Praktikum

Neben dem theoretischen Alltag im Studium der Medienwissenschaften sollen Studierende die Gelegenheit erhalten, praxisnah zu arbeiten. Da der Einstieg in einen Medienberuf oft nur über medienpraktische Qualifikationen möglich ist, werden innerhalb des Praktikumsmoduls die nötigen Grundlagen vermittelt, die im Selbststudium vertieft werden können. Das Praktikum kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Der Seite der Praktikumskoordination der Fakultät für Kulturwissenschaften können Sie alle Informationen rund um das Pflichtpraktikum entnehmen. Dort finden Sie Angaben zur Zielsetzung des Praktikums, zur Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz, sowie zum Aufbau und der Form eines Praktikumsberichts und -zeugnisses.

Wichtiger Hinweis: Tätigkeiten, die überwiegend von zuhause ausgeführt werden, werden nicht als Praktikum anerkannt.

Weitere Informationen

  • Praktikumsberichte und alle weiteren Unterlagen zur Anrechnung können bei Franziska Schloots und Dr. Monique Miggelbrink komplett digital eingereicht werden. Scheinformulare müssen zurzeit nicht eingereicht werden, die Anerkennung des Praktikums und die Eintragung in PAUL erfolgt direkt in Zusammenarbeit mit dem Prüfungssekretariat.
  • In der aktuellen Situation werden auch solche Praktika anerkannt, die in Rücksprache mit dem Unternehmen ganz oder teilweise im Home-Office absolviert werden. Zudem ist es möglich, Praktika in Teilzeit zu absolvieren, wenn die Stundenzahl laut Prüfungsordnung erreicht wird.
  • Allgemeine Informationen zum Praktikum und zum Praktikumsbericht finden Sie nach wie vor unter kw.uni-paderborn.de/institut-fuermedienwissenschaften/studium/praktikum/ und kw.unipaderborn.de/studium/praktikumskoordination/fragen-rund-ums-praktikum/

Im Anschluss an das Praktikum sind folgende Unterlagen im Geschäftszimmer der Medienwissenschaften abzugeben:

  • Bericht (2-5 Seiten, Umfang richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung)
  • Kopie des Praktikumszeugnisses (kein Original!)
  • ausgefülltes Scheinformular

Prozedere der Praktikumsanerkennung

Bitte beachten Sie die aufgrund von Corona angepassten Regelungen!

Parallel zur Abgabe des Berichts melden Sie sich bitte für das Praktikumsmodul in PAUL an. Der Bericht wird zeitnah von den Zuständigen im Institut gelesen. Der unterschriebene Schein muss im Anschluss von der/dem Studierenden im Geschäftszimmer abgeholt und ins Prüfungssekretariat gebracht werden, wo die Eintragung in PAUL vorgenommen wird. Sollten Sie den Schein dringend kurzfristig benötigen, machen Sie dies bitte mit einem beigelegten Hinweis kenntlich.

Praktikumsdauer

  Mindestdauer des Praktikums Umfang des Praktikumsberichts Leistungspunkte
BA Medienwissenschaften 2 Monate (420 Stunden, davon mindestens 320 Stunden im Betrieb) 12.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) 14
Zwei-Fach-BA Optionalbereich 4-6 Wochen (180 Stunden, davon mindestens 150 Stunden im Betrieb) 2-3 Seiten 6
Master Medienwissenschaften 6 Wochen (240 Stunden) 4 Seiten/10.000 Zeichen 8

 

Praktikumsbericht

  Umfang des Praktikumsberichts

BA Medienwissenschaften

12.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Zwei-Fach-BA Optionalbereich

2-3 Seiten

Master Medienwissenschaften

4 Seiten/10.000 Zeichen

 

Für das Verfassen des Praktikumsberichts orientieren Sie sich bitte an den Leitfragen, die auf der Seite der Praktikumskoordination der Fakultät für Kulturwissenschaften bereitgestellt werden. 

Anrechnung von Praktika und Berufsausbildungen vor Beginn des Studiums

Zur Anrechnung von vor Beginn des Studiums absolvierten Praktika bzw. Berufsausbildungen als Pflichtpraktikum wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen des Instituts. Für den 2-Fach-BA gilt hier grundsätzlich, dass der Prüfungsausschuss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät über die Anrechenbarkeit entscheidet und in der Regel nur eine Teilanrechnung möglich ist.

Universitätsinterne Praktika

An der Universität absolvierte Praktika können laut Prüfungsordnung nicht als Pflichtpraktika anerkannt werden. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheiden die AnsprechpartnerInnen des Instituts.

Abbruch des Praktikums

Da wir keinen Einblick über die realen Praktikumsbedingungen vor Ort haben und die Zusammenarbeit nicht immer konstruktiv verläuft, kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie am weiteren Verlauf des Praktikums zweifeln und einen Abbruch in Erwägung ziehen.  

Praktikumsbörse der KW

Praktika für Kulturwissenschaftler*innen – regional, national, international – finden Sie bei der Praktikumsbörse der KW.

Bitte beachten Sie die aufgrund von Corona angepassten Regelungen!

Parallel zur Abgabe des Berichts melden Sie sich bitte für das Praktikumsmodul in PAUL an. Der Bericht wird zeitnah von den Zuständigen im Institut gelesen. Der unterschriebene Schein muss im Anschluss von der/dem Studierenden im Geschäftszimmer abgeholt und ins Prüfungssekretariat gebracht werden, wo die Eintragung in PAUL vorgenommen wird. Sollten Sie den Schein dringend kurzfristig benötigen, machen Sie dies bitte mit einem beigelegten Hinweis kenntlich.

  Mindestdauer des Praktikums Umfang des Praktikumsberichts Leistungspunkte
BA Medienwissenschaften 2 Monate (420 Stunden, davon mindestens 320 Stunden im Betrieb) 12.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) 14
Zwei-Fach-BA Optionalbereich 4-6 Wochen (180 Stunden, davon mindestens 150 Stunden im Betrieb) 2-3 Seiten 6
Master Medienwissenschaften 6 Wochen (240 Stunden) 4 Seiten/10.000 Zeichen 8

 

 

Umfang des Praktikumsberichts

BA Medienwissenschaften

12.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Zwei-Fach-BA Optionalbereich

2-3 Seiten

Master Medienwissenschaften

4 Seiten/10.000 Zeichen

Für das Verfassen des Praktikumsberichts orientieren Sie sich bitte an den Leitfragen, die auf der Seite der Praktikumskoordination der Fakultät für Kulturwissenschaften bereitgestellt werden. 

Zur Anrechnung von vor Beginn des Studiums absolvierten Praktika bzw. Berufsausbildungen als Pflichtpraktikum wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen des Instituts. Für den 2-Fach-BA gilt hier grundsätzlich, dass der Prüfungsausschuss der Kulturwissenschaftlichen Fakultät über die Anrechenbarkeit entscheidet und in der Regel nur eine Teilanrechnung möglich ist.

An der Universität absolvierte Praktika können laut Prüfungsordnung nicht als Pflichtpraktika anerkannt werden. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheiden die AnsprechpartnerInnen des Instituts.

Da wir keinen Einblick über die realen Praktikumsbedingungen vor Ort haben und die Zusammenarbeit nicht immer konstruktiv verläuft, kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie am weiteren Verlauf des Praktikums zweifeln und einen Abbruch in Erwägung ziehen.  

Praktika für Kulturwissenschaftler*innen – regional, national, international – finden Sie bei der Praktikumsbörse der KW.

Ansprechpartnerin des Instituts

Ansprechpartnerin der Fakultät

business-card image

Stephanie Windhorn

Fakultät für Kulturwissenschaften

Referentin für Praxisanteile im Studium, Praktikumskoordination Inland

Write email +49 5251 60-3695