erfolgs und dürfte damit die anfänglichen Erwartungen weit übertroffen haben. Eine der größten Leistungen der Konvention sei in der Bewusstseinsbildung für das Immaterielle Kulturerbe in den letzten 20 Jahren zu sehen. Um weitere Potenziale der Konvention zu entwickeln, habe die UNESCO verschiedene Programme auf den Weg gebracht, wie das globale Kapazitätenprogramm, durch welche Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention zielgerichtet durch Beratungs- und Forschungszentren sowie durch Universitäten unterstützt werden. Ein weiterer Fokus liege auch im Bereich der formellen und informellen Bildung. So könne eine Vielzahl kultureller Praktiken einen lebensweltnahen und wichtigen Beitrag in unterschiedlichsten Fächern leisten. Hier sei es durch konkrete Maßnahmen gelungen, die Potenziale für die Bildung und die Bewusstseinsbildung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte für das Immaterielle Kulturerbe zu stärken und durch die wechselseitige Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägergruppen und Politik fruchtbar zu machen. Eine wichtige Aufgabe liege darin, eine stärkere Ausgeglichenheit der drei Listen des Immateriellen Kulturerbes zu erreichen, junge Menschen stärker einzubinden sowie das Immaterielle Kulturerbe in Afrika stärker zu berücksichtigen.

In einem Podiumsgespräch diskutierten Eva-Maria Seng und Olaf Zimmermann (Berlin) über die Gründe für den späten Beitritt Deutschlands zur Konvention. Zimmermann sieht drei zentrale Gründe: Erstens habe man sich in Deutschland aufgrund der europäischen und deutschen Überrepräsentation auf der Welterbeliste zunächst bewusst zurückhalten wollen. Zweitens sei der erweiterte Kulturbegriff der UNESCO von 1982 erst durch die Verabschiedung der Konvention 2003 in Deutschland in seiner ganzen Tragweite rezipiert und diskutiert worden, womit anfänglich auch Irritationen und Kontroversen hinsichtlich des Verhältnisses von Hoch- und Breitenkultur einhergegangen seien. Ein weiterer Grund sei drittens die aus der Kulturhoheit der Länder resultierende Zuständigkeitsfrage zwischen Bund und Ländern. In Bezugnahme auf entsprechende Bundestagsprotokolle stellte Seng heraus, dass weiterhin Bedenken hinsichtlich einer zunehmenden Bürokratisierung, der ungeklärten Finanzierung und möglicher politischer Instrumentalisierungen bestanden hätten. Letztere seien dabei immer wieder mit Verweis auf die deutsche Geschichte und die Gefahren einer „Deutschtümelei“ und Kategorisierung als „typisch deutsch“ artikuliert worden. Zudem habe man durch ein falsches Verständnis der Konvention die Integrationsprozesse in Deutschland gefährdet gesehen. Mit Blick auf die Gegenwart und Zukunft verweist Zimmermann darauf, dass nun die „Frage des Danachs“ und damit einhergehend die Frage der Verantwortungsbereiche zu klären sei. Bei einem reinen Ehrentitel „Immaterielles Kulturerbe“ dürfe es nicht bleiben, vielmehr müssten verschiedene Aspekte wechselseitig ineinandergreifen. Nicht zuletzt sei hier auch die Kulturpolitik auf Bundesebene gefragt. Obgleich des um 10 Jahre verspäteten Beitritts Deutschlands zur Konvention bilanzierte Zimmermann in der Gesamtschau positiv, dass er kaum einen Bereich kenne, „der so holprig begonnen hat und dann so erfolgreich wurde.“ Schließlich könne das Immaterielle Kulturerbe, so Seng, als „Lackmusfolie für gesellschaftliche Diskurse“ wie Kolonialismus, Rassismus und Antisemitismus verstanden werden und biete die Möglichkeit, diese Problemfelder in der Alltagskultur zu verhandeln.

Anying Chen (Peking) gab in seinem Videovortrag Einblicke in das Thema Revitalisierung des Immateriellen Kulturerbes im Bereich Handwerk und Design am Beispiel der Lackkunst. China ratifizierte die Konvention bereits 2004 und identifizierte zwischen 2004 und 2014 nahezu 870.000 Phänomene des Immateriellen Kulturerbe auf dem eigenen Staatsgebiet. Inzwischen sind 42 kulturelle Ausdrucksformen auf der repräsentativen UNESCO-Liste eingetragen. 2011 wurde ein Gesetz zum Immateriellen Kulturerbe erlassen, welches den gesamten Bereich der Erhaltung und Erfassung regelt. Insbesondere traditionelle Handwerkstechniken seien daraufhin wieder stärker sichtbar gemacht und unter Gesichtspunkten der Weitergabe und Weiterentwicklung „revitalisiert“ worden. Die Ausbildung, Vermittlung und Anwendung von Techniken und handwerklichem Können im Umgang mit traditionellen Werkstoffen werde dabei insbesondere an Universitäten in enger Kooperation mit der Industrie forciert. Seit 2015 hätten sich über 100 Universitäten an einem vom Ministerium für Kultur und Tourismus finanzierten Forschungs- und Trainingsprogramm zum Immateriellen Kulturerbe beteiligt. Ein zentrales Forschungszentrum auf diesem Gebiet und eine Plattform für die Erfassung und Transformation traditionellen Immateriellen Kulturerbes im Bereich des Designs wird dabei von Chen an der Tsinghua-Universität Peking geleitet.

In ihrem Vortrag beleuchtete Anita Vaivade (Riga) Dialoge zwischen internationalem und nationalem Recht und den damit verbundenen konzeptionellen Wandel im Bereich des Kulturerbes. Das globale Konzept des Immateriellen Kulturerbes sei seit der Verabschiedung der Konvention weltweit auf unterschiedlichen Wegen in nationale Gesetze und in die Rechtssprache implementiert worden und so Gegenstand von politischen Diskursen vor Ort geworden. Die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für das Immaterielle Kulturerbe in anderen Politik- und Rechtsbereichen jenseits von Kultur und Bildung sowie die Anerkennung der Bedeutung dieses Erbes sei indes ein fortwährender und nicht abgeschlossener Prozess. Neben dem globalen Einfluss des Übereinkommens für das nationale Recht würden aber umgekehrt auch die rechtlichen und politischen Entwicklungen und Auslegungen in den jeweiligen Staaten auf das Verständnis von Immateriellem Kulturerbe auf internationaler Ebene einwirken. Hinsichtlich der Verdeutlichung des Gedankens der kulturellen Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes sei die bisherige Nominierungspraxis Deutschlands für die internationalen UNESCO-Listen wertvoll und perspektiverweiternd gewesen. So haben die deutschen Nominierungen und Eintragungen wie die Genossenschaftsidee (2016) oder jüngst der moderne Tanz (2022) weltweit Diskussionen und Aushandlungen über den Interpretationsspielraum des Immateriellen Kulturerbes angeregt und bereichert. Dies habe zu einem erweiterten Verständnis geführt und lade zu weiteren Dialogen über die gegenwärtigen und zukünftigen Vorstellungen des Immateriellen Kulturerbes ein.

In der anschließend von Eva-Maria Seng moderierten Podiumsdiskussion diskutierten Kulturpolitiker:innen, Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen von Verbänden und der Deutschen UNESCO-Kommission über die historischen Entwicklungen, bisherigen Leistungen und zukünftigen Potenziale der Konvention. Dabei betonte Sabine Bengel (Straßburg) als Vertreterin der eingetragenen Kulturform des Bauhüttenwesens, dass mit dem Bewerbungsverfahren des Immateriellen Kulturerbes bei den Trägergruppen ein Reflexions- und Selbstfindungsprozess einhergegangen sei, der zu einem gemeinsamen Antrag und verbesserten Austausch verschiedener Einrichtungen in Europa geführt habe. Potenziale würden aus ihrer Sicht zukünftig darin liegen, Modellprogramme und gute Praxisbeispiele wie das Bauhüttenwesen weiterzuentwickeln und auf andere Bereiche auszuweiten. Werner Mezger (Freiburg) wies darauf hin, dass die Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes die Möglichkeit gebe, die in den letzten Jahren vernachlässigte Brauchforschung mit neuen Impulsen zu versehen und wieder stärker zu machen. Schließlich ermögliche die Auseinandersetzung mit den Phänomenen des Immateriellen Kulturerbes einen Blick in „das Schatzkästchen des kulturellen Kapitals“ in Europa und darüber hinaus. Optimierungsbedarf sieht Mezger derweil beim Bewerbungsverfahren und den Anforderungen für die Trägergruppen. Problematisch für diese sei dabei die elaborierte Sprache der Experten, die weit „von der Lebenswelt der Akteure entfernt“ sei. Man müsse verhindern, dass die Diskurse des Immateriellen Kulturerbes „zu Monologen der Experten über die Akteure werden“. Die Experten dürften nicht „ungewollt die Deutungshoheit an sich ziehen, während die Akteure ja eigentlich die Kompetenz haben.“ Er plädierte dafür, „aus dem Monolog stärker einen Dialog zu machen“, da es – das sei schon ein Kredo der alten Volkskunde gewesen – „nicht um Kulturformen, sondern um Menschen gehe“. Weiterhin sei stärker zu erforschen, was sich die Akteure eigentlich konkret von einer Bewerbung und Aufnahme auf eine der Listen versprechen und erhoffen würden. Patrick Dondelinger (Luxemburg) appellierte dafür, dass die Konvention und das Bewerbungsverfahren weniger als eine Art „Kür oder Competition“ wahrgenommen werden sollten. An der Basis dürfe nicht der Eindruck eines Numerus Clausus entstehen. Annette Schneider-Reinhardt (Bonn) verwies darauf, dass der BHU lange auf die Ratifizierung der Konvention in Deutschland gedrängt und gewartet habe, da Heimat wie das Immaterielle Kulturerbe ein Querschnittsthema sei. Insbesondere für die Empirische Kulturwissenschaft sieht sie den Auftrag, im Austausch mit den Trägergruppen unterstützend tätig zu werden und im Spiegel der Konvention bestehende und neue Felder des Faches unter neuen Blickwinkeln zu erschließen, wie beispielsweise die wechselseitige Betrachtung von Immateriellem Kulturerbe und Kulturlandschaften. Auf das Potenzial des Immateriellen Kulturerbes hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung und der Stärkung von marginalisierten Gruppen verwies Marlen Meißner (Bonn) von der Deutschen UNESCO-Kommission. Für die Zukunft sei dabei wichtig, dass der erweiterte Kulturbegriff der UNESCO von 1982 noch stärker in die deutsche Gesellschaft getragen und dort verankert werde. Kultur solle nicht nur als Hochkultur, sondern als „Way of Life“ verstanden werden, der von alltäglichen Praktiken und Bräuchen gekennzeichnet sei. Mit Blick auf das Bundesweite Verzeichnis wäre aus ihrer Sicht wünschenswert, dass die „Listen noch etwas bunter, etwas jünger, weiblicher und auch migrantischer werden.“ Dass einige kulturelle Phänomene im Bundesweiten Verzeichnis noch unterrepräsentiert seien, stellte auch Jörg Stüdemann (Dortmund) vom Kulturausschuss des Städtetages in NRW heraus. So sei beispielsweise die jüdische Kultur und die Kultur der Sinti und Roma in Deutschland noch unzureichend berücksichtigt. Als große Erfolge der Konvention betonte er, dass die Themen und Anliegen des Immateriellen Kulturerbes im „politischen Feld“ deutlich sichtbarer und stärker berücksichtigt würden. Waren Förderungs- und Unterstützungsangebote vormals abgelehnt bzw. gar nicht erst zur Diskussion gestellt worden, habe sich dies in der politischen Arbeit mit Verweis auf die Konvention deutlich gewandelt und verbessert. Zukünftig bestehe die Aufgabe darin, in Analogie zum Denkmalschutzgesetz, einen Rechtsrahmen für das Immaterielle Kulturerbe zu schaffen.

Im Anschluss an die Vorträge und Podiumsdiskussionen wurden in vier Workshops die Themen „Immaterielles Einwanderungserbe“, „Beteiligung junger Menschen am Immateriellen Kulturerbe“, „Weitergabe von Handwerkswissen am Beispiel des Bauhüttenwesens“ sowie „Tanz: gemeinsam in Bewegung“ reflektiert, Herausforderungen identifiziert und Zukunftsperspektiven diskutiert. In einer Abschlussdiskussion wurden die Ergebnisse und Anregungen zusammengeführt und die Themen der Tagung abschließend bilanziert.

 

Konferenzübersicht:

Einführung und Grußworte

Eva-Maria Seng (Paderborn): Begrüßung und Einführung

Falko Mohrs (Hannover): Grußwort des Ministers für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen sowie Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz

Ina Brandes (Düsseldorf): Grußwort der Ministerin für Wissenschaft und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen

Stefan Schwarz (Düsseldorf): Grußwort des stellvertretenden Intendanten des tanzhaus nrw

Vorträge und Podiumsdiskussionen

Tim Curtis in Vertretung durch Susanne Schnüttgen (Paris): 20 Years on, Impacts and Prospekts for UNESCO’s 2003 Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage

Eva-Maria Seng (Paderborn) und Olaf Zimmermann (Berlin): Deutschland und das 2003er Übereinkommen – Ratifikation, Umsetzung, Entwicklung

Anying Chen (Peking): Revitalizing the Intangible Cultural Heritage. Craft Revival in Today’s China

Anita Vaivade (Riga): Conceptual Dialogues Between International and National Laws Relating to Intangible Cultural Heritage

Sabine Bengel (Straßburg), Patrick Dondelinger (Luxemburg), Marlen Meißner (Bonn), Werner Mezger (Freiburg), Annette Schneider-Reinhardt (Bonn) Jörg Stüdemann (Dortmund), Eva-Maria Seng (Paderborn): Podiums- und Plenumsdiskussion

Workshops

Immaterielles Kulturerbe, Immaterielles Einwanderungserbe (Deutschlandstiftung Integration)

Für eine stärkere Beteiligung junger Menschen am Immateriellen Kulturerbe (Junges Forum der Deutschen UNESCO-Kommission)

Weitergabe von Handwerkswissen und -techniken im Bauhüttenwesen – Erhaltung, Vermittlung, Förderung (Kölner Dombauhütte)

Tanz: Gemeinsam in Bewegung (tanzhaus nrw)

(Erstveröffentlichung bei H/SOZ/KULT am 19.07.2023)