Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW
Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW unterstützt Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren zur Aufnahme kultureller Ausdrucksformen in das Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen und die weiteren nationalen und internationalen Verzeichnisse.
Sie arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und versteht sich als Schnittstelle zwischen den Trägerinnen und Trägern der kulturellen Praxis vor Ort und den zuständigen Gremien der Kulturverwaltung. Neben der Beratung widmet sich die Landesstelle auch der Forschung, Dokumentation und Vermittlung im Bereich des Immateriellen Kulturerbes. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und begleiten Sie bei Ihren Anliegen.
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UNESCO-Übereinkommen von 2003
Immaterielles Kulturerbe umfasst gemäß der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 lebendige Traditionen wie darstellende Künste, Bräuche, Rituale und Feste, mündliche Ausdrucksformen, Wissen über Natur und Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen 2013 beigetreten und führt seither das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. In einigen Bundesländern – so auch in Nordrhein-Westfalen – bestehen darüber hinaus eigene Landesverzeichnisse.

