Sprech­zeit (nur wäh­rend des Se­mes­ters)

Dienstag 13.30-14.30 Uhr

Mo­da­li­tä­ten und For­ma­li­tä­ten für die An­er­ken­nung im Aus­land er­brach­ter Stu­dien­leis­tun­gen

  • Diese Anerkennungsregelungen sind für alle Studierenden verpflichtend, die sich über ERASMUS+ für einen Studienaufenthalt im Ausland an einer der Partneruniversitäten oder als Freemover beworben haben

  • Sie haben nichts mit dem obligatorischen Auslandsaufenthalt für die Bachelor/Master Lehramtsstudiengänge zu tun

  • Die Anerkennungsmodalitäten können Sie dem für Ihren Studiengang jeweils relevanten Informationsmaterial entnehmen (siehe unten)

Sprach­nach­weis

  • Die Bewerbung für ein Auslandssemester im International Office erfordert für die Studierenden keinen Sprachnachweis mehr.
  • Allerdings fordern die Partneruniversitäten neuerdings einen Sprachnachweis mit dem Niveau B1 oder B2.
  • Niveau B1 wird von der Programmbeauftragten nach Vorlage der B1 Qualifikation (Diagnostiktest, abgeschlossener KursGramática 1 oder Zugangsvoraussetzung zum Studium) erstellt 
  • Niveau B2 wird von der Programmbeauftragten nach einem kurzen Test erstellt