Bewerbung und Zulassung

Stand: August 2023

Hier erfahren Sie alles über Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Bewerbungsmodalitäten des Bachelor- und Masterprogramms Populäre Musik und Medien. Bei weiterführenden Fragen beachten Sie bitte die Angaben zu unseren Ansprechpartnern und suchen Sie vor allem die Fachstudienberatung im Fach Musik / Studiengang Populäre Musik und Medien auf.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Stand August 2023

Die nächste Bewerbungsphase zum Bachelorstudiengang "Populäre Musik und Medien" zum Wintersemester 24/25 beginnt im Juni 2024. 

In den Bachelorstudiengang Populäre Musik und Medien kann eingeschrieben werden, wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt. Sollten Sie keine allgemeine Hochschulreife besitzen, empfehlen wir dringend, Ihr Zeugnis vor Ihrer Bewerbung vom Studierendensekretariat prüfen zu lassen, ob eine Zulassung zum Studium möglich ist. 

Als weitere Zugangsvoraussetzung müssen die Studienbewerberinnen und –bewerber Grundkenntnisse und -kompetenzen im Bereich der Popmusik- und Medienkultur nachweisen. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und -kompetenzen ist Voraussetzung für die Einschreibung. Der Nachweis der studiengangsbezogenen Grundkenntnisse und –kompetenzen wird durch einen bestandenen Eignungstest erbracht.

Außerdem sind musik- und medienpraktische Erfahrungen (z.B. als Bandmusiker*in, Instrumentalist*in, DJ, Musikredakteur*in) sowie Kenntnisse in der allgemeinen Musiklehre wünschenswert.

Erfüllt der Studiengang meine Erwartungen? Hier gehts zum Erwartungscheck der zentralen Studienberatung.

Bewerbung und Zulassungsverfahren zum Bachelorstudium:

1)    Anfang Juni – 21. September jeden Jahres: Eine vollständige Online-Bewerbung zum folgenden Wintersemester über das Bewerbungsportal von PAUL ist zwingend notwendig. Das Bachelorstudium zum ersten Fachsemester kann nur zum Wintersemester begonnen werden.

2)    Anfang Juni bis Mitte Juli Die Zugangsdaten zum Online-Eignungsfeststellungsverfahren müssen per Mail an Bewerbungen-ba-pop@kw.upb.de beantragt werden. Ihnen wird direkt per Autoreply ein Link zur Registrierung zugeschickt. Sollten Sie die Autoreply nicht direkt erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Bei Weiteren Problemen oder Fragen zum Test wenden Sie sich bitte an Joshua Wick. Die Möglichkeit der Teilnahme am Eignungstest besteht ausschließlich vom 01.06.2024 – 14.07.2024. Bewerbungen zum Online-Test nach dem 12.07.2024 können nicht mehr bei der Zulassung berücksichtigt werden.

Das Eignungsfeststellungsverfahren unterteilt sich in zwei Teile:

Fachliche Eignungsprüfung Teil 1:

Anfang Juni bis Mitte Juli: Online-Eignungsfeststellungsverfahren. Den Link hierzu und weitere Instruktionen erhalten Bewerberinnen und Bewerber nach der Beantragung der Teilnahme. Dazu schreiben Sie eine Mail an Bewerbungen-ba-pop@kw.upb.deSie erhalten dann eine Autoreply mit allen Informationen zum Online-Test und den Links zu den zwei vorzubereitenen Texten. 

Fachliche Eignungsprüfung Teil 2:

Ende Juli jeden Jahres finden die persönlichen Gespräche statt. Nach Ablauf des Online-Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten Sie bei Bestehen einen verbindlichen Termin und weitere Informationen zum Ablauf der persönlichen Gespräche. Sollten Sie den zugeteilten Termin nicht wahrnehmen können, schicken Sie bitte eine Absage per Mail an Joshua Wick. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen und personellen Gründen leider keine Zusatztermine für mündliche Eignungstests anbieten können! Innerhalb einer Woche nach den Gesprächen erhalten Sie Nachricht über das Ergebnis Ihres Eignungstests mit der entsprechenden Bescheinigung für das Studierendensekretariat.

Wenn beide Teile der Eignungsprüfung bestanden sind, und die Bewerbung über PAUL fristgerecht erfolgt ist, können Sie sich über das Studierendensekretariat in den Studiengang bis zum 21.09. einschreiben lassen (Kontakt: Tobias Redeker).

Ausführliche Erläuterungen zur fachlichen Eignungsprüfung

Fachliche Eignungsprüfung Teil 1: Online-Eignungsfeststellungsverfahren

Allen Kandidatinnen und Kandidaten wird es ermöglicht, sich im Zuge eines Online-Eignungsfeststellungsverfahrens für eine Zulassung zum Studiengang zu qualifizieren. 

Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein thematisch breites Spektrum an fachspezifischem Wissen abgefragt. Selbstverständlich müssen die KandidatInnen sich nicht bereits im Vorfeld des Studiums in allen studienrelevanten Bereichen bestens auskennen. Sie sollten aber glaubhaft machen können, dass sie sich für die im Rahmen des Studiums behandelten Themen(-felder) interessieren und sich auch bereits im Vorfeld damit auseinandergesetzt haben bzw. sich kontinuierlich mit dem aktuellen Musikgeschehen auseinandersetzen. Obligatorisch ist also ein besonderes Interesse für den Themenkomplex „Populäre Musik und Medien" und damit verbunden die Bereitschaft, sich intensiv und kontinuierlich mit historischen und aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu beschäftigen. Demgemäß haben sich die BewerberInnen ihren individuellen Interessen entsprechend bereits Kenntnisse und/oder Fähigkeiten angeeignet - sei es im Bereich der Musikproduktion, des Musikjournalismus, der Musiktheorie und -geschichte, der Instrumentalpraxis oder des Eventmanagements. Die Qualifikationsprofile der geeigneten BewerberInnen sind damit durchaus sehr heterogen, was der interdisziplinären Konzeption des Studiengangs entgegenkommt. Eine musikpraktische Prüfung ist NICHT Bestandteil des Eignungsfeststellungsverfahrens. Instrumentalkenntnisse sind zwar sehr wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Mit Ihrem persönlichen Zugangslink zum Online-Test erhalten Sie per Mail zusätzlich Download-Links zu zwei kurzen wissenschaftlichen Publikationen. Zu jedem Text werden vier Fragen gestellt, die sich direkt auf die Inhalte beziehen. 

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Joshua Wick.

Fachliche Eignungsprüfung Teil 2: Persönliches Gespräch über die fachliche Eignung

ACHTUNG: Die Benachrichtigungen über Bestehen oder Nicht-Bestehen erhalten Sie innerhalb einer Woche nach den Prüfungsgesprächen. Wenn Sie eine Einladung erhalten haben, ist der Termin verbindlich! Alternativtermine außerhalb der beiden Prüftage können leider nicht angeboten werden!  

Zur Vorbereitung auf den zweiten Teil der Prüfung beschäftigen Sie sich bitte mit einer freien Auswahl aus folgender Literatur, um dann im persönlichen Gespräch darauf Bezug nehmen zu können:

  • Diederichsen, Diedrich (2014): Über Pop-Musik. Köln: Kiepenheuer&Witsch.
  • Jacke, Christoph (2009): Einführung Populäre Musik und Medien. Münster u.a.: LIT (Reihe "Populäre Kultur und Medien", Bd. 1). (2. Auflage 2013)
  • Reynolds, Simon (2012): Retromania. Warum Pop nicht von seiner Vergangenheit lassen kann. Mainz: Ventil Verlag.
  • Rumpf, Wolfgang (2011): Popmusik und Medien. Münster: LIT.
  • Schramm, Holger, Spangardt, Benedikt & Ruth, Nicholas (2017): Medien und Musik (Reihe „Medienwissen kompakt“). Wiesbaden: Springer VS.
  • Wicke, Peter (2011): Rock und Pop. Von Elvis Presley bis Lady Gaga. München: Beck.

Ferner empfehlen wir folgende wissenschaftliche Publikationen zur Pop(musik)kultur bei der Bundeszentrale für politische Bildung:

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Stand November 2022

Das Masterstudium „Populäre Musik und Medien“  ist zulassungsfrei. Die Zahl der Studienplätze beläuft sich derzeit auf 20 (Stand: November 2021). Bewerbungen zum Wintersemester können zwischen Anfang Juni und 21. September jeden Jahres eingereicht werden.

Achtung: Der Masterstudiengang wird bei im Wintersemester offen gebliebenen Studienplätzen auch im Sommersemester für BewerberInnen geöffnet. Die Bewerbungsphase läuft von Anfang Dezember bis zum 21. März jeden Jahres. 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium „Populäre Musik und Medien“ ist der erfolgreiche Abschluss des gleichnamigen Bachelorstudiums oder eines vergleichbaren, d.h. fachverwandten Studiums. Im letzteren Fall entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen und zusätzlich eines Motivationsschreibens sowie ggf. eines persönlichen Gesprächs über die Gleichwertigkeit und Passung der BewerberInnen. Der Prüfungsausschuss spricht ggfs. verbindliche Auflagen auf nachzuholende Leistungen aus dem BA-Programm aus, sofern diese Bereich im bisherigen Studium nicht erknennbar geleistet wurden, um so auch fachfremden Bewerberinnen und Bewerbern eine Chance auf das Studium zu geben, sofern die nachzuholenden Leistungen sich in einem gewissen Rahmen bewegen (siehe auch Prüfungsordnung).

Selbstverständlich können und sollten sich Interessierte auch dann bewerben, wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Unterlagen, wie z.B. das Bachelorzeugnis, vorliegen. Informationen zu den Fristen für ein eventuelles Nachreichen von Unterlagen sowie auch alle anderen nötigen Informationen zu den Formalitäten des Bewerbungsverfahrens finden sich auf den Seiten des Studierendensekretariats. Bei diesbezüglich weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an telefonisch an das Studierendensekretariat unter 05251 - 60 50 43

Bewerbung für AbsolventInnen des BA Populäre Musik und Medien

1. Online-Bewerbung über das Portal „PAUL“

Die Bewerbung läuft über das Online-Bewerbungsportal der Universität. Bewerbungen zum Wintersemester sind von Anfang Juni bis zum 21. September jeden Jahres möglich (zum Sommersemester von Anfang Dezember bis 21. März jeden Jahres). Alle nötigen Informationen zu den Bewerbungsformalitäten und zum Studiengangswechsel finden Sie auf den Informationsseiten des Studierendensekretariats. Bei diesbezüglich weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an telefonisch an das Studierendensekretariat unter 05251 - 60 50 46. Zum Bewerbungs-Portal

Bewerbung für alle anderen

1. Online-Bewerbung über das Portal „PAUL“

Die Bewerbung läuft über das Online-Bewerbungsportal der Universität. Bewerbungen zum Wintersemester sind von Anfang Juni bis zum 21. September jeden Jahres möglich (zum Sommersemester von Anfang Dezember bis 21. März jeden Jahres). Alle nötigen Informationen zu den Bewerbungsformalitäten finden Sie auf den Informationsseiten des Studierendensekretariats. Bei diesbezüglich weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an telefonisch an das Studierendensekretariat unter 05251 - 60 50 44. Zum Bewerbungs-Portal

2. Zusenden der Unterlagen zur Festlegung der Gleichwertigkeit und Passung 

Während die formale Bewerbung über das Studierendensekretariat (PAUL) erfolgt, wird über die Gleichwertigkeit und Passung der BewerberInnen im Fach Musik  befunden. Ggf. kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, spezifische Kompetenzen durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Von großer Bedeutung für die Gleichwertigkeit und Passung ist dabei stets die Frage, inwiefern sich die BewerberInnen bereits mit Themen im Bereich von Medien und Popkultur befasst haben – sei es im Rahmen von Abschluss- oder Seminararbeiten, durch bereits gesammelte berufliche Erfahrungen in der Musik- und Medienbranche oder auch durch persönliche künstlerische Tätigkeiten.

Nach Ihrer Online-Bewerbung erhalten externe Masterbewerber*innen eine Info-Mail, in der die nächsten Schritte erläutert werden. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und Feststellung von möglichen Auflagen reichen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen per Mail bei an bewerbungen-ma-pop@kw.upb.de ein:

  • Kurze Motivationsskizze, in der Sie Ihre bisherigen akademischen (Seminare, Hausarbeiten, Projekte, Referate, Abschlussarbeiten etc.), berufspraktischen (Praktikum, freie und künstlerische Mitarbeit, Projekte etc.) und sonstigen Erfahrungen (z.B. auch Hobbies) in und mit Popmusik und Popkultur erläutern bzw. auflisten.
  • Lebenslauf
  • Bachelorzeugnis bzw. Hochschulabschlusszeugnis und Übersicht der besuchten Lehrveranstaltungen
  • relevante Nachweise und Zeugnisse (Berufspraktika, Weiterbildung, Auszeichnungen, etc.)

Bitte formatieren Sie die Motivationsskizze als ein eigenes PDF und alle anderen Dokumente als ein weiteres PDF. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Gleichwertigkeitsbescheinigung mit dem Bescheid über Zulassung, bzw. Nichtzulassung und ggf. nachzuholenden Auflagen aus unserem Bachelorprogramm. Dieses Dokument legen Sie bei der Einschreibung dem Studierendensekretariat vor.

Hinweis: Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder in einer Videokonferenz! Bitte fragen Sie dazu einen Beratungstermin per Mail an Joshua Wick an.

Passt das zu mir?

Der Erwartungscheck der zentralen Studienberatung hilft bei der Studienauswahl und klärt Fragen zu Inhalten, Kompetenzen und Ansprüchen des Studiengangs.