Abschlussarbeiten
Alle Studiengänge an der Fakultät für Kulturwissenschaften beinhalten eine Abschlussarbeit.
Ziel der Abschlussarbeit ist es, dass Studierende innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus den Fachkontexten des jeweiligen Studiengangs mit wissenschaftlichen und in bestimmten Studienfächern künstlerisch-gestalterischen Methoden selbständig bearbeiten.
Für Studierende der Lehramtsstudiengänge gibt es weiterführende Informationen zu Bachelorarbeiten und Masterarbeiten beim PLAZ.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über das Campus Management System PAUL.
Eine Anleitung finden Sie auf bei den Bedienungsanleitungen auf den PAUL Infoseiten.
Für die Wahl der Erstprüfer*in (in vielen Prüfungsordnungen steht Themensteller*in) können Sie die Hochschullehrenden (Professor*innen) Ihres Fachs ansprechen, ob sie als Prüfer*innen die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit übernehmen. Auch für den*die zweite Prüfer*in können Sie Lehrende ansprechen oder sich mit Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in besprechen, wer für Ihr Thema geeignet ist.
Bei Bachelorarbeiten können auf Antrag beim Prüfungsausschuss auch promovierte hauptamtliche Lehrende als Prüfer*innen Abschlussarbeiten betreuen.
Prüfer*innen für die Masterarbeit sollten in der Regel Hochschullehrende (Professor*innen), Juniorprofessor*innen oder Habilitierte sein. Die Zweitbegutachtung kann jedoch durch promovierte hauptamtliche Lehrende, zum Teil auch aus den Nachbardisziplinen an der Universität Paderborn*, übernommen werden.
* Die genauen Vorgaben für Ihren Studiengang finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter dem Punkt Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Bei einigen Prüfer*innen finden Sie bereits Themenvorschläge für Abschlussarbeiten auf den jeweiligen Personenseiten. Sie haben als Studierende*r jedoch auch ein Vorschlagsrecht, welches jedoch keinen Rechtsanspruch begründet.
Sprechen Sie mögliche Prüfer*innen ruhig an. Sie können z.B. in der Sprechstunde mögliche Themenvorschläge gemeinsam besprechen.
Das Thema kann nur einmal und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben und geändert werden.
Die Bearbeitungszeit für Bachelorarbeiten (Zwei-Fach-Bachelor, Lehramt) beträgt an der Universität Paderborn i.d.R. acht Wochen*.
Für Masterarbeiten (Zwei-Fach-Master, Lehramt) sind i.d.R. vier Monate* Bearbeitungszeit (mit Verteidigung) oder 18 Monate* (ohne Verteidigung) vorgesehen.
*Die genauen Vorgaben für Ihren Studiengang finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter dem Punkt Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Die Abschlussarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst, sofern nicht in den Besonderen Bestimmungen* eine andere Regelung getroffen wird. Sie kann allerdings auf Antrag auch in einer anderen Sprache abgefasst werden. Die Entscheidung darüber wird gegebenenfalls mit der Themenstellung durch den Prüfungsausschuss getroffen.
*Die genauen Vorgaben für Ihren Studiengang finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter dem Punkt Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Wird die Abschlussarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird in den Fächern, die dies in den fachspezifischen Bestimmungen vorsehen*, eine mündliche Verteidigung der Abschlussarbeit anberaumt. Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als sechs Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.
Bei der mündlichen Verteidigung der Abschlussarbeit sollen Studierende die Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Die Prüfer*innen haben bei der mündlichen Verteidigung Gelegenheit zu Nachfragen, die sich häufig aus den Gutachten zur Ihrer Abschlussarbeit ergeben.
Die mündliche Verteidigung Abschlussarbeit wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, die in der Regel mit den Gutachter*innen identisch sind.
*Die genauen Vorgaben für Ihren Studiengang finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter dem Punkt mündliche Verteidigung.
Die Abschlussarbeit kann bei „nicht ausreichender“ Leistung einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues inhaltlich geändertes Thema zu stellen.
Die Abschlussarbeit darf nicht, auch nicht auszugsweise, für eine andere abgeschlossene Prüfung angefertigt sein. Dies können Sie mit folgender Erklärung nachweisen:
Erklärung (die Arbeit selbstständig verfasst zu haben): Fügen Sie die Erklärung jedem Exemplar Ihrer Arbeit bei und lassen Sie sie einbinden/einheften.