In­for­ma­ti­o­nen für Stu­die­ren­de

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Berufspädagogik finden Sie hier: Wissenschaftliches Arbeiten - PDF

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung von Referaten in der Berufspädagogik finden Sie hier: Vorbereitung und Durchführung von Referaten - PDF

Literaturempfehlungen zu den Lehrveranstaltungen der AG Berufspädagogik (Stand 04/2023) finden Sie hier: Literaturempfehlungen - PDF

Ergänzend finden Sie auch online, auf der Homepage des BiBB eine umfassende Bibliothek und Literaturdatenbank zu aktuellen Themen der beruflichen Bildung: https://www.bibb.de/de/59.php

Hier finden Sie mögliche Themenbereiche für Abschlussarbeiten für den Bachelor oder Master, die oftmals an bestimmte aktuelle Forschungsprojekte aus dem Themenfeld der Berufspädagogik angelehnt sind. Folgen Sie den Links für weiterführende Informationen. Es öffnet sich ein PDF-Dokument.

1) Vorzeitige Vertragslösungen und Dropouts in der beruflichen Bildung. Ansprechpartner: Prof. Dr. Dietmar Heisler

2) Mismatch am Ausbildungsmarkt. Ansprechpartner: Prof. Dr. Dietmar Heisler

3) Berufliche Bildung als Befähigung zu Wahl und Wechsel des Berufs. Ansprechpartner: Prof. Dr. Dietmar Heisler

Den Briefkasten der Berufspädagogik finden Sie auf H 5.

Hier finden Sie die Einführung in die Bildungswissenschaften aus dem Wintersemester 2023/2024 als PDF.

Hier die am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen und Antworten (FAQ's):

  • Frage: Wann/Wie ist der Dozent erreichbar? Antwort: Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website der AG.
  • Frage: Warum beantwortet der Dozent (Heisler) meine Mails nicht? Antwort: Grundsätzlich beantwortet Heisler jede Mail seiner Studierenden und bemüht sich Ihre Anliegen zeitnah und - soweit möglich - in Ihrem Sinne zu klären. Werden Mails nicht beantwortet kann dies mehrere Gründe haben:
    • Ihre Mail ist in der täglichen Flut an Mails einfach untergegangen.
    • Ihr Anliegen kann nicht mit einer Mail geklärt werden und bedarf eines Sprechstundentermins (während der Vorlesungszeit i.d.R. Dienstag 9.30 Uhr; Zeiten finden Sie auf der Website der AG). 
    • Ihr Anliegen, Ihre Frage wurde in der Lehrveranstaltung, in einer Präsenzveranstaltung oder Videokonferenz bereits geklärt oder Sie finden entsprechende Hinweise auf der PANDA Website, z.B. in diesen FAQ's.
  • Frage: Muss ich in der Vorlesung, im Seminar anwesend sein? Antwort: Grundsätzlich gilt, sofern es didaktisch nicht begründet erscheint, gibt es für universitäre Lehre keine Anwesenheitspflicht. Deshalb gibt es für Übungen und Tutorien eine Anwesenheitspflicht, weil man natürlich nur mit den Studierenden üben kann, wenn sie anwesend sind. Für meine Vorlesung heißt das, es gibt keine Pflicht zur Anwesenheit. Wenn Ihnen die Materialien im PANDA-Raum ausreichen, müssen Sie nicht anwesend sein. Ich weise aber darauf hin, dass ich außerhalb der Veranstaltung keine inhaltlichen und organisatorischen Fragen beantworte. Sollte die Präsenzveranstaltung eine "kritische" Anzahl an Teilnehmer:innen (i.d.R. <5 Studierende) unterschreiten, findet die Präsenzveranstaltung nicht mehr statt. 
  • Frage: Ich muss nebenbei, während der Vorlesungszeit arbeiten/ habe andere Seminare/ kann aus persönlichen Gründen nicht präsent sein. Wie kann ich trotzdem an der Vorlesung/ am Seminar teilnehmen? Wie bekomme ich die Inhalte? Antwort: siehe Antwort zur letzten Frage. Ergänzung: Aufgrund der Vielzahl Studierender treffen wir keine Individuallösungen. Es ist nicht meine Aufgabe/ Aufgabe der Lehrenden, die Vereinbarkeit ihres Nebenerwerbs und ihres Studiums zu gewährleisten. Dabei ist es für mich unerheblich, ob es um Schule, Einzelhandel, Gastronomie o. ä. geht. Bzgl. Überschneidungen: Da die Vorlesung in ihrem vorgesehenen Zeitslot für das Studium der BiWi liegt, sollte es keine Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen geben.
  • Frage: Ich möchte/ muss - aus welchen Gründen auch immer - schneller mit meinem Studium fertig werden. Kann ich an Ihrer Veranstaltung teilnehmen? Auch wenn diese ausgebucht ist? Antwort: Wenn ausreichend Seminarplätze vorhanden sind, ist das prinzipiell möglich. Nicht wenn die Kapazitäten ausgelastet sind. Meine Aufgabe, die Aufgabe der Lehrenden ist, Ihnen das Studium in der Regelstudienzeit zu gewährleisten, nicht das Studium zu beschleunigen. Insofern stellt dies auch keinen Sachbestand für die Begründung einer Härtefalllösung dar.
  • Frage: Ich möchte dringend ins Referendariat, können Sie meine Hausarbeit, Abschlussarbeit vorziehen und bewerten, damit ich die Fristen schaffe. Antwort: Lehrende haben acht Wochen Zeit, um Prüfungsleistungen zu begutachten. Die Note in Ihrem persönlichen Leistungskonto in PAUL bekannt gegeben. Die Lehrenden der AG Berufspädagogik bemühen sich grundsätzlich um eine zeitnahe und schnelle Bearbeitung der Prüfungsleistungen. Aufgrund anderer Aufgaben klappt das nicht immer. Aufgrund dessen verabreden wir mit den Studierenden in der Regel Termine und Fristen, die Sie einhalten sollten. Wir bitten darum, von Mails abzusehen, die auf die Dringlichkeit der eigenen Arbeit aufmerksam machen sollen. Üblicherweise sind andere Studierende von dem gleichen Problem betroffen. 
  • Frage: Ich benötige eine Leistungsbescheinigung für das BAföG-Amt. Woher bekomme ich diese? Antwort: Das ausgefüllte Formblatt 05 wird zur Unterschrift an Herrn Heisler gesendet (digital). Er kümmert sich um die Weiterleitung.
  • Frage: Können Studierende in PAUL durch den Lehrenden nachträglich zu einem Kurs hinzugefügt werden oder eine Prüfungsanmeldung vornehmen? Antwort: Nein, es ist technisch nicht möglich, dass Lehrende Sie, also Studierende manuell in PAUL eintragen können. Lehrenden ist es nur möglich Noten oder Leistungsbescheinigungen (qT-Eintragungen) vorzunehmen. Für Anmeldungen, Freischaltungen, Prüfungsanmeldungen etc. müssten Sie sich bitte an das Studierendenbüro der Fakultät oder an das Prüfungssekretariat wenden. Nachträgliche Kursanmeldungen sind auch über das LVM des Instituts möglich.

Hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten (FAQ's) zu (Online-)Klausuren:

  • Frage: Kann ich die Prüfung, Klausur bei Nichtbestehen wiederholen? Antwort: Ja, Sie können die Prüfung im nächsten Semester wiederholen. Eine Nachprüfung im laufenden Semester oder Anfang des nächsten Semesters gibt es (bei mir) nicht, weil ich die Prüfung in jedem Semester anbiete. Hinweis: Die Corona-Verordnung ermöglichte es Ihnen, die Prüfung mehr als zwei Mal zu wiederholen. Fehlversuche wurden nicht gezählt. Diese Regelung ist ausgelaufen.
  • Frage: Gibt es einen alternativen Prüfungstermin? Antwort: Nein. Die Klausur findet im regulären Zeitfenster der Vorlesung statt, es sollte also keine Überschneidungen zu anderen Pflichtveranstaltungen geben, die das erforderlich machen. Sollten Sie sich entscheiden, nicht an der Klausur teilzunehmen, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab.
  • Frage: Kann ich anstelle einer Präsenzklausur (wenn diese als Prüfungsform feststeht) eine Online-Klausur schreiben? Antwort: Nein. Die Prüfungsform wird zu Beginn des Semesters festgelegt und gilt für alle einheitlich. 
  • Frage: Sind Hilfsmittel zulässig? Antwort: Bei Präsenzklausuren grundsätzlich nein, es sei denn, dass der Dozent im Vorfeld etwas anders ansagt. Bei Onlineklausuren handelt es sich i.d.R. um "Open-Book-Klausuren". Sie dürfen dabei Seminarunterlagen, Mitschriften, Skripte und Literatur verwenden. Bei Freitexteintragungen weisen Sie die Literatur bitte nach, nicht die Seminarunterlagen. Es ist klar, dass Sie damit gearbeitet haben. Bedenken Sie, dass die Arbeit mit Hilfsmitteln zeitaufwändig ist und die Klausurzeit dadurch ggf. nicht ausreicht. Mit einer guten Vorbereitung sollte die Zeit ausreichen.
  • Frage: Bewerten Sie Rechtschreibfehler? Die Kurzantwort: Nein. Die etwas ausführlichere Antwort: Selbst verfasste Texte (in der Klausur!) sollten verständlich und nachvollziehbar sein. Mir ist klar, dass Sie unter Zeitdruck stehen und bei Online-Klausuren das Schreiben mit Tastatur gelegentlich länger dauert als mit Stift. Deshalb sind mir Tippfehler, Groß-Kleinschreibung, Kommata etc. in dem Fall egal. Das entlastet Sie natürlich nicht von einer gewissen Pflicht zur Sorgfalt und zu klaren Antworten. Ich weise auch darauf hin, dass ich unverständlich Ausführungen und wirre, nicht nachvollziehbar Argumentationen wie Falschantworten bewerte. Bei rund 100 Klausuren pro Semester werde ich keine Texte oder Schriftzeichen interpretieren oder deuten.
  • Frage (online-Klausur): Können wir zwischen den Fragen springen? Antwort: Ja, können Sie.
  • Frage (online-Klausur): Wie oft können wir den Test wiederholen? Antwort: Der Test kann insgesamt nur einmal bearbeitet werden. Wenn Sie ihn verbindlich eingereicht haben, kann der Versuch nicht weiter bearbeitet werden.
  • Frage (online-Klausur): Wie viel Zeit haben wir? Antwort: Der Test steht Ihnen ab 9 Uhr bis 11.30 Uhr, für 2 Stunden zur Verfügung. Zur Bearbeitung haben Sie 120 Minuten Zeit. Die Zeit beginnt zu laufen, wenn Sie den Test starten. Wenn Sie die 120 Minuten Bearbeitungszeit vollständig ausreizen wollen, müssen Sie also spätestens 9:30 Uhr mit der Bearbeitung starten
  • Frage (online-Klausur): Was ist, wenn das Internet zwischendurch ausfällt oder die Website überlastet ist und ich "rausfliege"? Antwort: Ihre bearbeiteten Antworten werden vom System zwischengespeichert. Bei einer Unterbrechung können Sie dort anfangen, wo zuletzt zwischengespeichert wurde. Normalerweise müsste in dem Fall auch die Bearbeitungszeit automatisch gestoppt werden. Es empfiehlt sich immer bei technischen Problemen dem Dozenten Bescheid zu sagen.

Sehr geehrte Studierende,

beachten Sie bitte folgenden Hinweis zum Formblatt 05: Ab sofort müssen die Bescheinigungen der Leistungen für das 3.-5. Fachsemester in den Bildungswissenschaften zum Lehramt BK im Regelfall nicht mehr über das Formblatt 5 von mir oder Kolleg*innen als BAföG-Anerkennungsbeauftragte attestiert werden. Sie legen dem BAföG-Amt lediglich die Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen (digital als zertifizierte pdf-Datei vom Zentralen Prüfungssekretariat) vor. Die Anerkennungsbeauftragten werden nur noch in Zweifelsfällen in die Prüfung der Leistungen einbezogen. Wir hoffen, auf diese Weise ein für alle Beteiligten unkomplizierteres Verfahren anbieten zu können.

Diese Regelung gilt ausdrücklich zunächst nur für das Fach Bildungswissenschaften. Ob eine solche auch für die von Ihnen studierten Fächer vorliegt, müssten Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung in Erfahrung bringen.

Gern betreuen die Mitarbeiter*innen der AG Berufspädagogik Sie während Ihres Berufsfeldpraktikums und bei der Erstellung des zugehörigen Portfolios. Genauere Hinweise zum Berufsfeldpraktikum finden Sie auf den Seiten des PLAZ  -  Berufsfeldpraktikum (Universität Paderborn). Dort finden Sie auch Hinweise zu dem zu erstellenden Portfolio.

Vorzugsweise betreuen die Mitarbeiter*innen die Studierenden im Lehramt BK. An der Stelle einige Hinweise zur Spezifik eines Berufsfeldpraktikums (BFP) im Rahmen Ihres Studiums für Lehramt BK an der AG Berufspädagogik: Für das Lehramt BK geht es insbesondere darum, die Berufe, das Berufsfeld bzw. die berufliche Fachrichtung kennenzulernen, in dem Sie Ihre künftigen Berufsschüler ausbilden werden bzw. zu dem das Berufskolleg zählt, in dem Sie künftig arbeiten werden. Das Berufsfeldpraktikum ist demnach auf den Beruf bzw. das Berufsfeld ausgerichtet, in dem Ihre spätere Tätigkeit als Lehrkraft erfolgen soll. Was unter „Beruf“ und unter einem „Berufsfeld“ verstanden wird, können Sie auf der Website des BiBB nachlesen (vgl. BIBB: Berufsfeld-Definitionen des BIBB, 2008, S.5).

Das Berufsfeldpraktikum dient (i.S. §12 LABG) als Vorbereitung auf den Lehrer*innenberuf und dem Erschließen anderer Berufsfelder (neben dem Lehramt). Es dient der Erkundung eines Tätigkeitsfeldes der betrieblichen Bildung und soll exemplarisch die Auseinandersetzung mit möglichen Berufsfeldern ermöglichen. Damit ist es die zentrale Grundlage für den Unterricht an beruflichen Schulen. Die Lehrkräfte haben an beruflichen Schulen die Aufgabe, mit der Praxis dieses Berufsfeldes zu kooperieren (Lernortkooperation). Zudem sind die Lernenden in eben diesem Berufsfeld tätig oder sollen auf dieses Berufsfeld vorbereitet werden. Entsprechend ist es für eine Lehrkraft an Berufskollegs wichtig, die Praxis in diesem Berufsfeld selbst kennengelernt zu haben und regelmäßig über Änderungen in der Praxis informiert zu sein.

Folglich kann ihr BFP im kaufmännischen Bereich, im Metallbau, im Elektrobereich, in der Pflege, im Erziehungswesen (einer Kita) usw., in der kaufmännischen Verwaltung von Industriebetrieben, in Handwerksbetrieben, im Einzelhandel etc. stattfinden. Dabei geht es in erster Linie darum, dass Sie die Ausbildungsberufe der jeweiligen beruflichen Fachrichtung, ihre Rahmenbedingungen, ihre Struktur und Organisation, die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und die Lebenslagen der Auszubildenden und Beschäftigten kennenlernen.

Die so gesammelten Erfahrungen sollen Sie im Rahmen des Portfolios dokumentieren und reflektieren. Dies setzt voraus, dass Sie ihr Praktikum gezielt und systematisch auswählen und sich im Vorfeld überlegen, was sie wissen und erfahren wollen. Aus diesem Grund erscheint es uns wenig zweckmäßig, wenn Sie bspw. die Tätigkeit in einen Nebenjob in der Gastronomie oder im Einzelhandel hier als Praktikum abrechnen wollen. Bei einer Nebentätigkeit geht es eben nicht um die Reflektion eines Berufsfeldes.

In diesem Sinne ist es auch denkbar (zulässig), dass Sie Ihr BFP im außerschulischen Bildungsbereich absolvieren. Auch hier erscheint es jedoch zweckmäßig (unter Berücksichtigung Ihres Studienzieles Lehramt BK), dies in einer Einrichtung der Berufsbildung, bei einem Bildungsträger, in einem Technologie- oder Kompetenzzentrum, in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, der Jugend(berufs)hilfe o.ä. zu absolvieren.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie gern bei den Mitarbeiter*innen der AG Berufspädagogik nach. Weitere Fragen klären Sie in den Sprechstunden der Mitarbeiter*innen der AG Berufspädagogik.