Häufig gestellte Fragen zum Studium der Islamischen Religionslehre

Sie können sich zum Masterstudium des Unterrichtsfachs „Islamische Religionslehre“ online über das PAUL-Portal bewerben. Sobald Sie genügend ECTS gesammelt haben, können Sie auch Vorlesungen und Seminare aus dem Masterbereich vorziehen.

Die Einschreibung kann im Wintersemester als auch im Sommersemester erfolgen.

Hier gelangen Sie zum PAUL-Bewerbungsportal.

Sie können das Fach Islamische Religionslehre jederzeit als Drittfach im Bachelor of Education und ebenso und im Master of Education-Studiengang integrieren. Bevor Sie sich dem Studium eines Drittfachs widmen, findet obligatorisch ein Beratungsgespräch mit dem Fachvertreter statt. Es kann ggf. im Laufe des Studiums zwischen Zweit- und Drittfach gewechselt werden. Außerdem können Sie das Erweiterungsfach auch nach Abschluss des Studiums studieren.

Der Abbruch des Drittfachstudiums oder die Änderung des Drittfaches hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren üblichen Studienverlauf.
 

Nein. Sie werden sich diese Kenntnisse im Laufe des Bachelorstudiums aneignen.

Das Zentrum für Sprachlehre bietet auch manchmal Arabischkurse an. Durch Auslandsaufenthalte oder Hochschulkooperationen können die Arabischkenntnisse ebenfalls vertieft werden.
 

Wenn Sie bisher erbrachte Leistungen aus anderen Universitäten anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Idris Nassery.

Bisher sind keine Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Islamischen Religionslehre an der Universität Paderborn geplant.

Die Prüfungsordnungen für das Studienfach "Islamische Religionslehre" in den verschiedenen Schulformen der Lehramtsstudiengänge und dazugehörende Visualisierungen können Sie hier einsehen und herunterladen:

Lehramt Grundschule (M.Ed.)
Lehramt HRSGe (M.Ed.)
Lehramt GyGe (M.Ed.)
Lehramt BK (M.Ed.)


Bei konkreten Nachfragen zu den Studieninhalten in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen wenden Sie sich bitte an die fachspezifische Studienberatung.
 

Das Praxissemester findet jeweils in den Master-Lehramtsstudiengängen statt. In Kooperation mit dem PLAZ werden in den nächsten Jahren mögliche Kapazitäten an den Schulen zur Absolvierung des Praxissemesters sondiert, um die Studierbarkeit der verschiedenen Lehramtsstudiengänge im Master of Education fristgerecht zu gewährleisten.

Sie können mit Ihrem Studium der Tätigkeit als Lehrkraft an Schulen nachgehen, sobald sie den B.Ed. und den M.Ed. erworben, die Lehrerlaubnis (Idschaza) erhalten und den Vorbereitungsdienst (bzw. Referendariat) absolviert haben. Alternativ können Sie in der Forschung an Hochschulen wirken, in einer Moscheegemeinde arbeiten, in der Islamischen Seelsorge aktiv sein oder z. B. in der Integrations- und Migrationsarbeit tätig werden.

Die Tätigkeit als Lehrkraft für den Islamischen Religionsunterricht in NRW benötigt die Erteilung einer Lehrerlaubnis (Idschaza) durch die Kommission Islamischer Religionsunterricht NRW. Um die Idschaza erlangen zu können, müssen Sie der sunnitischen oder schiitischen Konfession des Islams angehören und die entsprechenden Studienabschlüsse für die Lehramtstätigkeit erworben haben.

Nähere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem dient der Verband muslimischer Lehrkräfte e.V. als Austauschplattform. 

Bei weiteren Fragen zur Idschaza wenden Sie sich an Frau Kamcili Yildiz und Frau Tatari.

Siehe unter „Studieninhalte“.

Ihre Studieninhalte werden auf die jeweiligen Lehrpläne der verschiedenen Schulformen für den islamischen Religionsunterricht in NRW abgestimmt. Grundsätzlich werden Sie im Studium die fachwissenschaftlichen Grundlagen für eine Bildungs- und Vermittlungstätigkeit erlangen und erhalten die nötigen fachdidaktischen Grundlagen, um dieses Wissen an der Schule zu vermitteln.
 

Das Studium der Islamischen Religionslehre selbst ist nicht konfessionsgebunden, die Erteilung der Lehrerlaubnis erfordert jedoch eine konfessionelle Zugehörigkeit zum Islam (s. oben).

Das Studium orientiert sich hauptsächlich an dem sunnitischen Islam. Doch die Inhalte sind vielfältig und bieten viele Einblicke in die unterschiedlichen Konfessionen des Islams. Außerdem fördert das Studium den interreligiösen Dialog unter anderem durch Integration von einführenden Kursen zur christlichen und jüdischen Theologie und durch Co-Teaching-Veranstaltungen mit Theolog*innen anderer Konfessionen. 
 

Nein. Seit der Etablierung der Islamischen Religionslehre in Deutschland sind bisher nur verhältnismäßig wenig Unterrichtsmaterialien erstellt worden. Es gibt zurzeit nur für die Grundschule bis zur vierten Klasse zugelassene Materialien und Lehrwerke für die Islamkunde.

Nein, bisher ist das Studium der Islamischen Religionslehre an der Universität Paderborn nur für die Schulformen Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium und Berufskolleg möglich. Mit wachsendem Bedarf an den Schulen ist es nicht ausgeschlossen, dass es eine Möglichkeit in der Zukunft geben wird. Aktuell ist allerdings kein Angebot in dieser Hinsicht geplant.

Bisher sind keine obligatorischen Exkursionen geplant. Es gibt allerdings Kooperationen mit anderen Universitäten im Rahmen des Erasmus-Programms für freiwillige Auslandsaufenthalte.

Ein freiwilliger Auslandsaufenthalt ist möglich, z.B. bestehen Kooperationen des Instituts mit Universitäten in der Türkei und in Tunesien. Weitere Kooperationen sind in Planung. Mit der Organisation für einen Auslandsaufenthalt sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden. Übergreifende Informationen rund um das Thema Auslandsstudium finden Sie hier.