Fachpraktische Tätigkeit im Lehramt Sozialpädagogik

Bis zum Referendariat müssen Sie insgesamt 52 Wochen Praktika in Vollzeit (TZ möglich, kann entsprechend umgerechnet werden) nachweisen. Ziel der Fachpraktischen Tätigkeit ist es, künftige Lehrer*innen am Berufskolleg mit den Lernorten und Arbeitswelten der Schüler*innen vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll.

Die Beratung zur Anerkennung richtet sich ausschließlich an Studierende der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik der Universität Paderborn! Für die Beratung zur Anerkennung der Fachpraktischen Tätigkeit vereinbaren Sie bitte HIER einen Termin bei Jun.-Prof'in Dr. Nina Göddertz.

Die Anerkennung aller fachpraktischen Tätigkeiten wird aufgrund einer individuellen fachlichen Prüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls vorgenommen. Das Merkblatt für Studierende der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik (Lehramt BK) der Universität Paderborn zum Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit (FPT) finden Sie HIER.

Die Anerkennung der FPT nimmt das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) in Paderborn vor.

 

 

Wichtige Links und Formulare:

Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) ist für die Anerkennung Ihrer FPT zuständig, alle dafür notwendigen Formulare (z.B. zur Bestätigung Ihrer FPT durch die Institution, in der Sie die FPT geleistet haben oder zur Antragsstellung auf Anerkennung) finden Sie HIER.