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Re­it­lehre, Steiger­lied und Zirkus jet­zt bundes­weit Im­ma­ter­i­elles Kul­turerbe – Be­ginn der näch­sten Be­w­er­bung­s­runde am 1. April 2023

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist um 13 Einträge reicher. Mit dabei sind die klassische Reitlehre in Deutschland, das Singen des Steigerlieds und der Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Kulturformen im letzten Jahr zur Aufnahme vorgeschlagen. Am 1. April 2023 beginnt die nächste Bewerbungsrunde.

Das Immaterielle Kulturerbe steht in diesem Jahr 2023 besonders im Mittelpunkt: Die Welt feiert das 20-jährige Bestehen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Deutschland ist der Konvention vor zehn Jahren beigetreten und erstellt seitdem in einem gemeinsamen Verfahren der Länder und des Bundes das Bundesweite Verzeichnis, das eine Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und Förderung des Immateriellen Kulturerbes ist. Dabei bietet der Aufnahmeprozess auch den Trägergruppen eine gute Gelegenheit, die Geschichte und aktuelle Praxis ihrer Tradition zu reflektieren. Dass die klassische deutsche Reitlehre, das Steigerlied und der Zirkus gesellschaftlich verankert, wandlungsfähig, offen und inklusiv sind und zur kulturellen Vielfalt und Kreativität beitragen, haben die Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen und das Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. als unabhängige, sachkundige Gremien bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Klassische Reitlehre in Deutschland

Singen des Steigerlieds

Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst

Am 1. April 2023 beginnt die inzwischen sechste Bewerbungsrunde zur Aufnahme von Kulturformen in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen und das Bundesweite Verzeichnis. Gruppen und Gemeinschaften, die mündliche Ausdrucksweisen, Bräuche, Rituale, darstellende Künste, traditionelle Handwerkstechniken oder Naturwissen pflegen und weitergeben, können sich bis zum 31. Oktober 2023 in ihrem Bundesland bewerben. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn berät und unterstützt hierbei gerne. Kontakt: landesstelle@ike.upb.de, +49 5251 60-5462.