In­for­ma­ti­on zum ob­li­ga­to­ri­schen Aus­lands­auf­ent­halt im Ba­che­lor of Edu­ca­ti­on Fran­zö­sisch oder Spa­nisch

Der Auslandsaufenthalt ist gemäß § 36 (2) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (PO) folgendermaßen beschrieben:

„Das Studium des Unterrichtsfaches Französisch [Spanisch] umfasst einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. Wird neben Französisch [Spanisch] eine weitere Fremdsprache studiert, so kann die Zielsprache für den Auslandsaufenthalt frei gewählt werden.“

Der Auslandsaufenthalt muss bis zum Abschluss des Bachelor-Studiums absolviert sein. Die angesetzten drei Monate können auf max. drei Einzelaufenthalte im Umfang von jeweils mindestens vier Wochen verteilt werden. Werden zwei Fremdsprachen studiert, ist auch eine Verteilung auf zwei Zielländer möglich (z.B. sechs Wochen in Frankreich und sechs Wochen Spanien oder in einem hispanoamerikanischen Land).1

Die Gesamtdauer von drei Monaten gilt als absolutes Minimum für einen Auslandsaufenthalt. Für einen erfolgreichen Studienverlauf wird ein längerer, zusammenhängender Aufenthalt im Zielland/in den Zielländern empfohlen, beispielsweise im Rahmen eines Erasmussemesters, d.h. Auslandsstudiums, oder der Programme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD).

Wo kann ich den Auslandsaufenthalt absolvieren?

Laut PO müssen Sie den Auslandsaufenthalt in einem entsprechenden Land der Zielsprache absolvieren. Die Zielsprachen sind je nach Studienfach Französisch oder Spanisch.

Was kann ich im Ausland machen?

Der Auslandsaufenthalt kann in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative Organisation erbracht werden. Daneben sind andere Formen des Aufenthalts denkbar, die in jedem Fall aber Ihre fremdsprachlichen Kompetenzen stärken sollen. In Zweifelsfällen lassen Sie sich vor Antritt des Aufenthalts in der Romanistik beraten, ob die gewählte Form anrechenbar ist.

Woran muss ich unbedingt denken?

Bitte vergessen Sie nicht, sich den Auslandsaufenthalt schriftlich (keine Email) von offizieller Seite im Gastland (z.B. durch die Gast-Universität, den Arbeitgeber etc.) bestätigen zu lassen. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, wo Sie waren, wie lange Sie dort waren und was Sie dort getan haben.

Wie lasse ich mir den Auslandsaufenthalt in Paderborn bestätigen?

Erst dann, wenn Sie den Auslandsaufenthalt über die komplette Dauer von mindestens drei Monaten abgelegt haben, bitten wir Sie, zur Eintragung des Auslandsaufenthaltes in PAUL zur/m Beauftragten des betreffenden Faches zu gehen. Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass Sie über die entsprechende Dauer im Land der Zielsprache waren. Für weitere Fragen steht Ihnen die/der Beauftragte während der angegebenen Sprechstunde zur Verfügung. Aktuell ist Frau Mara Büter (mara.bueter@uni-paderborn.de) für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts zuständig.

 

1) Nach Rücksprache mit dem Institut für Anglistik ist auch die Kombination mit Englisch möglich, also z.B. sechs Wochen Frankreich, sechs Wochen England.

An­sprech­part­ner

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Prof. Dr. Annegret Thiem

Romanische Literatur- und Kulturwissenschaft

Romanische Literatur- und Kulturwissenschaft/Fachdidaktik

E-Mail schreiben +49 5251 60-2884