BAföG-Be­schei­ni­gun­gen

Für die Ausstellung des BAföG-Leistungsnachweises können Sie sich an die Ansprechpersonen des Instituts wenden.

Bachelor-Studiengang Name Vertreter*in
Deutsch Lehramt BK Prof. Dr. Sara Rezat Prof. Dr. Magdalena Kißling
Deutsch Lehramt GyGe Prof. Dr. Sara Rezat Prof. Dr. Magdalena Kißling
Deutsch Lehramt HRSGe Prof. Dr. Daniela Gretz Prof. Dr. Lothar van Laak
Deutschsprachige Literaturen ZFBA Prof. Dr. Norbert Eke Prof. Dr. Lothar van Laak
Germanistische Sprachwissenschaft ZFBA Prof. Dr. Britt Marie Schuster Prof. Dr. Doris Tophinke
Linguistik Prof. Dr. Katharina Rohlfing Prof. Dr. Ilka Mindt
Sprachliche Grundbildung Lehramt G Prof. Dr. Elvira Topalovic Prof. Dr. Iris Kruse
Sprachliche Grundbildung Lehramt SP Prof. Dr. Elvira Topalovic Prof. Dr. Iris Kruse
Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft ZFBA Prof. Dr. Jörn Steigerwald Jun.-Prof. Dr. Hendrik Schlieper

 

Bitte bringen Sie für die Attestierung der Leistungen

  • eine Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen (Transkript of Records) und
  • das vorausgefüllte Formblatt 05 (pdf) mit.

 

In nicht allen Fällen ist jedoch ein Formblatt 05 erforderlich.

Soweit alle Ihre Fächer aus der Kulturwissenschaft (KW) stammen und Sie sich in jedem Fach im gleichen Fachsemester befinden (also z.B. keinen Fachwechsel vorgenommen haben), genügt es grundsätzlich, wenn Sie eine vom Zentralen Prüfungssekretariat elektronisch übermittelte Leistungsübersicht an das BAföG-Amt digital weiterleiten. Die üblichen Leistungen nach dem BAföG sind erbracht, wenn bei Lehramts-Studierenden mit Fächern aus der KW oder Zwei-Fach-Bachelor-Studierenden nach dem 3. Fachsemester 66 bzw. nach dem 4. Fachsemester 90 ECTS erreicht worden sind. In diesen Fällen benötigen Sie kein Formblatt 05. Andernfalls sind die üblichen Leistungen für jedes einzelne Fach vom jeweiligen BAföG-Beauftragten anhand des Formblattes 05 zu bestätigen.

Fragen zum Vorlagezeitpunkt sowie zu Möglichkeiten den Leistungsnachweis zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen, beantwortet Ihnen das BAföG-Amt.