Sehr geehrte Studierende,
beachten Sie bitte folgenden Hinweis zum Formblat 05:
Ab sofort müssen die Bescheinigungen der Leistungen für das 3.-5. Fachsemester in den Bildungswissenschaften zum Lehramt BK im Regelfall nicht mehr über das Formblatt 5 von mir oder Kolleg*innen als BAföG-Anerkennungsbeauftragte attestiert werden. Sie legen dem BAföG-Amt lediglich die Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen (digital als zertifizierte pdf-Datei vom Zentralen Prüfungssekretariat) vor. Die Anerkennungsbeauftragten werden nur noch in Zweifelsfällen in die Prüfung der Leistungen einbezogen. Wir hoffen, auf diese Weise ein für alle Beteiligten unkomplizierteres Verfahren anbieten zu können.
Diese Regelung gilt ausdrücklich zunächst nur für das Fach Bildungswissenschaften. Ob eine solche auch für die von Ihnen studierten Fächer vorliegt, müssten Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung in Erfahrung bringen.