Bis zum 31. Oktober 2025 haben Gruppen, Gemeinschaften und ggf. Einzelpersonen die Möglichkeit, lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen für die Aufnahme in das Landesinventar Immaterielles Kulturerbe NRW und das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen.
In Kooperation mit der Landestelle Immaterielles Kulturerbe NRW lädt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW zu einer digitalen Informationsveranstaltung am 3. Juli von 16:00 bis 18 Uhr ein. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen und eine Übersicht über die Termine und Fristen der derzeit laufenden Bewerbungsrunde. Zudem besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen zum Verfahren zu stellen. Eine Teilnahme ist über folgenden Button möglich:
Hintergrund
Die Bundesrepublik Deutschland ist 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes von 2003 beigetreten. Unter Immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Rituale, Feste, darstellende Künste, mündliche Ausdrucksweisen, Wissen und Fertigkeiten zu verstehen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und Gefühle von Identität und Kontinuität vermitteln. Gemäß der Konvention sollen im föderalen Staat die Bundesländer die kulturellen Ausdrucksformen auf ihrem Gebiet dokumentieren, erforschen, fördern und durch Bildungsprogramme vermitteln, um so das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt der Menschheit zu stärken.
In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft an der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beteiligt. Interessierte und Antragsteller können sich bei der eigens dafür eingerichteten Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW informieren (landesstelle@ike.upb.de).