Zum Studienbeginn im Wintersemester 2026/27 entfällt die Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für das Fach Musik in ausgewählten Lehramtsstudiengängen der Universität Paderborn.
Dies gilt für die Lehrämter für:
- Grundschulen
- Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
- Sonderpädagogische Förderung
Die Studiengänge für das Lehramt Musik sind damit zulassungsfrei. Eine Bewerbung für einen Studienplatz ist innerhalb der regulären Bewerbungszeiträume direkt über das PAUL-Bewerbungsportal der Universität Paderborn möglich.
Für wen gilt die neue Regelung?
Der Entfall eines Nachweises der studiengangbezogenen Eignung (Eignungsprüfung) gilt für alle Studieninteressierten, die ab dem Wintersemester 2026/27 ein Lehramtsstudium mit dem Fach Musik an der Universität Paderborn aufnehmen möchten.
Die Regelung betrifft sowohl Studienanfänger*innen der Studiengänge Grundschullehramt, HRSGe und Sonderpädagogische Förderung als auch Student*innen, die aus einem anderen Fach in das Fach Musik wechseln möchten.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt über das zentrale PAUL-Bewerbungsportal der Universität Paderborn. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen der Universität.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Infoseite des Fachs Musik sowie auf den zentralen Bewerbungsseiten der Universität Paderborn.
Häufige Fragen
Muss ich bereits ein Instrument spielen oder singen können?
Zwar sind musikalische Vorkenntnisse ab dem Wintersemester 2026/27 keine formale Zulassungsvoraussetzung mehr, sie sind jedoch weiterhin erwünscht. Im Studium sind Instrumental- und Gesangsunterricht Bestandteil des Studienverlaufs sowie der zu erbringenden Studienleistungen.
Ich habe bereits eine Eignungsprüfung abgelegt. Was gilt für mich?
Die neue Regelung gilt für alle Bewerbungen ab dem Wintersemester 2026/27. Für Studierende, die bereits im Fach Musik eingeschrieben sind, ändert sich am bisherigen Studienverlauf nichts.
Ich bin aktuell in einem anderen Fach eingeschrieben. Kann ich in das Fach Musik wechseln?
Ein Fachwechsel in das Fach Musik ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Fristen und formalen Vorgaben der Universität Paderborn. Bei Fragen zum Fachwechsel wenden Sie sich bitte an die Studienberatung bzw. an die zuständigen Ansprechpersonen des Fachs Musik (siehe unten).
Gibt es weiterhin andere Zugangsvoraussetzungen?
Ja. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der Universität Paderborn, insbesondere die Hochschulzugangsberechtigung, bleiben weiterhin bestehen. Es entfällt ausschließlich die musikspezifische Eignungsprüfung.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen zum Studium, zur Bewerbung oder zum Fachwechsel wenden Sie sich gerne an: