Prü­fun­gen & Pro­mo­ti­o­nen in der Kir­chen- und Re­li­gi­ons­ge­schich­te

Hier finden Sie Informationen zu Studienanteilen, Prüfungsleistungen und Promotionsmöglichkeiten im Fach Kirchen- und Religionsgeschichte.
Mit allgemeinen Fragen wenden Sie bitte an die Studienberatung der Katholischen Theologie (vertreten durch Herrn Lukas Wapelhorst), mit fachspezifischen Anliegen an Frau Prof. Dr. Nicole Priesching.

Hin­wei­se zu den Mo­dul­ab­schluss­prü­fun­gen

Das Basismodul 2 umfasst folgende Lehrveranstaltungen:

  • Grundkurs Kirchengeschichte
  • Proseminar Epochen und Themen der Kirchen- oder Religionsgeschichte
  • Zweites Proseminar Epochen und Themen der Kirchen- oder Religionsgeschichte (nur HRSGe/GyGe/BK)

In den Lehramtsstudiengängen Grundschule, Sonderpädagogik, HRSGe und Berufskolleg wird der Grundkurs Kirchengeschichte im Rahmen einer Modulabschlussprüfung abgeprüft. Die einzubringenden Seminaranteile sind vor der Prüfung beim Lehrstuhl anzumelden (Informationen im Grundkurs beachten!).
In den Lehramtsstudiengängen Gymnasium und Gesamtschule wird lediglich der Grundkurs im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft; für die Proseminare muss jeweils eine qualifizierte Teilnahme erworben werden.

In den Lehrsamtsstudiengängen GyGe/BK muss, im Studiengang HRSGe kann das Aufbaumodul ein Seminar der Kirchen- und Religionsgeschichte umfassen. In allen Veranstaltungen muss eine qualifizierte Teilnahme nachgewiesen werden.
Aus den insgesamt drei (HRSGe) bzw. vier (GyGe/BK) Seminaren dürfen zwei für die Modulabschlussprüfung ausgewählt werden, wobei für GyGe/BK eine Kombination mit einem der Seminare der Exegese (AT oder NT) oder der Systematischen Theologie zu finden ist.

Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung zu den gewählten Veranstaltungen. Parallel zur Anmeldung bei PAUL müssen Sie die Prüfungsleistung unter Nennung der gewählten Seminare intern (bei Herrn Dr. Moritz) anmelden. Die Prüfung dauert je nach Studiengang 30 oder 45 Minuten, jeweils hälftig für die einzelne Veranstaltung.

Die Prüfungsleistungen in den Modulen M2 und M3 mit kirchengeschichtlichen Anteilen sind stets interdisziplinär angelegt, kombinieren also verschiedene Teildisziplinen der Katholischen Theologie.

Im Mastermodul M2 der Lehramtsstudiengänge Grundschule, Sonderpädagogik und HRSGe werden zwei – bzw. für das Vertiefungsmodul im Studiengang Grundschule drei – Veranstaltungen in die Modulabschlussprüfung eingebracht.

Im Mastermodul M3 der Lehramtsstudiengänge Gymnasien und Gesamtschulen sowie Berufskolleg werden drei Veranstaltungen in die Modulabschlussprüfung eingebracht.

Verpflichtend sind kirchengeschichtliche Anteile in den Klausuren M2 (Vertiefung) Grundschule sowie M3 Gymnasien und Gesamtschulen sowie Berufskolleg.

Diese interdisziplinäre Modulabschlussprüfung besteht immer aus einer insgesamt 120-minütigen Klausur, die Inhalte der gewählten Veranstaltungen zu je gleichen Anteilen kombiniert. Parallel zur Anmeldung bei PAUL müssen Sie die Prüfungsleistung unter Nennung der gewählten Seminare intern (bei Herrn Dr. Moritz) anmelden.

Ak­tu­el­le fach­s­pe­zi­fi­sche Prü­fungs­ord­nun­gen

Grundschule Bachelor Master
Sonderpädagogik Bachelor Master
HRSGE Bachelor Master
Berufskolleg Bachelor Master
Gymnasien Bachelor Master
Komparative Theologie der Religionen    Bachelor
Theologien im Dialog Master

Hin­wei­se zur Pro­mo­ti­on

Eine Promotion im Fach Kirchen- und Religionsgeschichte ist an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn möglich. Als akademischer Grad wird ein Dr. phil. verliehen.

Promotionsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften

Das Institut für Katholische Theologie an der Universität Paderborn unterhält einen Kooperationsvertrag mit der Theologischen Fakultät Paderborn, um auch Promotionen zum Dr. theol. zu ermöglichen. Diese kanonisch anerkannte Promotion ist für eine akademische Karriere in der Katholischen Theologie erforderlich und kann zudem für bestimmte kirchliche Berufe von Vorteil sein.

Im Fach Kirchen- und Religionsgeschichte kann eine solche Promotion mit Prof. Dr. Nicole Priesching als Erstbetreuerin angemeldet werden. Kombinationen mit einer Zweitbetreuung durch die Vertreter:innen der Kirchengeschichte (Prof. Dr. Annemarie Pilarski und Jun.-Prof. Dr. Matthias Daufratshofer) bieten sich dafür an, sind aber, je nach fachlicher Ausrichtung, nicht exklusiv.

Zu beachten ist, dass i. d. R. ein theologisches Aufbaustudium notwendige Voraussetzung zur Promotion zum Dr. theol. ist.

Promotionsordnung der Theologischen Fakultät Paderborn