BAföG-Bescheinigungen
Für die Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen benötigen Sie einen Leistungsausdruck, den Sie über PAUL abrufen können. Das Formblatt 5 "Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG" steht hier zum Download zur Verfügung.
BAföG-Bescheinigungen werden je nach Studiengang von folgenden am Institut tätigen Professor:innen in ihren Sprechstunden abgezeichnet. Infos zu den Sprechstundenzeiten und -formaten finden Sie auf den jeweiligen Homepages.
Bafög-Beauftragte
Studiengang | BAföG-Anerkennung durch: |
Grundschule | |
Sonderpädagogische Förderung | |
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule | |
Gymnasium/Gesamtschule | |
Berufskolleg |