Die Kulturministerkonferenz der Länder und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben fünf weitere Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit der Martinstradition im Rheinland und der Bolzplatzkultur wurden dabei zwei Bewerbungen berücksichtigt, die von Nordrhein-Westfalen für das Bundesweite Verzeichnis vorgeschlagen worden waren. Die Martinstradition im Rheinland verbindet Laternenumzüge, Martinslieder und die Darstellung der Mantelteilung zu einem fest im Jahreslauf verankerten Brauch, der gemeinschaftlich von Vereinen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren lokalen Akteur getragen und weitergegeben wird. Die Bolzplatzkultur verweist zugleich auf die Bedeutung informeller sozialer Räume, in denen Begegnung, Teilhabe, Gemeinschaft und kulturelle Praktiken des Miteinanders im Alltag ausgehandelt und gelebt werden.
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