All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zum Be­wer­bungs­ver­fah­ren

Zum Studienbeginn im Wintersemester 2026/27 entfällt die Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für das Fach Musik in ausgewählten Lehramtsstudiengängen der Universität Paderborn.

Dies gilt für die Lehrämter für:

  • Grundschulen
  • Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
  • Sonderpädagogische Förderung

Die Studiengänge für das Lehramt Musik sind damit zulassungsfrei. Eine Bewerbung für einen Studienplatz ist innerhalb der regulären Bewerbungszeiträume direkt über das PAUL-Bewerbungsportal der Universität Paderborn möglich.

Für wen gilt die neue Re­ge­lung?

Der Entfall eines Nachweises der studiengangbezogenen Eignung (Eignungsprüfung) gilt für alle Studieninteressierten, die ab dem Wintersemester 2026/27 ein Lehramtsstudium mit dem Fach Musik an der Universität Paderborn aufnehmen möchten.

Die Regelung betrifft sowohl Studienanfänger*innen der Studiengänge Grundschullehramt, HRSGe und Sonderpädagogische Förderung als auch Student*innen, die aus einem anderen Fach in das Fach Musik wechseln möchten.

Wie be­wer­be ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über das zentrale PAUL-Bewerbungsportal der Universität Paderborn. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen der Universität.

Häu­fi­ge Fra­gen

Zwar sind musikalische Vorkenntnisse ab dem Wintersemester 2026/27 keine formale Zulassungsvoraussetzung mehr, sie sind jedoch weiterhin erwünscht. Im Studium sind Instrumental- und Gesangsunterricht Bestandteil des Studienverlaufs sowie der zu erbringenden Studienleistungen.

Die neue Regelung gilt für alle Bewerbungen ab dem Wintersemester 2026/27. Für Studierende, die bereits im Fach Musik eingeschrieben sind, ändert sich am bisherigen Studienverlauf nichts.

Ein Fachwechsel in das Fach Musik ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Fristen und formalen Vorgaben der Universität Paderborn. Bei Fragen zum Fachwechsel wenden Sie sich bitte an die Studienberatung bzw. an die zuständigen Ansprechpersonen des Fachs Musik (siehe unten).

Ja. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der Universität Paderborn, insbesondere die Hochschulzugangsberechtigung, bleiben weiterhin bestehen. Es entfällt ausschließlich die musikspezifische Eignungsprüfung.

Das Mu­sik­stu­di­um an der Uni Pa­der­born

Wen­den Sie sich bei wei­te­ren Fra­gen ger­ne per Mail an Ul­rich Let­ter­mann:

Ulrich Lettermann

Musik

Raum H8.135
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn