Home || Aktuelles || ERASMUS+ || Lehre || Tutorinnen || Termine und Beratung || Projekte|| Infomaterial || Theater
Sprechzeit (nur während des Semesters)
Dienstag 13.30-14.30 Uhr
Modalitäten und Formalitäten für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
-
Diese Anerkennungsregelungen sind für alle Studierenden verpflichtend, die sich über ERASMUS+ für einen Studienaufenthalt im Ausland an einer der Partneruniversitäten oder als Freemover beworben haben
-
Sie haben nichts mit dem obligatorischen Auslandsaufenthalt für die Bachelor/Master Lehramtsstudiengänge zu tun
-
Die Anerkennungsmodalitäten können Sie dem für Ihren Studiengang jeweils relevanten Informationsmaterial entnehmen (siehe unten)
Sprachnachweis
- Die Bewerbung für ein Auslandssemester im International Office erfordert für die Studierenden keinen Sprachnachweis mehr.
- Allerdings fordern die Partneruniversitäten neuerdings einen Sprachnachweis mit dem Niveau B1 oder B2.
- Niveau B1 wird von der Programmbeauftragten nach Vorlage der B1 Qualifikation (Diagnostiktest, abgeschlossener KursGramática 1 oder Zugangsvoraussetzung zum Studium) erstellt
- Niveau B2 wird von der Programmbeauftragten nach einem kurzen Test erstellt