Anteilsfach Geschichte im Zwei-Fach-Bachelor
Die Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn bietet einen kulturwissenschaftlichen Zwei-Fach-Bachelor an.
Dabei kann das Fach Geschichte mit den Fächern Anglistisch-Amerikanistische Literatur- und Kulturwissenschaft, Deutschsprachige Literaturen, Englische Sprachwissenschaft, Erziehungswissenschaft, Germanistische Sprachwissenschaft, Kunst- und Kunstvermittlung, Medienwissenschaft, Mode – Textil – Design, Musikwissenschaft, Philosophie, Romanistik sowie Theologie und Religionen kombiniert werden.
Das Fach Geschichte gliedert sich im BA-Studiengang in die Bereiche Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Geschichte der Frühen Neuzeit, Neueste Geschichte und Sektoralgeschichte mit den entsprechenden fachwissenschaftlichen und praktischen Anteilen. Im Studium kommen gleichermaßen thematische, epochenspezifische und kulturwissenschaftliche Perspektiven sowie die relevanten methodischen und theoretischen Ansätze zum Tragen. Damit sollen Absolventen zum einen in die Lage versetzt werden, sich in Berufsfelder einzuarbeiten, die mit der praktischen öffentlichen und medialen Umsetzung und Vermittlung historischer Sachverhalte und Erkenntnisse befaßt sind. Zum anderen sollen die Grundlagen für ein vertiefendes Spezialstudium historischer und kulturwissenschaftlicher Fächer gelegt werden.
Im einzelnen zielt das BA-Geschichtsstudium einerseits auf den Erwerb von historischem Sachwissen, auf die Kenntnis von Arbeitsmitteln und Arbeitstechniken und auf die Aneignung von Methodenkenntnissen. Andererseits zielt es auf deren praktische Anwendung in der Analyse und Rezeption von Primär- und Sekundärmaterialien und auf die kritische Auseinandersetzung damit. Zum dritten soll das Studium zur schriftlichen und mündlichen Darstellung von Sachverhalten und wissenschaftlichen Ergebnissen befähigen. Schließlich soll es zum vierten dem Erwerb von Handlungs- und Kommunikationskompetenzen in wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und auch interkulturellen Zusammenhängen dienen. Im Geschichtsstudium wird besonders Wert gelegt auf den fachgerechten Umgang mit Quellen jeglicher Gattung und auf die kritische Reflexion der Forschungsliteratur – beides unabdingbare Voraussetzungen für die historische Erkenntnis, für die Weiterentwicklung der Geschichtswissenschaft und für eine künftige Berufstätigkeit auf allen der Geschichte und der Geschichtsvermittlung und auf den den Kulturwissenschaften nahen Berufsfeldern (z.B. Archiven, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten, Medien, Verbänden).
Für ein erfolgreiches Geschichtsstudium sind Textverständnis und die Fähigkeit zu syntaktisch korrekter Formulierung als auch eine differenzierte Ausdrucksfähigkeit und eine angemessene Wortwahl, die Vertrautheit mit gebräuchlichen Fremdwörtern und die Sicherheit in Rechtschreibung und Zeichensetzung grundlegend.
Was Fremdsprachenkenntnisse anbetrifft, sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen Voraussetzung, eine (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 und eine weitere moderne Fremdsprache auf B1-Niveau (in der Regel Französisch oder Spanisch), für andere Fremdsprachen kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten.
Außerdem bedarf es Lateinkenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums.
Die geforderten Sprachkenntnisse sind spätestens bei Öffnung des dritten Aufbaumoduls nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Reifezeugnis, andere Schulzeugnisse, Zusatzprüfungen unter staatlicher Aufsicht oder gleichwertige Bescheinigungen der Universität.
Studien- und Prüfungsordnungen sowie Studienverlaufspläne unterliegen aufgrund von Genehmigungsverfahren von Zeit zu Zeit formalen und inhaltlichen Änderungen. Prinzipiell gilt, dass nach der Fassung der Studienordnung zu Ende studiert werden kann, die zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültig war bzw. unter deren Bedingungen die Einschreibung erfolgt ist.
Die jeweiligen Module des Studiengangs sind bei den Ankündigungen der einzelnen Lehrveranstaltungen unter PAUL aufgeführt und als Kriterien für die Anmeldung zu bestimmten Lehrveranstaltungen in das System integriert. Studierende können sich je nach der für sie geltenden Studienordnung unter PAUL zu den Lehrveranstaltungen anmelden.
Detaillierte Informationen und ein Vorschlag für einen Studienverlaufsplan sind in den fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung angeführt.
Prüfungsordnung
Alle relevanten Informationen zum Studiengang finden Sie in den Prüfungsordnungen und unter folgendem Link.
Die Prüfungsordnungen sind Grundlage Ihres Studiums und helfen Ihnen bei der Planung Ihres Studiums sowie der Stundenplanerstellung usw.
Die Prüfungsordnungen gliedern sich in zwei Bestandteile:
- In den Allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fächer gültig sind, finden Sie Informationen über Rahmenbedingungen des Studiums zum Zwei-Fach-Bachelor, z.B. zu Modulen oder Prüfungen.
- In den Fachspezifischen Bestimmungen, die für jedes Fach getrennt vorliegen, finden Sie Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die Allgemeinen und Fachspezifischen Bestimmungen in der für Sie relevanten Fassung von Beginn an im Blick haben!