Prof. Seng für die Bundesrepublik Deutschland in die Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels aufgenommen

Am 17. Oktober wurde Prof. Dr. Eva-Maria Seng im Rahmen der offiziellen Auslosung des Kulturausschusses der Europäischen Union in die Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels (EKS) aufgenommen. Die Losung erfolgte gemäß den EU-Verfahrensregeln. Neben Prof. Seng für die Bundesrepublik Deutschland fiel das Los auf drei weitere Jurymitglieder, welche die Staaten Bulgarien, Estland und Litauen in der Jury vertreten werden. Offiziell bestätigt werden die neu ernannten Jurymitglieder für das europäische Kulturerbe-Siegel am 27. November 2018 durch den EU-Kultusministerrat in Brüssel unter österreichischem Vorsitz.

Prof. Dr. Eva-Maria Seng hat an der Universität Paderborn seit 2006 den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe inne. Teil des Lehrstuhls ist ein eigener Masterstudiengang.

 

Das europäische Kulturerbe-Siegel (engl: European Heritage Label) existiert seit dem Jahr 2013. Es zeichnet Stätten aus, die in besonderer Weise für die Entwicklung und Gestaltung Europas bedeutend waren oder sind. Im Zuge der Auszeichnung als europäisches Kulturerbe, soll die Vielfalt und der Reichtum dessen, was Europa ausmacht, verbindet und in der Vergangenheit hervorgebracht hat, erfahrbar gemacht und an eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden.

 

Welche Stätten gelistet werden, wird von einer Fachjury evaluiert. Zentrales Kriterium ist dabei der symbolische Wert eines Ortes, dessen Bedeutung in der europäischen Geschichte und seine Funktion. In Erweiterung zu den UNESCO-Weltkulturerbestätten, bei denen insbesondere der ästhetische, kunst- oder architekturhistorische Wert eine zentrale Rolle spielt, sollen die EKS-Stätten die europäische Botschaft und Geschichte veranschaulichen. Ziel ist unter anderem die Förderung eines historisch-europäischen Bewusstseins in der Öffentlichkeit durch das Siegel.

 

Dabei können Stätten des europäischen Kulturerbes zum einen als Einzelstätten gelistet oder zum anderen als nationales bzw. transnationales Netzwerk ausgezeichnet werden. Möglich ist die Eintragung von Bauwerken, Naturstätten, archäologischen, urbanen oder industriellen Stätten sowie von Kulturlandschaften. Außerdem können sogenannte Erinnerungsorte und Kulturgüter mit dem EKS-Siegel ausgezeichnet werden.

 

Das Bewerbungsverfahren sieht vor, dass alle zwei Jahre pro Land zwei Vorschläge an die EU-Fachjury weitergegeben werden können. Diese evaluiert dann die eingegangenen Vorschläge und wählt für jedes Land maximal eine Stätte zur Auszeichnung mit dem EKS-Siegel aus. Die endgültige Zuerkennung erfolgt durch die EU-Kommission.

Bislang wurde 29 Stätten in Europa das Siegel verliehen. In Deutschland zählen hierzu unter anderem das Hambacher Schloss sowie die Städte Münster und Osnabrück als Stätten des Westfälischen Friedens. Erst kürzlich wurden außerdem die zwölf Gedenkstätten der baden-württembergischen Außenlagerstandorte des ehemaligen Konzentrationslagers Natzweiler-Struthof im Elsass mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel als länderübergreifende Stätte ausgezeichnet.

 

Kontakt Prof. Dr. Eva-Maria Seng:

Telefon:+49 5251 60-5488
E-Mail: em-seng(at)mail.upb(dot)de

Homepage: www.kulturerbe-forschung.de