Hinweise zur Promotion
Bei Johannes Grössl gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Promotion: An der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität kann man mit ihm als Erstbetreuer entweder in Katholischer Theologie oder in Komparativer Theologie promovieren. Im Promotionsfach Komparative Theologie können sich Studierende aller Religionen und Konfessionen einschreiben. Sie müssen einen ersten theologischen Studienabschluss in einer Religion haben und können dann im Laufe ihres Studiums die Kenntnisse zu einer zweiten Religion erwerben.
Dem Antrag zur Promotion sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung bekannt ist,
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis) in einfacher Kopie,
- Nachweis des Hochschulabschlusszeugnisses (Bachelor-, Masterabschluss, Diplom oder Staatsexamen) in einfacher Kopie sowie ggf. das Zeugnis über die auf die Promotion vorbereitenden Studien bzw. den Nachweis über die bei der Zulassung festgestellten noch zu erbringenden Leistungen,
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des wissenschaftlichen Bildungsganges,
- Vorschlag der kompletten Promotionskommission (Erst- und Zweitgutachter, Vorsitzende, weiteres Mitglied; vgl. §5 PromOrd. vom 31. März 2015); die Vorgeschlagenen sollen darüber informiert sein und zugestimmt haben,
- Fünf Exemplare der Dissertation in Maschinenschrift oder Druck auf alterungsbeständigem holz- und säurefreien Papier und dauerhaft haltbar gebunden und eine elektronische computerlesbare und durchsuchbare Fassung der Dissertation (PDF auf CD), sowie, bei fremdsprachlichen Arbeiten, fünf Kurzberichte (Abstracts) über die Ergebnisse der Arbeit in deutscher Sprache bzw. fünf Exemplare der Zusammenfassung;
- In die fünf einzureichenden Exemplare der Dissertation ist eine datierte und unterzeichnete Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der in der Arbeit angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde; dass die Arbeit bisher weder im In- noch Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt wurde; ob sie oder er bereits früher oder gleichzeitig ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule oder bei einer anderen Fakultät beantragt hat, gegebenenfalls nebst vollständigen Angaben über dessen Ausgang.
Die Bearbeitungszeit wird ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen.