Häufig gestellte Fragen zum Studium der Islamischen Religionslehre

1.

Wann kann ich mich für das Fach einschreiben?

Sie können sich zum Studium des Unterrichtsfachs „Islamische Religionslehre“ für die verschiedenen Schulformen online über das PAUL-Portal bewerben. Beachten Sie dabei bitte die Fächerkombinationen, bei denen die Einschreibefristen abweichen können.

Die Einschreibung kann im Wintersemester als auch im Sommersemester erfolgen.

Hier gelangen Sie zum PAUL-Bewerbungsportal.

2.

Kann ich das Unterrichtsfach Islamische Religionslehre auch als Drittfach studieren? Ab wann kann ich im Studienverlauf das Drittfach studieren? Wie läuft das ab?

Sie können das Fach Islamische Religionslehre jederzeit als Drittfach im Bachelor of Education und ebenso und im Master of Education-Studiengang integrieren. Bevor Sie sich dem Studium eines Drittfachs widmen, findet obligatorisch ein Beratungsgespräch mit dem Fachvertreter statt. Es kann ggf. im Laufe des Studiums zwischen Zweit- und Drittfach gewechselt werden. Außerdem können Sie das Erweiterungsfach auch nach Abschluss des Studiums studieren.

Der Abbruch des Drittfachstudiums oder die Änderung des Drittfaches hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren üblichen Studienverlauf.
 

3.

Muss ich vor dem Studium Arabisch-Kenntnisse aufweisen?

Nein. Sie müssen sich diese Kenntnisse im Laufe des Studiums aneignen. Sie können in den Basismodulen die Kurse Koranarabisch I & II belegen. Zur Erweiterung und Vertiefung der Koranarabischkenntnisse bietet die Universität auch freiwillige Tutorien an. Der Abschluss des Moduls erfolgt mit einer Klausur. Die Absolvierung der Klausur führt nicht zu einem formalen Abschluss wie z. B. die Klausuren für das Latinum.

Das Zentrum für Sprachlehre bietet auch manchmal Arabischkurse an. Durch Auslandsaufenthalte oder Hochschulkooperationen können die Arabischkenntnisse ebenfalls vertieft werden.
 

4.

Wie sieht es mit Leistungen von anderen Unis aus, können sie anerkannt werden?

Wenn Sie bisher erbrachte Leistungen aus anderen Universitäten anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Idris Nassery.

5.

Wird es einen NC geben in der Zukunft?

Bisher sind keine Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Islamischen Religionslehre an der Universität Paderborn geplant.

6.

Wo finde ich die Prüfungsordnung?

Die Prüfungsordnungen für das Studienfach "Islamische Religionslehre" in den verschiedenen Schulformen der Lehramtsstudiengänge und dazugehörende Visualisierungen können Sie hier einsehen und herunterladen:

Lehramt Grundschule (B.Ed.)
Lehramt HRSGe (B.Ed.)
Lehramt GyGe (B.Ed.)
Lehramt BK (B.Ed.)


Bei konkreten Nachfragen zu den Studieninhalten in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen wenden Sie sich bitte an die fachspezifische Studienberatung.

7.

Wie ist das im Praxissemester mit dem Unterrichtsfach Islamische Religionslehre im Raum Ostwestfalen-Lippe?

Das Praxissemester findet jeweils in den Master-Lehramtsstudiengängen statt. In Kooperation mit dem PLAZ werden in den nächsten Jahren mögliche Kapazitäten an den Schulen zur Absolvierung des Praxissemesters sondiert, um die Studierbarkeit der verschiedenen Lehramtsstudiengänge im Master of Education fristgerecht zu gewährleisten.

8.

Welche Perspektiven habe ich nach dem Studium?

Sie können mit Ihrem Studium der Tätigkeit als Lehrkraft an Schulen nachgehen, sobald sie den B.Ed. und den M.Ed. erworben, die Lehrerlaubnis (Idschaza) erhalten und den Vorbereitungsdienst (bzw. Referendariat) absolviert haben. Alternativ können Sie in der Forschung an Hochschulen wirken, in einer Moscheegemeinde arbeiten, in der Islamischen Seelsorge aktiv sein oder z. B. in der Integrations- und Migrationsarbeit tätig werden.

9.

Was ist eine Idschaza? Welche Voraussetzungen benötige ich?

Die Tätigkeit als Lehrkraft für den Islamischen Religionsunterricht in NRW benötigt die Erteilung einer Lehrerlaubnis (Idschaza) durch die Kommission Islamischer Religionsunterricht NRW. Um die Idschaza erlangen zu können, müssen Sie der sunnitischen oder schiitischen Konfession des Islams angehören und die entsprechenden Studienabschlüsse für die Lehramtstätigkeit erworben haben.

Nähere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem dient der Verband muslimischer Lehrkräfte e.V. als Austauschplattform. 

Bei weiteren Fragen zur Idschaza wenden Sie sich an Frau Kamcili Yildiz und Frau Tatari.

10.

Was erwartet mich im Curriculum?

Siehe unter „Studieninhalte“.

Ihre Studieninhalte werden auf die jeweiligen Lehrpläne der verschiedenen Schulformen für den islamischen Religionsunterricht in NRW abgestimmt. Grundsätzlich werden Sie im Studium die fachwissenschaftlichen Grundlagen für eine Bildungs- und Vermittlungstätigkeit erlangen und erhalten die nötigen fachdidaktischen Grundlagen, um dieses Wissen an der Schule zu vermitteln.
 

11.

Ist das Studium konfessionsgebunden?

Das Studium der Islamischen Religionslehre selbst ist nicht konfessionsgebunden, die Erteilung der Lehrerlaubnis erfordert jedoch eine konfessionelle Zugehörigkeit zum Islam (s. oben).

Das Studium orientiert sich hauptsächlich an dem sunnitischen Islam. Doch die Inhalte sind vielfältig und bieten viele Einblicke in die unterschiedlichen Konfessionen des Islams. Außerdem fördert das Studium den interreligiösen Dialog unter anderem durch Integration von einführenden Kursen zur christlichen und jüdischen Theologie und durch Co-Teaching-Veranstaltungen mit Theolog*innen anderer Konfessionen. 
 

12.

Ist die Universität verpflichtet, Unterrichtsmaterialien für den Islamischen Religionsunterricht zu erstellen?

Nein. Seit der Etablierung der Islamischen Religionslehre in Deutschland sind bisher nur verhältnismäßig wenig Unterrichtsmaterialien erstellt worden. Es gibt zurzeit nur für die Grundschule bis zur vierten Klasse zugelassene Materialien und Lehrwerke für die Islamkunde.

13.

Wird die Islamische Religionslehre nicht für die sonderpädagogischen Lehrämter angeboten?

Nein, bisher ist das Studium der Islamischen Religionslehre an der Universität Paderborn nur für die Schulformen Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium und Berufskolleg möglich. Mit wachsendem Bedarf an den Schulen ist es nicht ausgeschlossen, dass es eine Möglichkeit in der Zukunft geben wird. Aktuell ist allerdings kein Angebot in dieser Hinsicht geplant.

14.

Werden Exkursionen im Rahmen des Studiums angeboten?

Bisher sind keine obligatorischen Exkursionen geplant. Es gibt allerdings Kooperationen mit anderen Universitäten im Rahmen des Erasmus-Programms für freiwillige Auslandsaufenthalte.

15.

Sind Auslandsaufenthalte im Studium freiwillig oder verpflichtend?

Ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich, z.B. bestehen Kooperationen des Instituts mit Universitäten in der Türkei und in Tunesien. Weitere Kooperationen sind in Planung. Mit der Organisation für einen Auslandsaufenthalt sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden. Übergreifende Informationen rund um das Thema Auslandsstudium finden Sie hier.