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Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften

Die Habilitation befähigt zur selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) an einer wissenschaftlichen Hochschule und ist Voraussetzung für die Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis). Das Verfahren einer Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften ist in der Habilitationsordnung festgelegt.

Ansprechpartnerin

Sophie Jacobs

Dekanat Kulturwissenschaften

Promotionsausschuss & Stipendien, Sekretariat des Dekanats

Sophie Jacobs
Telefon:
+49 5251 60-3955
Büro:
C5.307

Sprechzeiten:

Sie erreichen mich Mo-Do von 08:30 -12:00 Uhr in Raum C5.307, nachmittags nach Absprache.

Bezüglich Abgabe von Unterlagen und Dissertationen bitte ich um eine kurze Terminabsprache.

Abgeschlossene Habilitationsverfahren

Aufstellung der an der Fakultät für Kulturwissenschaften abgeschlossenen Habilitationsverfahren

Die Universität der Informationsgesellschaft