Information zum Auslandsaufenthalt im Bachelor of Education
Aktuelle Hinweise in Pandemiezeiten (Corona)
Aktuelle Information und Sonderregelungen rund ums Thema Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit Corona werden in einem entsprechenden PANDA Kurs bekannt gegeben. Melden Sie sich dazu in PAUL im Sommersemester 2020 für den Auslandsaufenthalt an, dann werden Sie automatisch (über Nacht) in den entsprechenden PANDA Kurs importiert. In der aktuellen Pandemiesituation (Corona) empfehlen wir zudem dringend, sich auch nach bereits erbrachten Teilaufenthalten (z.B. nur 6 Wochen) bei Dr. Markus Freudinger zu melden.
Der Auslandsaufenthalt ist gemäß § 36 (2) den besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung folgendermaßen beschrieben:
„Das Studium des Unterrichtsfaches Englisch umfasst einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. Der Auslandsaufenthalt darf in maximal drei vierwöchigen Einzelaufenthalten nachgewiesen werden. Der Auslandsaufenthalt kann beispielsweise in Form von Studium, Praktika, Sprachaufenthalt oder Arbeit für eine karitative Organisation erbracht werden.“
Wo kann ich mich informieren?
Die Beratung zum dreimonatigen Auslandsaufenthalt findet in den Sprechstunden von Dr. Markus Freudinger statt. Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie auf den weiteren Seiten des Instituts für Anglistik und Amerikanistik. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig über den Auslandsaufenthalt zu informieren.
Wo kann ich den Auslandsaufenthalt absolvieren?
Laut Prüfungsordnung können Sie den Auslandsaufenthalt in einem entsprechenden Land der Zielsprache absolvieren. Die Zielsprache ist Englisch.
Was kann ich im Ausland machen?
Die Prüfungsordnung gibt Beispiele an (Studium, Praktika, Sprachaufenthalt, Arbeit für eine karitative Organisation). Andere Formen sind ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kompetenzen in Bezug auf die englische Sprache und deren Kultur(en) stärken.
Wann kann ich den Auslandsaufenthalt absolvieren?
Der Auslandsaufenthalt ist ein Teil des Studiums, sollte also während der Studienzeit im Bachelor of Education erfolgen. In Ausnahmefällen können längere Auslandsaufenthalte, die unmittelbar vor Beginn des Studiums erfolgt sind, anerkannt werden.
Woran muss ich unbedingt denken?
Bitte vergessen Sie nicht, sich den Auslandsaufenthalt schriftlich (keine E-Mail) von offizieller Seite im Gastland (z.B. durch die Gast-Universität, Gastfamilie, Arbeitgeber etc.) bestätigen zu lassen. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, wo Sie waren, wie lange Sie dort waren und was Sie dort getan haben.
Was ist wenn ich eine zweite Fremdsprache studiere?
Wenn Sie das Unterrichtsfach Englisch in Kombination mit Französisch oder Spanisch studieren, ist auch in diesen Fächern ein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Kommen Sie in diesem Fall unbedingt in eine der Beratungssprechstunden.
Wie lasse ich mir den Auslandsaufenthalt bestätigen?
Erst dann, wenn Sie den Auslandsaufenthalt über die komplette Dauer von mindestens drei Monaten abgelegt haben, kann die Eintragung in PAUL erfolgen. Gehen Sie dafür in eine der Sprechstunden von Dr. Markus Freudinger.
In der Sprechstunde werden Sie gebeten, von Ihrem Aufenthalt und Ihren Erfahrungen zu berichten. Bitte bringen Sie dazu alle relevanten Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen, Reisebelege, Reisepass etc.) mit, die Ihren Aufenthalt belegen. Melden Sie sich vor Besuch der Sprechstunde in PAUL für die Veranstaltung „Auslandsaufenthalt“ an, ansonsten kann keine Eintragung in PAUL erfolgen.
Ansprechpartner
Dr. Markus Freudinger
Institut für Anglistik und Amerikanistik >
Linguistik - Bereich Prof. Mindt
Beratung zum und Anerkennung des 3-monatigen Auslandsaufenthalts im B.Ed., Fachstudienberatung Zwei-Fach BA Englische…

Note: Currently, my office hours take place via Zoom or phone. Please send me an email first and we will sort out details (such as time etc.). Only call me if we agreed on a date.
Next office hours:
Tuesday, 26.1., 8:00am-9:30am
Tuesday, 2.2., 8:00am-9:30am
Notice for the obligatory stay abroad:... more