Während in den letzten Jahren reihenweise Denkmäler von historischen Persönlichkeiten vom Sockel gestoßen wurden, weil sie als Sklavenbesitzer entlarvt wurden, ist Karl der Große von dieser Bewegung bislang unberührt geblieben. Dies liegt nicht daran, dass wir über seinen Besitz unfreier Personen zu wenig wüssten. Die berühmte Verordnung über die Verwaltung königlicher Landgüter („Capitulare de villis“) informiert ausführlich über die verschiedenen Funktionen, die Sklavinnen und Sklaven in der wirtschaftlichen Versorgung des königlichen Hofes hatten, und über das strenge Regime der Disziplinierung, dem sie unterlagen. Dass Karl nicht als Sklavenhalter im Bewusstsein der Öffentlichkeit präsent ist, liegt vielmehr an einer beschönigenden Begrifflichkeit: Wir haben uns daran gewöhnt, für die Zeit des 9. Jahrhunderts von „Unfreien“, „Hörigen“ oder „Leibeigenen“ zu sprechen, aber den Begriff der „Sklaverei“ zu vermeiden. Der Vortrag wird die Frage diskutieren, ob den unfreien Personen im Besitz des Kaisers bestimmte Rechte zukamen, die sie von vollständig rechtlosen Sklaven unterschieden, und davon ausgehend eine Beurteilung vornehmen, ob Karl der Große sich um die Verbesserung des Schicksals versklavter Personen bemüht hatte.
Vortrag von Prof. Dr. Karl Ubl: "Karl der Große und die Sachsen" am 14. Januar, 19-20:30 Uhr im Museum Kaiserpfalz.