Vorgaben des Fachs Psychologie für den Umgang mit Menschen und Daten in Qualifikationsarbeiten
Die folgenden Regelungen gelten für Qualifikationsarbeiten im Fach Psychologie ebenso wie für empirische Erhebungen im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen, z. B. im Praxissemester.
Besonders, aber nicht nur, ist bei Forschungsprojekten darauf zu achten
- dass keine unnötige empirische Forschung durchgeführt wird (also Forschung, deren Ergebnis schon feststeht bzw. aus vorhandenen Erkenntnissen abgeleitet werden kann); auch wenn empirische Studien primär dem subjektiven Erkenntnisgewinn dienen, ist zu begründen, warum z. B. der besondere Kontext der Erhebung andere Ergebnisse erwarten lässt.
- dass bei der Speicherung persönlicher Daten strengste Kriterien eingehalten werden (z.B. keinerlei Erhebung von Daten, die nicht unbedingt benötigt werden, Löschung von Video- und Audioaufnahmen, sobald diese nicht mehr benötigt werden)
- dass Forschung nicht zur Verbreitung oder Bildung von Vorurteilen und Stereotypen beiträgt
- dass die beforschten Personen bzw. ihre rechtlichen Vertreter_innen informiert schriftlich einwilligen und diese Einwilligung jederzeit zurückziehen können
- dass den beforschten Personen keinerlei Schaden entsteht, sie vollständig informiert werden, jederzeit und ohne jede Konsequenzen aus der Forschung (z.B. einem Interview) aussteigen können sowie verlangen können, dass ihre Daten gelöscht werden
- und nur unter strengen Bedingungen an vulnerablen Stichproben (insb. Menschen mit psychischen Störungen sowie kognitiven Einschränkungen) oder Kindern geforscht wird
Diese Webseite informiert über diese Ansprüche und das Vorgehen, das Sie bei der Planung Ihrer Studie einzuhalten haben. Bitte prüfen Sie Ihr Vorhaben sorgfältig mit Hilfe der Information und beantworten Sie dann den Fragebogen/Checkliste. Ihre Arbeit kann erst durchgeführt werden, wenn der Fragebogen/Checkliste vorliegt und ggf. mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer abgesprochen ist.
(1) Informieren Sie sich über die Rolle ethischer Überlegungen in der Forschung, vor allem die ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), darin Punkt 7.3. (7.3 Grundsätze für Forschung und Publikation). Die Homepage der Ethikkommission an der Universität Bielefeld verlinkt unter dem Punkt Richtlinien eine neuere Version dieser forschungsbezogenen ethischen Richtlinien.
Lesen Sie auch weitere Texte, z.B.
- die Ausführungen im Blog fips (Forschen im Praxissemester) über Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass in diesem Blog-Eintrag einiges als sollte-Regel behandelt wird, das in der Psychologie eine muss-Regel ist, etwa das freiwillige schriftliche Einverständnis.
(2) Informieren Sie sich über Datenschutz, zumindest die Datenschutzrichtlinien der Universität Paderborn bzw. die Vorgaben zum Datenschutz der DGPs
- Datenschutzbeauftragter der Universität Paderborn; achten Sie auf die auf dieser Seite verlinkten Dokumente. Ab Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU gelten. Die konkreten Regelungen für die Forschung werden noch auf Landesebene festgelegt.
- Vorgaben der DGPs
- Evtl. auch interessant ist die Stellungnahme der DGPs zu einem nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten
(3) Beantworten Sie den Fragebogen (s.u.) und sprechen Sie die Ergebnisse mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab. Erst danach dürfen Sie – wenn alles unbedenklich ist – mit Ihrer Forschung beginnen.
Personenbezogene Daten (Daten, die es erlauben, eine Person zu identifizieren), dürfen nur erhoben werden, wenn dies für den Untersuchungszweck notwendig ist. Überlegen Sie also genau, welche Daten Sie benötigen und ob Sie nicht auf die Standarddaten Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Händigkeit etc. verzichten können. (Das ist auch deswegen empfehlenswert, weil diese Kategorien allein dadurch, dass man sie erhebt, auffällig werden und scheinbare Bedeutung erlangen.) Überlegen Sie außerdem, ob Sie die Identität der Person durch grobe Kategorien verschleiern können, etwa durch Altersgruppen (<20, 20-24, 25-29 usw.).
(1) Wenn Sie personenbezogene Daten erheben müssen, so klären Sie vorab mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer, wie das Material gespeichert wird.
(2) Speichern Sie die Identitätsdaten unbedingt unabhängig von anderen Daten (also z.B. Namen oder E-Mail-Adressen unabhängig von Interviews). Speichern Sie alle personenbezogenen Daten (Mitschnitte von Interviews, Filme) nur so lange, wie es zu Forschungszwecken unbedingt erforderlich ist.
(3) Versehen Sie die Dateien immer mit einem Passwort, um sie gegen unbefugtes Lesen zu sichern.
(4) Nach Abschluss der Forschung sind die personenbezogenen Daten Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer zu übergeben; Sie selbst müssen diese dann löschen. Dies gilt insbesondere für Videos, Audios und Einverständniserklärungen mit Namen. Falls eine längere Aufbewahrung (z.B. für eine spätere Masterarbeit) notwendig ist, muss dafür eine spezielle schriftliche Einwilligung der untersuchten Personen vorliegen. Information hierzu finden Sie auch unter dem Punkt "Informiertes schriftliches Einverständnis".
Hier finden Sie den Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn
Sie dürfen natürlich in Ihrer Arbeit über die Daten berichten, aber nur in anonymisierter Form. Darüber hinaus sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. dürfen keine Inhalte Ihrer Erhebungen personenbezogen weitergeben. Auch darüber hinaus sollten Sie sorgsam mit den Daten umgehen, d.h. nicht in rein neugieriger oder gar abschätziger Weise aus Ihren Untersuchungen berichten, sondern Inhalte lediglich (anonymisiert!) und zu wissenschaftlichen Zwecken mit anderen diskutieren.
Eine Ergänzung: Zuweilen kann man Personen auch erschließen, wenn ihre Namen nicht genannt werden, etwa wenn Sie über die promovierte Philosophielehrerin einer großen Bielefelder Gesamtschule schreiben. Problematisch kann es auch sein, wenn falsche Personen mit dem Inhalt Ihrer Arbeit in Verbindung gebracht werden können. In solchen Fällen müssen Sie mehr Information zurückhalten (also etwa die Promotion, das Fach, den Ort oder die Schulart nicht berichten). Zum Schutz der persönlichen Daten kann es auch angemessen sein, falsche Information zu geben, also die Lehrerin an eine Gesamtschule im Hochsauerlandkreis zu versetzen und zu einem Mann zu machen.
Hier finden Sie die Checkliste
Im diesem Word-Dokument finden Sie die Information zum informierten schriftlichen Einverständnis, das von jeder untersuchten Person eingeholt werden muss. Schreiben Sie das Dokument Ihrer Untersuchung entsprechend um; achten Sie dabei auf Verständlichkeit für die von Ihnen untersuchte Gruppe.
- inklusive Sprache: http://www.umaryland.edu/writing/writing-resources/ (unter „Style Guides“)
- Bundesdatenschutzgesetz: Online verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
- Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht finden Sie hier