Ha­bi­li­ta­ti­on an der Fa­kul­tät für Kul­tur­wis­sen­schaf­ten

Die Habilitation befähigt zur selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) an einer wissenschaftlichen Hochschule und ist Voraussetzung für die Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis). Das Verfahren einer Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften ist in der Habilitationsordnung festgelegt.

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Sophie Jacobs

Dekanatsmitarbeiter*in Kulturwissenschaften

Promotionsausschuss, Habilitationen, Stipendien

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Ab­ge­schlos­se­ne Ha­bi­li­ta­ti­ons­ver­fah­ren

Hier finden Sie alle an der Fakultät für Kulturwissenschaften abgeschlossenen Habilitationsverfahren.