Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften
Die Habilitation befähigt zur selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) an einer wissenschaftlichen Hochschule und ist Voraussetzung für die Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis). Das Verfahren einer Habilitation an der Fakultät für Kulturwissenschaften ist in der Habilitationsordnung festgelegt.
Ansprechpartnerin
Sophie Jacobs
Dekanat Kulturwissenschaften
Promotionsausschuss & Stipendien, Sekretariat des Dekanats

Sie erreichen mich Mo-Do von 08:30 -12:00 Uhr in Raum C5.307, nachmittags nach Absprache.
Bezüglich Abgabe von Unterlagen und Dissertationen bitte ich um eine kurze Terminabsprache.