Das Promotionsverfahren
Alle Informationen zu Ihrem Promotionsverfahren finden Sie in der Promotionsordnung (Lesefassung). Die Zulassung zum Promotionsstudium (1. Phase), die Eröffnung nach Einreichung der Dissertationsschrift (2. Phase) und den Abschluss Ihres Promotionsverfahrens führt der Promotionsausschuss durch. Die jeweils einzureichenden Unterlagen haben wir für Sie in Form von übersichtlichen Handbüchern mit Checklisten untenstehend verlinkt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
1. Phase:
Ablauf Zulassung zum Promotionsstudium
(Neu: STAND Oktober 2024)
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Hierfür ist unter anderem die Betreuungsvereinbarung der KW erforderlich.
(NEU: Stand August 2020)
2. Phase:
Ablauf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit Abgabe der Dissertationsschrift.
(NEU: STAND Oktober 2024)
Veröffentlichung der Promotion:
Als finalen Schritt Ihrer Promotion müssen Sie Ihre Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten der Publikation Ihrer Dissertation haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Weiterführende Hinweise zur Publikation Ihrer Promotion erhalten Sie hier.
Bitte nutzen Sie für den Postweg die folgende Adresse:
Universität Paderborn
Fakultät für Kulturwissenschaften
Sekretariat des Promotionsausschusses
Sophie Jacobs
Warburger Str. 100
33098 Paderborn